15. November 2014, letztmals ergänzt im Juni 2020
Frühjahr 2020: VgT-Erfolg - Endlich keine Kaninchen mehr!
VgT gewinnt zweimal Gerichtsverfahren gegen den Gemeinderat wegen Oster-Demo vor der Kirche, in welche Brenners gehen! >>
Kaninchen sind neugierige und bewegungsfreudige Tiere. Sie lieben es, herum zu rennen und Höhlen zu graben. Um glücklich zu sein, brauchen sie Artgenossen, mit denen sie gerne kuscheln und gegenseitige Fellpflege betreiben. Die Erfüllung dieser Grundbedürfnisse wird den Kaninchen von Hanna und Willi Brenner-Freitag aus Buhwil lebenslänglich verwehrt. Einsam sitzen die Tiere den ganzen Tag in kleinen Kästen. 24 Stunden totale Monotonie und Langeweile!
Grosse Kaninchen in kleinen Zellen: Unschuldige in grausamer Isolationshaft
An Platz für ein schönes Freigehege würde es den Brenner's nicht fehlen. Doch von der Wiese, die die Kaninchen durch das Gitter ihrer kleinen Kästen hindurch sehen, können die armen Tiere nur träumen.
Dabei sollte es der Familie Brenner an Mitgefühl eigentlich nicht fehlen. Sie sind Mitglieder der Evangelischen Kirchgemeinde Neuchkirch an der Thur, wo Hanna Brenner viele Jahre lang in der Kirchenvorsteherschaft tätig war. Sie engagiert sich zudem für die Thurgauer Kantonalkirche. Aber wie wir leider schon oft feststellen mussten, beziehen viele dieser angeblich "gläubigen" Menschen das Gebot der Nächstenliebe nur auf Menschen, nicht aber auf die Tiere. Würden Sie, Herr und Frau Brenner, es einem unschuldigen Menschen zumuten, sein ganzes Leben in Isolationshaft verbringen zu müssen? Wohl kaum, oder? Warum dann fügen Sie dieses Leid Ihren Kaninchen zu?
Wer Kaninchen in solche kleine Kästen sperrt ist gefühllos und hat kein
Herz - auch wenn diese Tierquälerei in der Tierschutzverordnung des
Bundesrates leider immer noch erlaubt ist - im Interesse der
Tierversuchsindustrie, welche ihre Versuchskaninchen zur
Profitmaximierung möglichst billig auf engstem Raum halten will. Diesen
Missstand egoistisch auszunützen, ist alles andere als christlich!
Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein
Konsens darüber, dass die Käfig- und Kastenhaltung von Kaninchen
eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden müsste. Auch das für
den Tierschutzvollzug zuständige Bundesamt (BLV) ist der Ansicht, dass
das gesetzliche Minimum den Bedürfnissen der Tiere nicht gerecht wird.
Es empfiehlt deshalb Gruppen- und Auslaufhaltung - genau das, was auch
der VgT fordert.
www.vgt.ch/doc/kaninchen
In einem Interview im Neukircherblatt vom Jahr 2011 sagte Hanna Brenner, dass sie im Gemeindegebetskreis der evangelischen Kirche gerne gemeinsam für Anliegen beten, die von aussen an sie heran getragen würden. Frau Brenner, wir haben so ein Anliegen: Bitte beten Sie gemeinsam darum, dass Ihr Herz und das Ihres Mannes weich werden möge, damit Sie endlich dazu fähig werden, auch für Tiere Mitgefühl zu empfinden und damit aufhören, Ihre Kaninchen derart grausam und unchristlich zu behandeln!
Der VgT hat Brenners Informationen über artgerechte Kaninchenhaltung geschickt. Diese christlichen Heuchler und Ignoranten haben das Couvert des VgT ungeöffnet retourniert - "Annahme verweigert".
Nachtrag vom 10. Februar 2015:
In einer schriftlichen Stellungnahme hat Willi Brenner am 9. Februar 2015 folgendes zu seiner Kaninchenhaltung geschrieben:
"Meine Kaninchen leben nicht in Käfigen, sondern
in Ställen mit zwei Abteilen, mit Balkonen und sicherlich mit genügend
Platz.
