Ein von der Thurgauer Zeitung und vom St Galler Tagblatt (beide gehören der NZZ) wie üblich unterdrückter Leserbrief: Problematischer St Galler Oberstaatsanwalt
Der oberste St Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob macht seine
mangelhafte rechtsstaatliche Einstellung auch bei anderen
Gelegenheiten immer wieder sichtbar. So hat er zum Beispiel in
einer Vernehmlassung an die St Galler Anklagekammer eine
versteckte Kamera des VgT, welche von einer öffentlichen Strasse
aus den Vorplatz eines Kuhstalles aufnahm, mit einer versteckten
Kamera in einer Anwaltskanzlei gleichgesetzt. Erfolg hatte er
mit dieser deplazierten Sichtweise bei der Anklagekammer
allerdings nicht. Trotzdem ist eine derart schiefe Optik eines
Oberstaatsanwaltes äusserst bedenklich mit Blick auf seine
praktisch unkontrollierte Macht mit Zwangsmassnahmen gegen
Bürger. Wenn Staatsanwälte zu Unrecht Bürger verhaften oder
deren Wohnung oder Büro auf den Kopf stellen und ihre
beruflichte Tätigkeit durch Beschlagnahmungen praktisch
lahmlegen und ihr Ruf ruinieren, kann anschliessend nur noch
gerichtlich deren Unrechtmässigkeit festgestellt werden, was den
Opfern oft nicht mehr viel hilft, vorallem wenn sie deswegen
inzwischen Suizid begangen haben (aus dem Kanton Freiburg ist
ein solcher Fall bekannt). Es kommt immer wieder vor, dass
Staatsanwälte (analog wie der Bundesanwalt, von dem in letzter
Zeit einige Fälle landesweit bekannt wurden) menschliche
Existenzen moralisch und wirtschaftlich irreversibel ruinieren. |