12. Juli 2015, ergänzt am 15. Januar 2016

Wie Veterinärbeamte Tierquäler decken

(S+E) Erinnern Sie sich noch an die Hitzeperiode, welche vom 1. bis zum 7. Juli 2015 die gesamte Schweiz im Griff hatte? Es war auffallend, wie ausgestorben während dieser Zeit nachmittags sonnige Spielplätze, Einkaufsstrassen und Spazierwege waren. Bei Temperaturen von teils über 35 Grad im Schatten setzte sich niemand freiwillig über längere Zeit der Sonne aus. Auch Tiere waren tagsüber kaum noch zu sehen.

Aber die Rinder von Biobauer Johannes Frischknecht, Tüfi 2790, 9100 Herisau verbrachten die ganze Hitzeperiode an der prallen Sonne. "Freiwillig", wie der stellvertretende Kantonstierarzt von Appenzell Ausserrhoden, Dr. Tobias Obwegeser, Erwin Kessler telefonisch versicherte. Die Tiere hätten jederzeit Zugang zu Schatten, den eine Scheune auf dem Grundstück spendet, wenn sie wollten.
"Unfreiwillig", sagen jedoch Anwohner und Spaziergänger, welche die Rinder schon seit längerem beobachten und uns aufgrund der hohen Temperaturen Meldung erstatteten. Der kleine Schattenbereich auf der Weide sei den Tieren gar nicht zugänglich.

 

Dieses Bild erhielten wir von Tierschützern.
Aufgenommen am Nachmittag des 1. Juli 2015
bei Temperaturen von 32 Grad am Schatten. Die 20 Rinder sind gezwungen, an der brütenden Sonne zu stehen.

Aussage stand also gegen Aussage. Wem sollte man da nun glauben?

Wie alles begann: Am Mittwoch dem 1. Juli 2015 erhielten wir Meldung von einer Spaziergängerin, welche im Saum in Herisau die Rinder von Herrn Johannes Frischknecht mitten am Nachmittag an der prallen Sonne stehen sah. Da die Temperaturen an diesem Tag bereits bedenklich hoch waren, ermunterten wir sie dazu, dem Veterinäramt Meldung zu erstatten, was sie gleichentags auch machte.

Als uns am darauffolgenden Sonntag von mehreren Personen (darunter auch Anwohner) berichtet wurde, dass die Rinder trotz dieser Meldung noch immer täglich an der prallen Sonne stehen, schrieben wir dem Veterinäramt in Herisau selbst und forderten ein sofortiges Einschreiten. Ausserdem verfassten wir eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft gegen Johannes Frischknecht wegen Tierquälerei, weil gemäss einem Bundesgerichtsentscheid vom 31.3.2005 Kühen ein Schutz gegen starke Witterungseinflüsse wie Hitze zur Verfügung gestellt werden muss. Am Montag-Nachmittag telefonierte Erwin Kessler mit Herrn Dr. Obwegeser vom Veterinäramt, um sich zu vergewissern, dass etwas getan wird. Herr Dr. Obwegeser machte während diesem Gespräch obenstehende Aussage, die Tiere seien freiwillig an der Sonne und könnten jederzeit Schatten aufsuchen. Einzig zwischen 14 und 15 Uhr würde der Schatten, den eine Scheune auf die Weide wirft, nicht für alle Tiere reichen. Er hätte dem Bauern den Vorschlag gemacht, ein Sonnenzelt an die Scheune zu montieren, was dieser aber nicht tat mit dem absolut lächerlichen Vorwand, möglicherweise sei dafür eine Baubewilligung nötig.. Doch während der restlichen Zeit könnten alle Tiere in den Schatten, wann immer sie das wollten. Wir reichten daraufhin unsere Anzeige an die Staatsanwaltschaft nicht ein.
Unsere Informanten darauf angesprochen, sagten sie der kleine Schattenbereich bei der Scheune sei durch einen Draht abgesperrt und die Rinder könnten ihn deshalb gar nicht nutzen. Als Beleg dazu schickten sie uns wiederum Fotos. Sie meinten, Herr Frischknecht sei wohl über die Kontrolle des Veterinäramtes telefonisch vorinformiert worden und hätte einfach kurz vor dem Besuch des Veterinäramtes den Draht aufgemacht, so dass es aussah, als könnten die Rinder in den schützenden Schatten, wann immer sie wollten. Normalerweise sei ihnen dies jedoch nicht möglich.