Kommentar:
Bis zur Intervention des VgT verbrachten
Brenners Kaninchen auch den Sommer fast immer im Käfig-Kasten. Siehe die
Abbildung oben. Die einzelnen Abteile in solchen Kästen werden als
Käfige bezeichnet, was sie ja offensichtlich auch sind.
"Balkon": Eine irreführende Beschönigung der üblen Käfighaltung. In
Wahrheit ist das lediglich ein erhöhtes Brettchen im Käfig.
"sicherlich genügend Platz": damit zeigt Brenner seine unsägliche Skrupellosigkeit wehrlosen Tieren gegenüber, die ganz andere angeborene, gut erforschte Bedürfnisse haben, als sie in einer solcher Käfighaltung ausleben können (siehe zB die Kaninchen-Dokumentation des VgT, welche Brenner bekannt ist).
Über den ganzen langen Winter hält Brenner seine Kaninchen in grausamer Einzelhaltung - unmenschlich. Was sind das für christliche Heuchler, die solche Unmenschlichkeiten begehen, nur weil dies leider keine strafrechtlichen Folgen hat! Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch ethisch-moralisch vertretbar. Dass man das aktiven Christen sagen muss, ist mehr als erbärmlich. Sogar das wenig tierfreundlich eingestellte, für den Tierschutzvollzug zuständige Bundesamt (BLV) empfiehlt in seinen Richtlinien ausdrücklich Gruppenhaltung mit Auslauf, weil die vom Bundesrat im Interesse der Tierversuchsindustrie immer noch erlaubte Käfighaltung nicht tiergerecht ist (siehe Kaninchen-Dokumentation). Auch im Winter haben Kaninchen das Bedürfnis, herumzuspringen und miteinander zu kuscheln!
Neue Aufnahme 2019:
siehe dazu den Bericht in VN 19-1 vom März 2019
Gemeinde verbietet rechtswidrig eine vom VgT geplante Kundgebung - Rekurs gutgeheissen - Kundgebung erfolgreich durchgeführt
Am 26. März 2019 stellte der VgT dem Gemeindepräsidenten von Kradolf-Schönenberg (zu dieser politischen Gemeinde gehör Buhwil) folgendes Gesuch für die Bewilligung einer Kleinkundgebung am Ostersonntag:
Sehr geehrter Herr Keller. Ich ersuche Sie namens des VgT um Bewilligung einer kleinen Tierschutzkundgebung am Ostersonntag-Vormittag vor der evang Kirche Neukirch an der Thur. Dauer: ca eine halbe Stunde, die genau Zeit werden wir Ihnen kurzfristig bekannt geben (voraussichtlich ca 9.15-9.45 h). Anzahl Teilnahmer: 10-15 Personen. Der Verkehr wird nicht behindert. Die Kundgebung verläuft ruhig und friedlich, ohne Lärm (kein Megafon). Passanten und Kirchgänger werden nicht belästigt. Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT.ch
Darauf kam die Rückfrage, welches die Hintergründe bzw Beweggründe für die Kundgebung seien, "da wir an das Ruhetags Gesetz an einem der höchsten Feiertage in der Schweiz gebunden sind". Diese Frage wurde wie folgt beantwortet:
Sehr geehrter Herr Keller,
das Bundesgericht hat in einem ähnlichen
Fall entschieden, dass das Thurgauer Ruhetaggesetz bundesrechtswidrig
ist:
www.vgt.ch/news/110222-kanin-sirnach-kellenberger.htm
Obwohl ich nicht verpflichtet bin, Ihnen den
Grund unserer Kundgebung zu nennen, tue ich es trotzdem. Ein Mitglied
(aus Buhwil) der evangelischen Kirchgemeinde Neukirch hält Kaninchen in
tierquälerischer Kastenhaltung und zeigt sich seit Jahren völlig
uneinsichtig. Auch diesbezüglich ein ähnlicher Fall wie in obigem
Bundesgerichtsurteil
Mit freundlichen Grüssen Erwin Kessler
Am 3. April wies der Gemeinderat das Gesuch ab, einzig unter Hineweis auf das Ruhetaggesetz. An diesem Entscheid ist alles falsch, sogar die Rechtsmittelbelehrung, an welche Instanz ein allfälliger Rekurs zu richten sei. Tatsächlich ist nicht das Departement für Justiz und Sicherheit, sondern das Departement für Inneres und der Volkswirtschaft. Departements-Chef ist ausgerechnet der vom Tierquälereiskandal Kesselring/Hefenhofen her berüchtigte Versager Schönredner Regierungsrat Schönholzer. Er erklärte sich als befangen und überwies den Rekurs dem Erziehungsdepartement zum Entscheid. Dieses hiess den Rekurs poswenden gut. Worauf die Gemeinde noch rechtzeitig vor Ostern das Gesuch bewilligte.
