26. März 2013, ergänzt am 24. Mai 2013
Die notorisch tierverachtende WELTWOCHE verharmlost die Kaninchenhaltung in der Schweiz in unglaublich verlogener Weise
Einmal mehr grosse Sprüche statt seriöse
Recherchen
- das Markenzeichen der Weltwoche
Die nicht vom Volk gewählte Schweizer
Regierung (Bundesrat) erlaubt die grausame Einzelhaltung von
Kaninchen. Unter den Tierschutzorganisationen und Fachleuten besteht
ein klarer Konsens, dass das gröbste Tierquälerei darstellt, die mit
dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar ist. Die Tierschutzverordnung
des Bundesrates erlaubt eine äusserst tierquälerische Käfighaltung.
Den Kaninchen gesteht die Tierschutzverordnung des Bundesrates derart extrem wenig
Lebensraum zu, dass diese spiel- und bewegungsfreudigen
Tiere gezwungen sind, ihr Leben praktisch bewegungslos herumhockend
zu verbringen. Sie können sich nur gerade unnatürlich im Kreis
drehen oder einen ganz kleinen Hoppelsprung von einer Ecke des
Käfigs zum anderen machen. Das ist derart langweilig, dass sich die
Tiere in dieser erlaubten, tierquälerischen Käfighaltung praktisch
nicht mehr bewegen und apathisch werden. Züchter können die Tiere
wie Plüschtierchen aus dem Käfig nehmen und auf den Tisch stellen,
was von Laien fälschlicherweise mit Zahmheit verwechselt wird.
Kaninchen sind sehr scheue Tiere und es braucht täglich sehr viel
Beschäftigung mit ihnen, bis sie zahm werden. In der üblichen
Käfighaltung bei Mästern und Rassezüchtern beschränkt sich der
Kontakt zu Menschen auf wenige Sekunden täglich beim Füttern und
Misten. Die Tiere sind nicht zahm, sondern apathisch. Apathie ist
eine schwere psychische Krankheit. Die gemäss Tierschutzverordnung
gehaltenen Tiere werden mit Gewalt zu seelischen Krüppeln gemacht,
indem die minimalsten angeborenen Bedürfnisse durch die Enge der
Käfige permanent unterdrückt werden. Sogar das Bundeamt für
Veterinärwesen hat in seinen Richtlinien klargestellt, dass die
Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung nicht genügen für eine
tiergerechte Haltung.
Die Kaninchen sind laut Franz Blöchlinger, Tierschutzbeauftragter
des Veterinäramtes des Kantons St Gallens, die am schlechtesten
gehaltenen Nutztiere der Schweiz. Schuld seien nicht nur die
Züchter, sondern auch die Tierschutzverordnung des Bundesrates,
welche die Durchsetzung einer artgerechten Haltung verunmögliche.
Das alles kann jedermann und jeder Journalist, der etwas über
Kaninchen schreiben will, auf
Kaninchen-Informationen
nachlesen.
Abbildung: typische Kaninchenhaltung gemäss schweizerischers
Tierschutzverordnung. Extrem grausame Einzelhaltung in winzigen
Einzelkäfigen.
Philipp Gut, Redaktor der notorisch
tierverachtenden, kaltblütig-unmenschlich nur
wirtschafts-orientierten WELWOCHE, wolle das offensichtlich alles
gar nicht wissen, als er in der Ausgabe 21. März 2013 die folgende
skurpellos verlogene Darstellung der schweizerischen
Kaninchen-Vorschriften veröffentlichte:
Den Schweizer Kaninchen geht es gut – von Gesetzes wegen.
