27. Oktober 2013
Einsam und allein: Unschuldig in qualvoller Isolationshaft:
Kaninchen sind sozial lebende, neugierige und bewegungsfreudige Tiere, die auch gerne Höhlen graben. Wer sie in solche kleine Kästen sperrt ist gefühllos und hat kein Herz - auch wenn diese Tierquälerei in der Tierschutzverordnung des Bundesrates leider immer noch erlaubt ist - im Interesse der Tierversuchsindustrie, welche ihre Versuchskaninchen zur Profitmaximierung möglichst billig auf engstem Raum halten will.
"Hinaus, hinaus zum Spielen und Springen" - aber es geht nicht. Dieser Wunsch wird im ganzen Leben dieser unschuldigen, wehrlosen Geschöpfe nie erfüllt. Lebenslänglich in einer winzigen Gefängniszelle:
Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass die Käfig- und Kastenhaltung von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte.
Die Schulgemeinde Frauenfeld unterstützt diese Tierquälerei, indem sie hiefür ihr Land zur Verfügung stellt. Was für ein rückständiger Geist einer Schule, die Kinder zu verantwortungsvollen, sozialen Menschen erziehen soll!
Andreas Wirth (SVP), Präsident Schulverwaltung |
Wirth gehört der SVP an und kandidierte im Frühling 2015 als Stadtpräsident von
Frauenfeld, wurde aber am 8. März 2015 deutlich nicht gewählt. Der
VgT hatte zur Nicht-Wahl aufgerufen. Der VgT bedankte sich bei der
Frauenfelder Bevölkerung mit folgenden Worten:
Danke für die Nichtwahl des
Tierverachters
Wir bedanken uns bei der Frauenfelder
Bevölkerung für die Nicht-Wahl von Andreas Wirt, der durch seine
tierverachtende Mentalität aufgefallen ist. Wir hoffen, dass er bei
nächster Gelegenheit auch als Präsident der Frauenfelder
Schulgemeinden nicht mehr gewählt wird. In dieser Eigenschaft stellt
er einem Käfigkaninchenzüchter Land der Schulgemeinde für das
tierquälerische Hobby zur Verfügung - gar nicht vorbildlich für die
Schüler. Kaltherzigkeit gegenüber unschuldig und wehrlos Leidenden
ist keine gute Charaktereigenschaft, schon gar nicht bei einem
Schulgemeinde-Präsidenten.
Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken
Schweiz VgT.ch
Wirth weigerte sich als Präsident der Schulverwaltung, dem VgT bekannt zu geben, wann die nächsten Wahlen der Schulbehörden stattfinden - um die geplante Abwahlkampagne des VgT zu erschweren. Er wies auch die ihm unterstellte Schulverwaltung an, dem VgT keine diesbezügliche Auskunft zu erteilen. Am 9. April 2015 reichte der VgT deshalb eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen Schulpräsident Andreas Wirth ein. Die Staatsanwaltschaft deckte Wirth mit einer Nichtanhandnahmeverfügung mit der Begründung, der Termin für die nächsten Wahlen stehe noch gar nicht fest.
Nach meiner Auffassung ist diese
Begründung haltlos. Wirth hätte wenigstens mitteilen müssen,
dass die nächsten Wahlen im Jahr 2017 stattfinden (dies kann der
Verfügung der StA entnommen werden); der VgT hat nicht nach
einem genauen Datum gefragt, sondern wann die nächsten Wahlen
stattfinden. Indem Wirth seinen Untergebenen der Schulverwaltung
untersagt hat, dem VgT pflichtgemäss diese Auskunft zu geben, um
dem VgT die Planung der Abwahlkampagne gegen ihn zu erschweren,
hat er sein Amt missbraucht, um sich selber einen
ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen, ein klassischer Fall
von Amtsmissbrauch.
Erwin Kessler
Beschwerde an das
Obergericht gegen die Nichtanhandnahmeverfügung.
Irrtümlich leider Beschwerdefrist verpasst, so dass das
Obergericht nicht darauf eintreten konnte.
Wirth hat Glück gehabt - diesmal. Wir bleiben dran!
Medienspiegel:
Martin Wirth als Stadtpräsidente für Frauenfeld nicht geeignet, Thurgauer Zeitung 18. Februar 2015
ERFOLG: Ende der Kaninchenzucht auf Gelände der Schule Frauenfeld, Thurgauer Zeitung 2. Dezember 2015