2. Februar 2012
Versuchstierfreie Giftigkeitstests für Botox
Zulassung
eines tierversuchsfreien Verfahrens zur Testung des Faltenglätters Botox
durch die Schweizer Behörde Swissmedic - ein Etappensieg im Kampf gegen
die Massenverbrechen an Versuchstiere bloss für die Eitelkeit.
Weiterhin
werden für Botox qualvollen Giftigkeitsversuche an Mäusen durchgeführt.
Die jetzt zugelassene tierversuchsfreie Zellmethode reduziert nur die
Anzahl der Tierversuche.
Die Schweizer
Zulassungsbehörde Swissmedic hat bekannt gegeben, die vom
Botox-Marktführer Allergan entwickelte Zellmethode zur Testung von
Botox-Produkten anstelle des herkömmlichen Tierversuchs anzuerkennen.
Die Amerikanische Gesundheitsbehörde FDA hatte die tierversuchsfreie
Methode im Juni 2011 zugelassen, kurz darauf erfolgte die behördliche
Anerkennung auch in Kanada.
Allerdings gilt die Zulassung des
In-vitro-Tests nur für die Produkte Botox® und Botox®Cosmetic bzw.
Vistabel® der Firma Allergan. Für die beiden anderen weltweit agierenden
Botoxhersteller Ipsen und Merz gilt diese Zulassung ebenso wenig wie für
verschiedene neu auf den lukrativen Markt drängenden Firmen in Fernost.
Die Zahl der jährlich für Botox-Produkte getöteten Mäuse wird
laut dem deutschen Verein Ärzte gegen Tierversuche auf weltweit
mindestens 600 000 geschätzt. Nach Angaben der Firma Allergan können,
sofern andere Behörden weltweit den neuen Test anerkennen, bis zu 95 %
ihrer Tierversuche eingespart werden. Das ist aber noch Zukunftsmusik.
Die Botox-Hersteller versprechen seit langem Alternativen zu den
Tierversuchen; das sind aber immer nur Versprechungen geblieben.
Es ist zwar erfreulich, dass mit der Zulassung des tierversuchsfreien
Tests das Ende des besonders grausamen LD50-Tests an Mäusen, bei dem
ermittelt wird, bei welcher Dosis die Hälfte der Tiere stirbt, ein Stück
näher rückt. Solange der Zelltest jedoch nicht verbindlich für alle
Produkte aller Botox-Hersteller gilt, werden weiterhin Mäuse in
qualvollen Giftigkeitstests getötet.
Produkte mit Botulinumtoxin
werden für verschiedene medizinische Anwendungen wie Schiefhals
eingesetzt. Zunehmend wird Botox aber auch für rein kosmetische Zwecke
verwendet, ihr Anteil liegt bei mindestens 50 %. Tierversuche für
Kosmetika sind EU-weit verboten, das Testungsverbot wird jedoch umgangen
– da das Nervengift gespritzt und nicht auf die Haut aufgetragen wird,
erfolgt die Zulassung als Arzneimittel.
Botox-Videos:
http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/bilder/videos/158-botox-videos
Quelle: Ärzte gegen Tierversuche
VgT-Dokumentation über Botox
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