DieTierschutzverordnung sorgt für eine artgerechte Haltung und
schreibt genau definierte Standards vor. Die Tiere müssen genügend
Platz haben, wobei nicht bloss die minimale Bodenfläche
vorgeschrieben ist, sondern auch die Höhe.Zusätzlich ist eine
sogenannte Nestkammer einzurichten, deren Mindestmass ebenfalls
präzis bestimmt ist. Neben der Grösse ist auch die Gestaltung des
Geheges [gemeint ist in Wahrheit das Käfig, Anm d Red]
bis ins Detail geregelt. Besonders berücksichtigt werden
soziale Aspekte des Kaninchenlebens. Die Chüngel «müssen täglich
mit grobstrukturiertem Futter wie Heu oder Stroh versorgt werden
sowie ständig Objekte zum Benagen zur Verfügung haben»(sogenannte
Beschäftigung), und Jungtiere dürfen in den erstenacht Wochen nicht
einzeln gehalten werden (Art. 64).
Damit hat Gut in krasser Weise gegen die journalistische
Wahrheitspflicht verstossen. Das gehört zur üblichen
journalistischen Praxis der Weltwoche. Siehe zB
www.vgt.ch/justizwillkuer/botox-weltwoche
Nein Herr Gut, den Kaninchen in der Schweiz geht es nicht gut.
Die Weltwoche erhielt zahlreiche richtigstellende Leserbriefe, von denen der VgT eine Kopie erhalten hat. Die Weltwoche veröffentlichte weder eine Richtigstellung noch einen richtigstellenden Leserbrief.
Von der Weltwoche unterdrückte Leserbriefe:
Den
Kaninchen die in Kisten leben geht es miserabel
Kaninchen sind aktive bewegungsfreudige Tiere welche graben, rennen
und Hoppelsprünge vollführen und Sozialkontakte pflegen wollen. Wer
einmal vor einem Freigehege stehen bleibt kann das gut beobachten
und sich erfreuen an den Aktivitäten.
Uebrigens Herr Journalist, es gibt Fachliteratur.
Sollen die Züchter doch Plüschtierli sammeln, Briefmarken oder
Weinflaschen. Langeweile berechtigt nicht Unrecht zu tun. Kaninchen
sind Lebewesen die ein Recht haben die Mutter Natur an den Pfoten zu
fühlen, zu knabbern an dem was zu finden ist, den Wind und die Sonne
im weichen Fell und den Tau auf dem Boden zu fühlen und die
Artgenossen zu sehen. Wer das den Tieren nicht bieten kann oder will
soll unverzüglich aufhören.
Gut gibt es Tierschützer welche die unseligen Praktiken anprangern
und aufklären. Gut gibt es den Verein gegen Tierfabriken und
Menschen wie Erwin Kessler welche den Tieren eine Stimme geben.
Marlène Gamper, Glattfelden
Das
himmeltraurige Dahinvegetieren der Schweizer Kaninchen in kleinsten
Einzelkäfigen wird von WW-Redaktor Philipp Gut derart „gut“-geredet,
dass man als einigermassen normal fühlender Mensch nur den Kopf
schütteln kann! Der Bericht verstösst eindeutig gegen die
journalistische Wahrheitspflicht! Zwischen den Schweizer
Tierschutzvereinen besteht ein Konsens, dass die Einzelhaltung von
Kaninchen eine grobe Tierquälerei darstellt! Allen voran kämpft der
Verein gegen Tierfabriken VgT seit Jahren mit Erfolg gegen diese
Tierquälerei und informiert die Bevölkerung. Laufend werden grobe
Verstösse sogar gegen allerminimalste (tierquälerische) „Regelungen“
in der Tierschutzverordnung aufgedeckt. Es ist in der Schweiz nicht
besser, als im Ausland, da auch hier wie dort gilt: jedes Gesetz ist
nur so gut, wie seine Kontrolle. Da zitiert Gut brav Sätze aus der
Tierschutzverordnung – die wohl schön klingen, aber faktisch rein
gar nichts mit der landesweit üblichen Haltung und schon gar nichts
mit den angeborenen Bedürfnissen von Kaninchen zu tun haben! Krass
ist, dass seit der letzten Revision des Tierschutzgesetzes soziale
Tiere (im Verbund lebend wie z.B. Meerschweinchen) nicht mehr
einzeln gehalten werden dürfen - aber ausgerechnet die sensiblen,
neugierigen, bewegungsfreudigen
sozial lebenden Kaninchen davon ausgeschlossen wurden! Dies,
in Vereinbarung mit der Pharmalobby, welche ihre Versuchs-Tiere für
die Tierversuche auf möglichst kostensparend kleinstem Raum halten
will. Das nützen die Hobby-Kaninchenhalter kaltherzig aus und werden
dabei unterstützt vom korrupten Bundesrat, der solches zulässt und
noch im Gesetz verankert! Kaninchen in Einzelkäfigen sind extrem
apathisch, haben Gelenkdeformationen mangels Bewegung und leiden
entsetzlich. Jeder normal fühlende Mensch, der schon einmal eine
gute Zeitschrift oder ein Buch in Händen hielt, weiss das. Die
journalistischen Schludrigkeit der Weltwoche ist ein skandal!
