28. Juni 2013, ergänzt am 2. Dezember 2013
Vorbemerkung:
Kommentare, die versuchen, diese Kampagne
ins Lächerliche zu ziehen, sind voraussehbar. "Jetzt kämpft der extreme
Tierschützer Kessler auch noch gegen Mausfallen."
vorher
nachher
Archivbild
Der VgT hat bei der Staatsanwaltschaft Frauenfeld folgende Strafanzeige wegen Tierquälerei gegen Landwirt Karl Brühlmann, Freihof, Lommiserstr, 9545 Wängi (Tel 052 378 14 32) eingereicht:
Brühlmann
hat in diesen Wochen
auf seinen Wiesen im Gebiet „Rappeholz“, östlich seines Hofes, unterhalb
der Hauptstrasse Wängi-Lommis, Mausfallen dieses Typus aufgestellt
(Scherfallen):
Am 9. Juni 2013 konnte ich ihn persönlich beim Mausen beobachten. Dass es sich dabei um den Angezeigten handelt, schliesse ich daraus, dass er mit einem roten PW mit TG 16349, der auf Karl Brühlmann, Lommiserstr, Wängi, eingelöst ist, weggefahren ist.
Mäuse-Populationen auf landwirtschaftlichen Feldern lassen sich durch
Bejagen mit Fallen nicht wesentlich und vor allem nicht nachhaltig
beeinflussen. Diese Bekämpfungsmethode ist damit nicht sachgerecht und
stellt deshalb keine tierschutzrechtliche Rechtfertigung dar. Artikel 4
Absatz 2 des Tierschutzgesetzes bestimmt: „Niemand darf ungerechtfertigt
einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen
oder in anderer Weise seine Würde missachten.“
Beim „Mausen“ mit
Totschlagfallen wird bekanntermassen ein erheblicher Anteil der Tiere
nicht sofort getötet und erleidet über mehr oder weniger lange Zeit
(Stunden bis Tage) grauenhafte Qualen und Todesangst.
Das „Mausen“ mit Fallen hat, wenn
überhaupt, nur einen geringen Einfluss auf die Mäusepopulationen, da die
Tiere diese Ausfälle schnell kompensieren können. Werden Tiere getötet,
vermehren sich die verbleibenden schnell und lassen mit grösseren Würfen
die Population rasch wieder anwachsen.
Nach heutigem ökologischem Wissen wäre es sachgemäss, eine Feldwirtschaft zu betreiben, welche ein biologisches Gleichgewicht ermöglicht, so dass es nicht zu übermässigen Mäuseplagen kommen kann. So kann zum Beispiel mit Bäumen und Hecken sowie mit Sitzstangen für Greifvögel, Stein- und Asthaufen und ähnlichen Verstecken ein Lebensraum für die natürlichen Mäusejäger wie Fuchs, Marder, Iltis, Wiesel, Hermelin sowie verschiedene Nacht- und Taggreifvögel geschaffen werden.
Auf den Feldern Brühlmanns gibt es keine einzige Sitzstange für Greifvögel. Statt dessen stellt er solche "Vogelscheuchen" auf. Das seien keine Vogelscheuchen, sondern Wildsauen-Scheuchen. Plastiksäcke mit Büchsen, die kleppern sollen, wenn es windet. Damit verscheucht er aber wohl auch die Mäusebussarde.
Auch im offenen Gelände, nicht nur wie hier auf der Foto in Waldnähe, stellt Brühlmann solche Scheuchen auf, aber nirgends Sitzstangen für Greifvögel, auch nicht auf Feldern, wo es weit und breit keine Bäume hat.
Das Ausräumen der Landschaft, um
jeden Quadratmeter hindernislos mit Maschinen befahren zu können, ist
nicht sachgemäss und rechtfertigt deshalb keine Tierquälerei mit
Fallenjagd. Ein einzelnes Feld mit Fallen zu bejagen ist ganz besonders
keine wirksame Massnahme, weil aus der Nachbarschaft sofort Mäuse in das
Revier mit (vorübergehend) verminderter Populationsdichte einwandern.
Als einziger Unterschied zwischen Jagdwild und Mäusen kann ich nur die Körpergrösse erkennen, und das ist sicher kein tierschutzrelevantes Kriterium. Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen - was einzig tierschutzrelevant ist -, dass Mäuse nicht weniger leidensfähig sind als Hasen und Füchse. Das Fallenstellen ist nicht sachgemäss und im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht sachlich gerechtfertigt, sondern befriedigt lediglich die Jagdlust einiger unterbeschäftigter Bauern und erfüllt damit den Tatbestand der Tierquälerei.
Dr Erwin Kessler, Präsident VgT Schweiz
Ergänzend dazu lieferte Erwin Kessler der Staatsanwaltschaft die folgenden Informationen:
Die landwirtschaftliche Forschungsanstalt "Agroscope Reckenholz-Tänikon" schreibt in ihrem Merkblatt zur "Mäuseregulierung": "Da die Mäuse nicht nur Schädlinge, sondern auch die Nahrungsgrundlage vieler Wildtiere sind, braucht es eine ökologische Mäuseregulierung."
