Ein von der Thurgauer Zeitung und vom St Galler Tagblatt (beide gehören der NZZ) wie üblich unterdrückter Leserbrief:

Problematischer St Galler Oberstaatsanwalt


Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt Kanton SG

Der oberste St Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob macht seine mangelhafte rechtsstaatliche Einstellung auch bei anderen Gelegenheiten immer wieder sichtbar. So hat er zum Beispiel in einer Vernehmlassung an die St Galler Anklagekammer eine versteckte Kamera des VgT, welche von einer öffentlichen Strasse aus den Vorplatz eines Kuhstalles aufnahm, mit einer versteckten Kamera in einer Anwaltskanzlei gleichgesetzt. Erfolg hatte er mit dieser deplazierten Sichtweise bei der Anklagekammer allerdings nicht. Trotzdem ist eine derart schiefe Optik eines Oberstaatsanwaltes äusserst bedenklich mit Blick auf seine praktisch unkontrollierte Macht mit Zwangsmassnahmen gegen Bürger. Wenn Staatsanwälte zu Unrecht Bürger verhaften oder deren Wohnung oder Büro auf den Kopf stellen und ihre beruflichte Tätigkeit durch Beschlagnahmungen praktisch lahmlegen und ihr Ruf ruinieren, kann anschliessend nur noch gerichtlich deren Unrechtmässigkeit festgestellt werden, was den Opfern oft nicht mehr viel hilft, vorallem wenn sie deswegen inzwischen Suizid begangen haben (aus dem Kanton Freiburg ist ein solcher Fall bekannt). Es kommt immer wieder vor, dass Staatsanwälte (analog wie der Bundesanwalt, von dem in letzter Zeit einige Fälle landesweit bekannt wurden) menschliche Existenzen moralisch und wirtschaftlich irreversibel ruinieren.
Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT.ch