Konsens:
www.vgt.ch/news2006/Eingabe_an_BR_Deiss.pdf
Info über artgerechte Kaninchenhaltung:
www.vgt.ch/doc/kaninchen
Manuela Pinza
Hatten Sie
schon einmal die Gelegenheit Kaninchen in einem grossen
Freilaufgehege zu beobachten? Wie sie umher tollen, freudige
Luftsprünge machen, Höhlen graben, Äste zernagen, in Gruppen
aneinander gekuschelt dösen und sich gegenseitig das Fell pflegen?
Und da behaupten Sie ernsthaft, den Kaninchen, die ihr ganzes Leben
in kleinen Boxen in Isolationshaft eingesperrt sind, gehe es gut?
Sämtliche Tierschutzvereine der Schweiz sind sich einig darin, dass
diese Art von Kanichenhaltung Tierquälerei ist und verboten werden
sollte. Sind sie über die Bedürfnisse von Kaninchen einfach so
schlecht informiert oder möchten Sie bewusst Ihre Leserschaft
täuschen? Wie auch immer, beides finde ich für eine Zeitschrift wie
Ihre empörend, wurde dieses Thema doch sogar schon politisch
diskutiert. Dieser Artikel ist Journalismus unterster Klasse.
KM (Name war der Redaktion bekannt)
Nein, Herr
Gut, den Schweizer Kaninchen geht es nicht gut! Während man die
Haltung in ausländischen Käfigbatterien schlicht als katastrophal
bezeichnen kann, werden auch in der Schweiz fast 100 % der Kaninchen
in tierquälerischen Einzelkästen gehalten, wo sie in ihrem
Bewegungsdrang völlig eingeschränkt sind. Das Kaninchen ist ein
Gruppentier, das in grosszügigen Gesellschaftsgehegen gehalten
werden müsste, damit eine artgerechte Haltung diesen Namen auch
verdient.
Pia Hegner
Weder
ausländische Mastkaninchen noch Schweizer Mastkaninchen werden
artgerecht gehalten. Es ist ätzend immer so zu tun als ob in der
Schweiz
alles besser wäre, ohne die geringste Investigationsarbeit. Die
minimalistischen Alibivorschriften unserer Tierschutzverordnung, an
die Herr
Gut sich klammert, werden sowieso nicht eingehalten, geschweige denn
kontrolliert! Von wem auch, Herr Gut? Jeder Halter kann unbehelligt
in jedem
dunklen Loch diese Tiere quälen. Oberflächliche
Schreibtischreportagen wie
diese verschlimmern alles nur und zeigen das Leiden dieser Tiere
nicht im
geringsten. Schade!
Gila Bongard
"Den
Schweizer Kaninchen geht es gut - von Gesetzes wegen" schreibt der
Redaktor Philipp Gut. Genau das Gegenteil ist wahr! Die meisten
Kaninchen
fristen ein trauriges Leben in engen Käfigen, häufig in Einzelhaft,
sodass
sie keine soziale Kontakte ausleben können. Und der Bundesrat
erlaubt diese
grausame Einzelhaltung von Kaninchen - zu Gunsten der
Pharmaindustrie, die
ihre Versuchskaninchen auf möglichst engem Raum halten wollen, um
Kosten zu
sparen. Und skrupellose Kaninchenzüchter und Halter nutzen dies
gewissen-
und schamlos aus. Durch das lebenslängliche Dahin-Vegetieren werden
die
Tiere zu apathischen und psychisch gestörten Krüppeln gemacht. Das
ist die
himmelschreiende Wahrheit! Aber anstatt richtig zu recherchieren,
wie es
sich für einen guten Journalisten gehören würde, verbreitet Gut
falsche
Informationen - und das auf dem Buckel der leidenden Kaninchen.
