6. Oktober 2014

Baujagd-Verbot
Stellungnahme des VgT

(E) Wir haben Mitmenschen unter uns, die noch in der Kultur der Jäger und Sammler stehen geblieben sind. Das lässt sich nicht ändern. Hingegegen ist es Pflicht und Aufgabe unserer zivilisierten, humanistischen Gegenwartskultur, Grenzen zu setzen gegen Tierquälerei.

Bei der Baujagd wird ein Jagdhund in einen Fuchs- oder Dachsbau geschickt, um das Tier hinauszutreiben - vor die Flinte der Jäger, oder wie hier:

Diese besonders tierquälerische Methode ist wie alle anderen Jagdformen unnötig und gehört in jeder Form verboten. Der VgT wird eine allfällige kantonale Volksinitiative des Thurgauischen Tierschutzverbandes aktiv unterstützen. 

Es ist übrigens typisch für die Verlogenheit unserer Politiker. Nachdem der Regierungsrat (federführend bei diesem Dossier: Regierungsrat Claudius Graf-Schelling) ein Verbot der Baujagd versprochen, dann aber nicht umgesetzt hat, sondern sie mit speziell trainierten Hunden weiterhin erlauben will, heisst es nun als Rechtfertigung verlogen-arglistig, unter Baujagd sei nur die "allgemeine Baujagd" gemeint gewesen, nicht die "spezielle" mit trainierten Jagdhunden. Das nennt man Täuschung mit wortklauberischen Mitteln - ein klarer Verstoss gegen Treu und Glaube. Artikel des Zivilgesetzbuches legt fest:

I. Handeln nach Treu und Glauben

1 Jedermann hat in der Ausübung seiner Rechte und in der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln.

Aber die Machthabenden haben sich nie gross um Gesetze gekümmert.


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