21. Oktober 2012

Tierquälerische
Käfig-Kaninchenhaltung von
Martha Breitenmoser in Unter-Tuttwil

ERFOLG: Im März 2014 wurde dieses Kaninchen-KZ aufgehoben. Die Kaninchenquälerin zog nach kurzer Zeit schon wieder weg von Tuttwil (nach Wängi - ohne Kaninchen).

Die Kaninchen vegetieren in grausamer Käfig- und Einzelhaltung (Bild oben) 
in dieser Scheune (Bild unten).

Kaninchen sind sozial lebende, neugiere und bewegungsfreudige Tiere. Wer sie lebenslänglich in einer düsteren Scheune in solche kleine Kästen sperrt ist gefühllos und hat kein Herz - auch wenn diese Tierquälerei in der Tierschutzverordnung des Bundesrates im Interesse der Tierversuchsindustrie leider immer noch erlaubt ist. Die Pharma-Industrie will ihre Versuchskaninchen zur Profitmaximierung möglichst billig auf engstem Raum halten will. Und gefühllose, verantwortungslose Hobby-Kaninchenhalter nützen diese Schwäche der Tierschutzvorschriften aus, um ihre "Lieblinge" ebenso grausam zu halten. Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass die Käfig- und Kastenhaltung von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte.

Dass Käfig-Kaninchenhaltung eine Tierquälerei ist, weiss heute jeder, der hie und da mal eine gute Zeitung liest und nicht ein verschlossenes Herz aus Stein hat.  Aber in der Schweiz darf jeder Tiere halten und einsperren, auch wer die Bedürfnisse der Tiere nicht kennt und zu faul oder zu dumm ist, um sich zu informieren.

Informationen über Kaninchen

Links: Wohnhaus Breitenmoser      -      Rechts: die Scheune mit dem Kaninchengefängnis in Unter-Tuttwil

Einer Leserin, welche telefonisch mit Breitenmoser über diese Kaninchenhaltung reden wollte, erklärte Breitenmoser am Schluss des Telefonates, sie hätte das Telefonat aufgenommen.  Das erfüllt den Straftatbestand des unerlaubten Aufzeichnens von Telefongesprächen - ein Vergehen. Auf Anzeige hin führte die Kantonspolizei am 7. Februar 2013 im Auftrag der Staatsanwaltschaft bei Breitenmoser eine Hausdurchsuchung durch zur Beschlagnahmung von Aufzeichnungsgeräten. Solche wurden indessen nicht gefunden. Breitenmoser hat offenbar nur geblufft.


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