Aber es hat sich schon längstens gezeigt und wiederholt bestätigt,
dass die
Weltwoche Journalisten beschäftigt, die sich der Wahrheit nicht
verpflichtet fühlen und den Leser für dumm verkaufen wollen (das
gehört
offensichtlich ins WW-Konzept). Aus diesem Grund habe ich mein
Weltwoche-
Abonnement schon vor längerer Zeit gekündigt - und kenne auch
andere, die
dasselbe getan haben.
Claudia Zeier
Die nicht vom Volk gewählte Schweizer
Regierung (Bundesrat) erlaubt die
grausame Einzelhaltung von Kaninchen. Unter den
Tierschutzorganisationen
und Fachleuten besteht ein klarer Konsens, dass das gröbste
Tierquälerei
darstellt, die mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar ist. Die
Tierschutzverordnung des Bundesrates erlaubt eine äusserst
tierquälerische
Käfighaltung. Den Kaninchen gesteht die Tierschutzverordnung derart
extrem
wenig Lebensraum zur Verfügung, dass diese spiel- und
bewegungsfreudigen
Tiere gezwungen sind, ihr Leben praktisch bewegungslos herumhockend
zu
verbringen. Sie können sich nur gerade unnatürlich im Kreis drehen
oder
einen ganz kleinen Hoppelsprung von einer Ecke des Käfigs zum
anderen
machen. Das ist derart langweilig, dass sich die Tiere in dieser
erlaubten,
tierquälerischen Käfighaltung praktisch nicht mehr bewegen und
apathisch
werden. Züchter können die Tiere wie Plüschtierchen aus dem Käfig
nehmen
und auf den Tisch stellen, was von Laien fälschlicherweise mit
Zahmheit
verwechselt wird. Kaninchen sind sehr scheue Tiere und es braucht
täglich
sehr viel Beschäftigung mit ihnen, bis sie zahm werden. In der
üblichen
Käfighaltung bei Mästern und Rassezüchtern beschränkt sich der
Kontakt zu
Menschen auf wenige Sekunden täglich beim Füttern und Misten. Die
Tiere
sind nicht zahm, sondern apathisch. Apathie ist eine schwere
psychische
Krankheit. Die gemäss Tierschutzverordnung gehaltenen Tiere werden
mit
Gewalt zu seelischen Krüppeln gemacht, indem die minimalsten
angeborenen
Bedürfnisse durch die Enge der Käfige permanent unterdrückt werden.
Sogar
das Bundeamt für Veterinärwesen hat in seinen Richtlinien
klargestellt,
dass die Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung nicht genügen
für
eine tiergerechte Haltung.
Die Kaninchen sind laut Franz
Blöchlinger, Tierschutzbeauftragter des
Veterinäramtes des Kantons St Gallens, die am schlechtesten
gehaltenen
Nutztiere der Schweiz. Schuld seien nicht nur die Züchter, sondern
auch die
Tierschutzverordnung des Bundesrates, welche die Durchsetzung einer
artgerechten Haltung verunmögliche.
Das alles kann jedermann und jeder Journalist, der etwas über
Kaninchen
schreiben will, auf www.vgt.ch/doc nachlesen.
Philipp Gut, Redaktor der notorisch tierverachtenden, kaltblütig-
unmenschlich nur wirtschafts-orientierten WELWOCHE, wolle das
offensichtlich alles gar nicht wissen, als er in der Ausgabe 21.
März 2013
die folgende skurpellos verlogene Darstellung der schweizerischen
Kaninchen-Vorschriften veröffentlichte:
"Den Schweizer Kaninchen geht es gut - von Gesetzes wegen.