Dazu gehört die Förderung der natürlichen Feinde der Mäuse durch Anlegen von sogenannten Buntbrachen und Hecken, das Aufstellen von Sitzstangen für Greifvögel. Steinhaufen oder ungemähte Wiesenstreifen ermöglichen Fuchs, Greifvögel oder Marder, sich im Gebiet anzusiedeln und Mäuse zu jagen. Der am stärksten spezialisierte Feind ist das Hermelin. Wenn der Lebensraum stimmt und genügend Verstecke in der Nähe sind, siedelt es sich an Orten mit hohen Mäusepopulationen an und fängt viele Mäuse. Hermeline suchen Felder mit grossen Mäusedichten gezielt auf, wenn die Felder mit dem bisherigen Revier durch Hecken, natürliche Bachufer, Gräben und andere Hochstaudenbereiche gut vernetzt sind. Weil das Hermelin sehr schlank und nicht viel grösser als eine Schermaus ist, kann es in die Mäusegänge eindringen, die Mäuse töten und ganze Nester ausrauben. Das macht es zu einem effizienten Mäusejäger.
Die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des
Futterbaus (AGFF) hat in einer Vergleichsuntersuchung festgestellt, dass
das Mausen mit Fallen gegenüber dem Akzeptieren der Schäden durch Mäuse
nicht wirtschaftlicher ist. ("Die Grüne" Nr 3/2010). Da grössere
Mausschäden nicht jedes Jahr, sondern in stark schwankenden Intervallen
von mehreren Jahren auftreten, kann der Landwirt solche Jahre durch
entsprechende Futtervorräte ausgleichen.
Eine einfache und wirksame Methode, übermässige Schäden durch Mäuse in
Wiesen zu vermeiden, ist im übrigen das Weiden von Kühen. Die Kühe
zertreten Maushügel und Mausgänge.
Der angezeigte Bauer nutzt alle diese Möglichkeiten nicht. Seine Tierquälerei dient offensichtlich nur der
Befriedigung der Jagdlust. Dabei verwendet er altmodische, billige
Scherfallen, welche die Mäuse wenig zuverlässig sofort töten. Es gibt
moderne Fallen, zB die "Topcat-Falle", welche wenigstens zuverlässiger
sind. Mäuse, die von der Schlagfalle nicht im Genick, sondern am Rücken
getroffen werden, erleiden einen langen, äusserst qualvollen Tod. Solche
Tierquälerei ist offensichtlich sachlich nicht gerechtfertigt.
Der angezeigte Bauer benutz aber nicht nur altmodische Billigfallen,
sondern lässt diese über die Nacht im Feld. Dies entspricht nicht guter
Praxis. Mäuse, die in der Fall nicht sofort getötet werden, weil sie zB
statt im Genick auf dem Rücken erwischt werden, leiden so unnötig lange.
Die Firma Topcat, Herstellerin einer der modernsten und effizientesten
Fall, hat uns dazu geschrieben: "Das systematische Fallen stellen und
kontrollieren ermöglicht ein rasches Eingreifen, sollte die Maus nicht
wie gewünscht in die Falle geraten sein. Es wird so vermieden, dass
verletzte Tiere lange leiden müssen. Dies ist z.B. der Fall, wenn man
die Fallen über Nacht auf dem Feld lässt oder sie nicht regelmässig
kontrolliert, was nicht unserer Empfehlung entspricht."
Genau das aber macht der angezeigte Bauer nach meinen Beobachtungen:
er kontrolliert die gestellten
Fallen erst am anderen Tag!
Auch "nur" ein paar Stunden schweres Leiden von nicht getöteten, sondern
nur schwer verletzten Tieren, lässt sich mit Blick auf die mangelnde
Effizient und Wirtschaftlichkeit und ökologischrer Alternativen nicht
rechtfertigen und stellt deshalb gemäss geltendem Tierschutzgesetzt eine strafbare Tierquälerei dar.
Einmal mehr ist der Schweizer Tierschutz STS auf der Seite der Tierquäler, anstatt auf der Seite der gequälten Tiere. In einem Merkblatt empfiehlt er Mausfallen, anstatt sich wie der VgT für ein Verbot einzusetzen. Solche Rückenschüsse durch den angepassten STS sind an der Tagesordnung - für die Behörden ein willkommenes Alibi zum Nichtstun. So hat der Frauenfelder Staatsanwalt Jonas Bruderer am 29. Oktober 2013 mit einer "Nichtanhandnahmeverfügung" die Anzeige des VgT zurückgewiesen mit der Begründung, Mausfallen seien billiger als ökologische Massnahmen. Ohne Begründung hat er dann gleich auch noch den von Brühlmann verwendeten billigsten und unzuverlässigsten Mausfallentype (Scherfalle, 2 Franken pro Stück) als vereinbar mit dem Tierschutzgesetz erklärt. Nach seiner Auffassung gelten die Tierschutzvorschriften offenbar nur solange als sie nichts kosten - eine bei den Behörden weitverbreitete rechtswidrige und demokratiefeindliche Einstellung. Es geht ja nur um Tiere - das rechtfertigt alles.
Brühlmann kann nur weiter das ganze Jahr unablässig seiner sinnlosen, tierquälerischen Hobby-Fallenjagd frönen.
Analog wie bei der erlaubten Tierquälerei der Käfigkaninchenhaltung hat der VgT nun auch eine Blacklist der Mäusequäler eröffnet. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, Mäusequäler zu melden. Kontakt
*
Am 24. September 2013 wurden in Wängi
Plakate verbreitet, um die Öffentlichkeit über den Mäusequäler in der
Gemeinde zu informieren:
Plakat