29. August 2013
Aus unserer Serie "Medienmanipulation nach Schweizer Art"
In der Ausgabe vom 2. Dezember 2012
veröffentlichte die NZZaS einen Bericht über Schweinefleisch. Ein
grosses Bild zeigt Schweine auf einer grünen Wiese - eine verlogene,
gestellte Aufnahme. So werden die Schweine in der Schweiz ganz eindeutig
nicht gehalten - nicht «nur wenige» wie die NZZaS verlogen schreibt,
sondern gar keine.
Das
verlogene Bild in der NZZ am Sonntag:
Diese Schweinegruppe wurde offensichtlich nur für den Fotografen kurz
auf ie Wiese gelassen. So werden die Schweine in der Schweiz ganz
eindeutig nicht gehalten.Eine massive Manipulation der Leser.
Die Legende zu diesem Bild lautet:
"So idyllisch haben es auch in der Schweiz nur wenige Mutterschweine,
doch Auslauf ins Freie haben sie alle." Bild und Legende stellen eine
massive Täuschung der Leser dar, offensichtlich im Interesse der
Fleischindustrie, einem Milliardengeschäft. Der NZZ war Wirtschaft und
Profit schon immer oberster Lebenszweck, dem sich alles andere - Ethik,
Menschlichkeit und auch der Tierschutz - unterzuordnen haben. Menschen
und Tiere sind nur Mittel zum Zweck einer grenzen- und schrankenlosen
Wirtschaft.
Eindeutig faustdick gelogen ist
auch die Behauptung in der Bildlegende, alle Mutterschweine in der
Schweiz hätten Auslauf ins Freie.
Die vom VgT recherchierte
Alltags-Realität auf dem Betrieb, wo das gestellte, verlogene
Bild in der NZZaS aufgenommen wurde:
Dass anstelle einer repräsentativen
Aufnahme eine derart unrealistische, gestellte Szene gezeigt wurde, kann
nicht anders erklärt werden als durch eine vorsätzliche
Täuschungsabsicht, denn es macht keinen Sinn, ein Bild zu zeigen, wie
die Schweine nicht gehalten werden. Das Bild hinterlässt beim Leser den
- offensichtlich gewollten - Eindruck, so ähnlich, vielleicht nicht ganz
so schön, aber immerhin ähnlich würden die Mutterschweine in der Schweiz
gehalten, alle jedenfalls mit Auslauf ins Freie. Die Realität sieht
komplett anders aus. Jeder ehrliche Journalist kann sich darüber auf
www.vgt.ch informieren.
Damit hat die NZZaS gegen das
journalistische Wahrheitsgebot verstossen und gegen das Gebot, keine
Tatsachen zu entstellen und keine wichtigen Elemente von Informationen
zu unterschlagen.
Eine Richtigstellung des VgT in
Form eines Leserbriefes hat die NZZaS unterdrückt. Sie hat auch in ander
Form keine Richtigstellung veröffentlicht.
Damit hat die NZZaS auch gegen die journalistische
Berichtigungspflichtpflicht verstossen.
Der Schweizerische Presserat - ein
offensichtlich nicht funktioniertendes Selbstkontrollorgan der Schweizer
Medien, hat die Beschwerde des VgT gegen die NZZaS mit fadenscheinigen
Argumenten abgewiesen (Entscheid vom 9. August 2013). Es sei nicht
belegt, dass das gezeigte Bild gestellt sei
(Die vom VgT eingereichten Aufnahmen der Realität wurden
kurzerhand ignoriert.) und wer den ganzen Artikel genau lese, der könne
merken, dass die Bildlegende falsch sei. Es wäre deshalb
«unverhältnismässig» - so der Presserat - eine Feststellung der
Verletzung der Wahrheitspflicht festzustellen oder eine Berichtigung zu
verlangen.
Dieser Entscheid sagt wenig zur
Sache, aber viel über den Presserat und die NZZ-Meiden und den Filz, der
beide verbindet. Verantwortlich für diesen Willkürentscheid:
Presseratspräsident Dominique von Burg, Vizepräsidentin Francesca
Snider, Vizepräsident Max Trossmann.