11. November 2013, letztmals ergänzt am 22. Februar 2014
(S/E) In Wettingen/AG ist die Erstellung eines künstlichen Fuchsbaus, einer sogenannten Schliefanlage, geplant. In solchen Anlagen werden Jagdhunde auf ihren Einsatz im Fuchs- oder Dachsbau trainiert. Im Übungsbau werden zu diesem Zweck lebende Füchse in Gefangenschaft gehalten.
Am 27. November 2013 hat der VgT in einer Eingabe an die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates ein Verbot der das Tierschutzgesetz offensichtlich verletzenden Baujagd gefordert:
In Wettingen/AG ist
die Erstellung eines künstlichen Fuchsbaus, einer sogenannten
Schliefanlage, geplant. In solchen Anlagen werden Jagdhunde auf ihren
Einsatz im Fuchs- oder Dachsbau trainiert. Im Übungsbau werden Füchse
gehalten, damit das Aufeinandertreffen von Jagdhunden und den Wildtieren
geübt werden kann.
Das Halten von Füchsen
in Gefangenschaft ist ansich schon eine Tierquälerei – abgesehen von der
ausweglosen psychischen Konfrontation mit Jagdhunden.
In Todesangst versucht der Fuchs zu fliehen, aber es gibt keinen Ausweg
Während der Ausbildung
von Jagdhunden in Kunstbauten (sog Schliefanlagen) und währen der
Ausübung der sogenannten Baujagd werden die Füchse und Dachse unter
grossen, leidvollen Stress und in Angst und Schrecken versetzt; sie
werden von einem Jagdhund aus ihrem Bau getrieben und dann von den
Jägern erschossen. Das verletzt Artikel 4 Absatz 2 des
Tierschutzgesetzes: „Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen,
Leiden oder Schäden zufügen, es in
Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten.“
Stellt sich die Frage
nach der Rechtfertigung. Diese kann sofort klar verneint werden, denn
die Baujagd ist für die Regulierung der Fuchsbestände klar unnötig, was
sich sofort aus folgenden Tatsachen ergibt: In den Kantonen, in denen
die Baujagd noch erlaubt ist, ist der Anteil der durch Baujagd erlegten
Füchse völlig unbedeutend. Im Kanton ZH zB werden von den 4000 jährlich
erlegten Füchse nur etwa zwei bis drei Prozent bei der Baujagd
geschossen (Tages-Anzeiger vom 6. November 2013)
Es kommt vor, dass Füchse und Dachse sich
verschanzen, statt zu fliehen, was zu unterirdischen Kämpfen mit
schweren Verletzungen von Hund und Wildtier führt. Verletzte Hunde
müssen so manchmal mit Baggern oder Schaufeln ausgegraben werden, was
Stunden dauern und dadurch zu einem qualvollen Tod von Hund und Wildtier
führen kann.
Die Baujagd ist ein perverses Vergnügen einer
kleinen Minderheit von Jägern. Die Tier nicht mal in ihrem Bau, in ihrem
geschütztesten Lebensbreich, in Ruhe zu lassen, zeugt von einer
erschreckend tierverachtenden jagdlichen Einstellung.
Die zur Rechtfertigung
der Baujagd vorgebrachten Rechtfertigungen sind allesamt haltlos. Die
Baujagd und der Betrieb einer Schliefanlage sei geregelt und deshalb
keine Tierquälerei. Dass die im Bau gejagten Tiere in Angst und
Schrecken versetzt werden, wird indessen nicht verhindert. Eine
ungerechtfertigte Tierquälerei wird nicht dadurch legal, dass mit
Leitplankenvorschriften nur gerade die extremsten Auswüchse vermieden
werden.
Fuchs und Hund könnten
sich in Schliefanlagen nicht sehen, sondern nur riechen. Dieses Argument
ist typisch für die Art und Weise, wie diese Tierquälerei mit
kosmetischen Massnahmen verharmlost wird. Es genügt offensichtlich, dass
die Wildtiere im Bau den Hund riechen können, um sie in grosse Angst zu
versetzen, denn kein Tier verlässt in der Not seinen schützenden Bau,
ohne dass es in Angst und Panik versetzt wird. Und wenn es wirklich nur
um das Riechen geht, stellt sich die Frage, weshalb zu diesem Zweck
nicht künstliche Geruchsstoffe eingesetzt werden, anstatt Wildtiere
qualvoll in Gefangenschaft zu halten.
Der Kanton Aargau
rechtfertigt diese tierquälerische Jagdhundeausbildung damit, die
Baujagd sei im Kanton AG erlaubt und dazu brauche es ausgebildete
Jagdhunde. Mit anderen Worten: eine ungerechtfertigte Tierquälerei
(Baujagd) rechtfertigt weitere Tierquälerei. (Zuerst müsste mal die
Baujagd an sich gerechtfertigt werden, was – wie oben dargelegt – aber
eben gar nicht möglich ist.) Diese Denkweise ist typisch für Bürokraten,
führt aber hier zu einem klar gesetzwidrigen Ergebnis.
Aus diesen Gründen
ersuche ich Sie, den Bundesrat anzuhalten, dem Tierschutzgesetz durch
ein Verbot der Baujagd Nachachtung zu verschaffen.
Ferner beantrage ich
Ihnen eine Umfrage bei den Jagdgesellschaften – nicht nur bei den
Bürokraten des Bundes (BAFU, BVET) und der Kantone (Jagdinspektoren)! -,
ob und ggf warum sie die Baujagd befürworten.
Die Jagd ist eigentlich kein Thema des Vereins gegen Tierfabriken VgT. Doch die Baujagd ist eine völlig unsinnige und grausame Tierquälerei. Deshalb bezieht der VgT klar Stellung gegen das geplante Bauvorhaben einer Schliefanlage in Wettingen und verlangt ein Verbot der Baujagd.
Sollten die für den Tierschutz zuständigen Behörden wiedereinmal untätig bleiben, weil es ja "nur" um Tiere geht, kann wohl nicht im Ernst angenommen werden, eine solche Tierquälerei-Einrichtung könne angesichts des erbitterten Widerstandes durch Tierschützer jemals störungsfrei betrieben werden.
Mitte Februar 2014 wurde bekannt, dass die Anlage nicht gebaut werden darf. Sowohl die Gemeinde Wettingen als auch der Kanton Aargau lehnen das Baugesuch ab mit der Begründung, die Anlage befinde sich in einer kommunalen Landschaftsschutzzone und sei deshalb nicht zonenkonform.