Der erfolgreiche Rekurs des VgT vom 5. April 2019 lautete:
Hiermit erhebe ich namens des VgT REKURS
gegen den Entscheid der Gemeinde Kradolf-Schönenberg vom 3. April 2019
betreffend Kleinkundgebung am Ostersonntag, 21. April 2019, in
Neukirch.
Antrag: Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und die Kundgebung zu
bewilligen.
Begründung:
1. Die Vorinstanz begründet die Abweisung des Gesuchs einzig mit dem
Hinweis auf das Ruhetaggesetz des Kantons Thurgau.
2. Das Bundesgericht hat in einem analogen Fall (Osterdemo vor der
Kirche in Sirnach) entschieden, dass das Thurgauer Ruhetaggesetz
bundesrechtswidrig ist (BGE 1C_322/2011, einsehbar in der offiziellen
Sammlung der Bundesgerichtsentscheide oder auch unter
www.vgt.ch/news/110222-kanin-sirnach-kellenberger.htm und
www.vgt.ch/doc/justizwillkuer/ruhetagsgesetz/111219_entscheid_bundesgericht.pdf
3. Es darf nicht sein, dass uns ständig gleichartige Kundgebungen
rechtswidrig verboten werden und uns nichts anderes übrig bleibt, als
nachträglich Beschwerde zu erheben. Das ist eine
grundrechtswidrige bürokratische Vereitelung der Kundgebungsfreiheit,
welche der Staat mit seinen unbeschränkten Mitteln endlos fortsetzen
kann, so dass Beschwerden kein wirksames Mittel mehr sind gegen die
menschenrechtswidrige Einschränkung der Kundgebungsfreiheit. Es bleibt
uns deshalb nichts anderes übrig, als uns ggf gestützt auf das
Notwehrrecht gegen allfällige polizeiliche Zwangsmassnahmen zur
Verhinderung der Kundgebung zu wehren.
Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident VgT
Bericht dazu in der NZZ am Sonntag
Lange vor der Kundgebung schrieben wir dem Pfarrer, dass wir eine Kundgebung planen, die sich aber nicht gegen die Kirche richte, sondern darüber aufkläre, dass zwei Kirchenmitglieder herzlos an einer tierquälerischen Kaninchenhaltung festhalte.
Die evangelische Kirchgemeinde Neukirch an der Thur, wo Brenners fleissig zum Beten in den Gottesdienst eilen, stellte sich sofort hinter diese grausame Kaninchenhaltung und schickte uns einen Grundbuchplan des Kirchengrundstückes und ein Verbot, dieses zu betreten. Mehr hatten diese Kirchenleute zu unserem Tierschutzanliegen nicht zu sagen. Während der Kundgebung verteilten Kirchenpfleger ein Gegen-Flugblatt und forderten die Kirchgänger auf, die Kundgebung des VgT nicht zu beachten und das Flugblatt nicht anzunehmen. Die meisten gingen dann wie hypnotisiert und mit Tunnelblick in die Kirche, nur ja kein Sündhaftes Zur-Kenntnisnehmen, was Tierschützer zu sagen haben.