 

Haben die Rinder Zugang zu diesem kleinen Schattenbereich?
Wenn ja, wieso nutzen sie ihn nicht bei Temperaturen
von mittlerweile über 35 Grad am Schatten?

 

Wir konfrontierten das Veterinäramt mit dieser Aussage und erhielten von Herr Dr. Quaile, Kantonstierarzt, die folgende Antwort: „Es stimmt nicht, dass sich die Tiere nicht in den Schatten zurückziehen können. Trotz mehrerer Zäune, ist ein steter Zugang zum Schatten und zum Wasser möglich. Dr. Tobias Obwegeser hat sich dessen persönlich überzeugt. Im Übrigen wehre ich mich auch gegen die Anschuldigung von gestern, wonach ich Herrn Frischknecht telefonisch vorgewarnt hätte. Ich hatte in diesem Fall noch nie persönlichen Kontakt zum Tierhalter. Alle Kontakte liefen über Tobias Obwegeser.“

Wir hakten nach, ob denn vielleicht Herr Dr. Tobias Obwegeser Stellung nehmen wolle, ob die Erstkontrolle angemeldet wurde und ob weitere unangemeldete Kontrollen stattgefunden hätten. Die Antwort kam wiederum von Herr Dr. Quaile: "Bei der ersten Kontrolle hat sich Dr. Obwegeser kurzfristig (10 Minuten) im Voraus für eine gemeinsame Kontrolle vor Ort beim Tierhalter telefonisch gemeldet. Zwei Kontrollen am Freitag waren unangemeldet ohne Beisein des Tierhalters. Gestern kurz vor dem Mittag fand eine weitere unangemeldete Kontrolle statt, wobei der Tierhalter zufällig auf der Weide bei den Rindern angetroffen wurde."

Am Dienstag erhielten wir von den Tierschützern am Nachmittag alle zwei Stunden ein Foto, welches die Rinder noch immer andauernd an der prallen Sonne zeigten, bei einer Temperatur von über 35 Grad im Schatten. Die Rinder befanden sich nun auf einem Weiderechteck, das ca. 250 M entfernt von der schattenspendenden Scheune befindet. Wenn die Behauptung von Herrn Dr. Quaile stimmt, die Tiere könnten sich jederzeit in den Schatten zurück ziehen, wie seltsam, dass sie dies nicht nutzten und stattdessen lieber in der grossen Hitze stehen blieben, geplagt von lästigen Fliegen und Bremsen.

 

Dienstag 7. Juli 2015, 13:30 Uhr

 

Dienstag 7. Juli 2015, 15:30 Uhr

 

Dienstag 7. Juli 2015, 17:30 Uhr

Theresia Seyffert vom Gnadenhof Luna im Weisstannental in Schwendi (www.gnadenhof-luna.ch) schrieb uns über das Verhalten ihrer Tiere während der Hitzeperiode folgendes: "Bei uns sind die Tiere frei, die Stalltüre ist offen und die Tiere haben die Wahl, wo sie sich aufhalten möchten. Füttern tun wir in einer Heuraufe welche draussen steht, allerdings auf der Schattenseite des Stalles, dann haben wir einen Paddock und Grasland, welches wir unterteilt haben. Wir wohnen im Weisstannental auf 1000 m und die Temperaturen sind immer etwas niedriger als im Flachland, trotzdem war es sehr warm, was unsere Kühe, Schafe, Schwein nicht mochten und sich in den Stall zurückzogen. Die Stallfenster haben wir zusätzlich mit Teppichen verhängt, wegen der Fliegen. Morgens haben die Kühe von der Raufe gefressen, dann Wasser getrunken und anschliessend sich in den Stall begeben, wo sie freiwillig den ganzen Tag verbrachten (Türe war ja offen). So gegen 19:30 Uhr verliessen sie den Stall und haben sich auf der Weide aufgehalten."

