29. August 2013 

Aus unserer Serie "Medienmanipulation nach Schweizer Art"

Verlogenes Bild in der NZZaS
vom Presserat gedeckt

von Erwin Kessler, Präsident VgT.ch

In der Ausgabe vom 2. Dezember 2012 veröffentlichte die NZZaS einen Bericht über Schweinefleisch. Ein grosses Bild zeigt Schweine auf einer grünen Wiese - eine verlogene, gestellte Aufnahme. So werden die Schweine in der Schweiz ganz eindeutig nicht gehalten - nicht «nur wenige» wie die NZZaS verlogen schreibt, sondern gar keine.

Das verlogene Bild in der NZZ am Sonntag: Diese Schweinegruppe wurde offensichtlich nur für den Fotografen kurz auf ie Wiese gelassen. So werden die Schweine in der Schweiz ganz eindeutig nicht gehalten.Eine massive Manipulation der Leser.

Die Legende zu diesem Bild lautet: "So idyllisch haben es auch in der Schweiz nur wenige Mutterschweine, doch Auslauf ins Freie haben sie alle." Bild und Legende stellen eine massive Täuschung der Leser dar, offensichtlich im Interesse der Fleischindustrie, einem Milliardengeschäft. Der NZZ war Wirtschaft und Profit schon immer oberster Lebenszweck, dem sich alles andere - Ethik, Menschlichkeit und auch der Tierschutz - unterzuordnen haben. Menschen und Tiere sind nur Mittel zum Zweck einer grenzen- und schrankenlosen Wirtschaft.

Eindeutig faustdick gelogen ist auch die Behauptung in der Bildlegende, alle Mutterschweine in der Schweiz hätten Auslauf ins Freie.

Die vom VgT recherchierte Alltags-Realität auf dem Betrieb, wo das gestellte, verlogene Bild in der NZZaS aufgenommen wurde:

Dass anstelle einer repräsentativen Aufnahme eine derart unrealistische, gestellte Szene gezeigt wurde, kann nicht anders erklärt werden als durch eine vorsätzliche Täuschungsabsicht, denn es macht keinen Sinn, ein Bild zu zeigen, wie die Schweine nicht gehalten werden. Das Bild hinterlässt beim Leser den - offensichtlich gewollten - Eindruck, so ähnlich, vielleicht nicht ganz so schön, aber immerhin ähnlich würden die Mutterschweine in der Schweiz gehalten, alle jedenfalls mit Auslauf ins Freie. Die Realität sieht komplett anders aus. Jeder ehrliche Journalist kann sich darüber auf www.vgt.ch informieren.

Damit hat die NZZaS gegen das journalistische Wahrheitsgebot verstossen und gegen das Gebot, keine Tatsachen zu entstellen und keine wichtigen Elemente von Informationen zu unterschlagen.

Eine Richtigstellung des VgT in Form eines Leserbriefes hat die NZZaS unterdrückt. Sie hat auch in ander Form keine Richtigstellung veröffentlicht.  Damit hat die NZZaS auch gegen die journalistische Berichtigungspflichtpflicht verstossen.

Der Schweizerische Presserat - ein offensichtlich nicht funktioniertendes Selbstkontrollorgan der Schweizer Medien, hat die Beschwerde des VgT gegen die NZZaS mit fadenscheinigen Argumenten abgewiesen (Entscheid vom 9. August 2013). Es sei nicht belegt, dass das gezeigte Bild gestellt sei  (Die vom VgT eingereichten Aufnahmen der Realität wurden kurzerhand ignoriert.) und wer den ganzen Artikel genau lese, der könne merken, dass die Bildlegende falsch sei. Es wäre deshalb «unverhältnismässig» - so der Presserat - eine Feststellung der Verletzung der Wahrheitspflicht festzustellen oder eine Berichtigung zu verlangen.

Dieser Entscheid sagt wenig zur Sache, aber viel über den Presserat und die NZZ-Meiden und den Filz, der beide verbindet. Verantwortlich für diesen Willkürentscheid: Presseratspräsident Dominique von Burg, Vizepräsidentin Francesca Snider, Vizepräsident Max Trossmann.


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