Nachdem der Gemeinderat auf den erfolgreichen Rekurs hin gezwungen
wurde, die Kundgebung zu bewilligen, versuchte er den VgT mit einer
überrissenen Bewilligungsgebühr zu schikanieren. In einem
früheren ähnlichen Fall, wo sich der VgT erfolgreich gegen eine überrissene
Bewilligungsgebühr gewehrt hat, hat das Bundesgericht dem VgT Recht
gegeben und festgestellt, dass die Bewilligungsgebühr für solche
Kleinkundgebungen nicht über 50 Franken liegen sollte, maximal aber 100.-
Fr. Deshalb erhob der VgT auch hier nun Rekurs gegen die überrissene Bewilligungsgebühr.
Nach der Kundgebung schrieb mir der Gemeindepräsident per Email
folgendes:
"Sehr geehrter Herr Kessler.
Sie haben ja jetzt erreicht was sie wollten.
Ich bin aber noch immer derselben Meinung.
Ich habe die Kaninchen besucht und gesunde, sehr vitale und gepflegte
Tiere angetroffen – welche handzahm sind – eine wahre Freude!
Der Vorwurf Kaninchenquäler ist als Frechheit zu bezeichnen!
Unsere Kirchgänger und Einwohner wissen die Situation richtig
einzuschätzen und lassen sich nicht durch ihre Botschaft negativ
beeinflussen.
Heinz Keller,
Gemeindepräsident"
Dieses Email des Gemeindepräsidenten reichte der VgT der Rekursbehörde nach, mit folgendem
Kommentar:
"Diese politische Einmischung
einer Bewilligungsbehörde ist ungehörig und
offenbart deren Voreingenommenheit und Befangenheit.
Und das erklärt die im vorliegenden Rekurs angefochtene überrisseme
Bewilligungsgebühr. Er wollte uns offensichtlich noch auf diesem Weg
"bestrafen", nachdem die Abweisung des Gesuches auf unseren ersten
Rekurs hin von Ihnen aufgehoben wurde.
Rein informatorisch zum Anliegen dieser Kleinkundgebung, die sich gegen
ein aktives Mitglied der evangelischen Kirchgemeinde Neukirch richtet:
www.vgt.ch/news/141115-kanin_buhwil_brenner.htm
Was Kaninchen brauchen, thematisieren wir immer wieder auch in
unserer Zeitschrift
"VgT-Nachrichten".
Die Stellungnahme von Gemeindepräsident Heinz Keller im erwähnten Email
ist auch in sachlicher Hinsicht eine Schande und zeugt von einer schockierenden
Ignoranz, Dummheit und Herzlosigkeit.
Erwin Kessler, Präsident VgT.ch"
Das zuständige Departement wies den Rekurs ab. Der VgT focht das beim Verwaltungsgericht an - und gewann auch dieses zweite Verfahren. Das Verwaltungsgericht wies den Gemeinderat an, die Bewilligungsgebühr für die Oster-Demo auf CHF 100.- zu senken - ein Entscheid von grundlegender Bedeutung für die Kundgebungsfreiheit.
Stimmungsbilder der Kundgebung am Ostersonntag
vor der evangelischen Kirche Neukrich an der Thur:
www.youtube.com/watch?v=Hyy-vvbz8bI&feature=youtu.be&fbclid=IwAR3-yztQbUvd00-7zlTB8Mn96SaJgyCE_6Y1kXBI3yqFL1j0YJThm1nczAc
Nach der Oster-Kundgebungen verteilte der VgT die Flyers, welche die Kirchgänger nicht nehmen durften, in die Briefkästen:
WUSSTEN SIE, DASS IN IHRER NACHBARSCHAFT KANINCHEN LEIDEN? Mit dieser Frage sprachen wir die Leute an, die neugierig wissen wollten, was für Flyer wir denn in dem kleinen Dorf Buhwil in alle Briefkästen verteilen. Wir haben sie über die tierquälerische Kaninchenhaltung einer christlichen Familie in Buhwil aufgeklärt und uns sehr über die positive Resonanz gefreut. Viele Leute können nicht verstehen, wie herzlos man sein kann, seinen Kaninchen auf einem so grossen Grundstück so wenig Platz zu gönnen. Die Akzeptanz für die tierquälerische Kastenhaltung von Kaninchen sinkt in der Bevölkerung. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass diese grausame Haltungsform bald der Vergangenheit angehört. BIS DAS DER LETZTE KÄFIG LEER IST!