DieTierschutzverordnung sorgt für eine artgerechte Haltung und
schreibt
genau definierte Standards vor. Die Tiere müssen genügend Platz
haben,
wobei nicht bloss die minimale Bodenfläche vorgeschrieben ist,
sondern auch
die Höhe.Zusätzlich ist eine sogenannte Nestkammer einzurichten,
deren
Mindestmass ebenfalls präzis bestimmt ist. Neben der Grösse ist auch
die
Gestaltung des Geheges [gemeint ist in Wahrheit das Käfig, Anm d
Red] bis
ins Detail geregelt. Besonders berücksichtigt werden soziale Aspekte
des
Kaninchenlebens. Die Chüngel "müssen täglich mit grobstrukturiertem
Futter
wie Heu oder Stroh versorgt werden sowie ständig Objekte zum Benagen
zur
Verfügung haben"(sogenannte Beschäftigung), und Jungtiere dürfen in
den
erstenacht Wochen nicht einzeln gehalten werden (Art. 64)."
Damit hat Gut in krasser Weise gegen die journalistische
Wahrheitspflicht
verstossen. Das gehört zur üblichen journalistischen Praxis der
Weltwoche.
Siehe zB /www.vgt.ch/justizwillkuer/botox-weltwoche
Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT.ch
Beschwerde an den Schweizer Presserat gegen die Weltwoche
Die schnoddrig-arrogante Beschwerde-Antwort der Weltwoche
Replik zur Beschwerdeantwort der Weltwoche
Der Presserat (Zusammensetzung: Francesca Snider (Vizepräsidentin), Michael Herzka, Pia Horlacher, Klaus Lange, Francesca Luvini, Sonja Schmidmeister, David Spinnler) wies die Beschwerde ab mit folgender Begründung (Stellugnahme des Schweizer Presserates vom 22. August 2013):
Da der beanstandete Bericht aber einleitend auf die Kaninchenhaltung in der Schweiz eingeht, ist hingegen zu prüfen, ob die «Weltwoche» damit die Wahrheitsptlicht verletzt.Dabei ist allerdings zu beachten, dass die «Weltwoche» nicht schreibt, «Den Kaninchen in der Schweiz geht es gut» sondem bloss «Den Schweizer Kaninchen geht es gut - von Gesetzes wegen». Diese Nuance deutet darauf hin, dass sich der Autor bei seiner Wertung nicht auf einen absoluten Massstab, sondem auf die im Vergleich zur EU strengeren schweizerischen Tierschutzvorschriften stützt. Die von der Beschwerde beanstandete Passage des Artikels aussert sich mithin nicht in allgemeiner Wei se zur Kaninchenhaltung in der Schweiz, sondern beschränkt sich darauf, die dafür geltenden rechtlichen Vorschriften zusammenzufassen. Da die «Weltwoche» diese Vorschriften korrekt zusammenfasst, hat sie die Wahrheitspflicht nicht verletzt und war deshalb auch nicht verpflichtet, eine Berichtigung zu veröffentlichen.
Diese Begründung ist spitzfindig, nicht nachvollziehbar, denn Gut hat die absolute und vorbehaltlose, aber falsche Behauptung aufgestellt, denn Schweizer Kaninchen gehe es gut. Den Hinweis auf das Gesetz versteht der Durchschnittsleser so, das Schweizer Tierschutzgesetz sorge dafür, dass es den Kaninchen gut gehe. Davon kann aber in Tat und Wahrheit keine Rede sein. Die Feststellung des Presserates, damit sei Wahrheitspflicht nicht verletzt worden, ist haltlos - ein politisches Urteil zugunsten der Weltwoche und gegen den Tierschutz. Entscheide des Presserates sind nicht anfechtbar; der Presserat ist eine private Institution, getragen von Journalisten und Verlegern. Die Leser und Konsumenten sind darin nicht vertreten. Der Presserat fällt sozusagen Entscheide in eigener Sache.
Weitere Beispiele, wie die WELTWOCHE desinformiert statt informiert: www.vgt.ch/doc/weltwoche