Absurderweise kam dann am Abend desselben Tages in den News auf tvo ein Bericht mit Dr. Sascha Quaile zu dem Thema: "Kantonstierarzt fordert mehr Schattenplätze für Kühe". In dem Bericht wurden Kühe gezeigt, die im Schatten Schutz vor der Sonne suchten und es wurde gesagt, dass die Tiere bei Hitze an Herz- Kreislaufstörungen leiden können. 20 Grad seien normalerweise die idealen Lebensbedingungen für Kühe und die Tiere würden unter so hohen Temperaturen leiden, schwitzen und seien gestresst. Deshalb liessen die meisten Bauern ihre Tiere tagsüber im Stall. Die Gesetzeslage sei eigentlich klar: Bei so extremen Witterungsbedingungen müsse den Tieren Schattenplätze zur Verfügung gestellt werden und zwar so viele Quadratmeter, dass problemlos die ganze Herde im Schatten Platz findet.

 

Standbild aus den News auf tvo zum Thema: Kantonstierarzt fordert mehr Schatten für Kühe

Im Beitrag erzählte Dr. Sascha Quaile, sie hätten diese Tage rund ein Dutzend Meldungen wegen Kühen erhalten, die auf einer Weide ohne Schatten standen. Sie würden allen Fällen nachgehen und die individuell erforderlichen Massnahmen treffen. Tatsächlich? Warum dann wurden bei den Rindern von Herrn Frischknecht keine Massnahmen getroffen, obwohl seitens des Veterinäramtes sogar zugegeben wurde, dass die Rinder zumindest während einer Stunde in der heissesten Zeit am Nachmittag nicht alle Platz im Schatten haben?

Der Reporter erzählte in dem Beitrag, er hätte mit verschiedenen Bauern gesprochen, die ihren Tieren bei der grossen Hitze keine Schattenplätze zur Verfügung stellten. Alle wären sie davon überzeugt, dass sie ihre Tiere artgerecht halten. Diese Bauern wollten jedoch nicht vor die Kamera treten.

Wieder kam Dr. Quaile zu Wort und sagte, das seien Einzelfälle. Meistens stecke dahinter keine böse Absicht. Oft sei es so, dass die Bauern anderweitig beschäftigt seien, z.B. am heuen und nicht auch noch Zeit für die Tiere haben. Die wenigsten würden so was bösartig machen und hätten Einsehen, wenn sie darauf angesprochen würden.

Dr. Sascha Quaile zeigt im Bericht auf tvo vom 7. Juli 2015 Verständnis
für die Bauern, welche ihre Kühe in der prallen Sonne schmoren lassen.

Für die Kühe spielt es wohl keine grosse Rolle, ob Bosheit oder Dummheit dahinter steckt, wenn sie an der Hitze leiden. Die Aussage von Dr. Quaile bestätigt aber wieder einmal mehr unsere Erfahrung, dass Veterinärämter sich leider immer wieder schützend auf die Seite der Bauern stellen, statt sich vehement für die Durchsetzung der Tierschutzvorschriften einzusetzen.

Doch zurück zu den Rindern von Johannes Frischknecht in Herisau, die sich gemäss den Angaben von Dr. Quaile und Dr. Obwegeser bei Temperaturen von über 35 Grad anscheinend freiwillig in der Sonne aufhielten. Irgendetwas konnte daran nicht stimmen. Was, fanden wir heraus, als wir selber vorbei gingen und vor Ort folgende 3 Gründe feststellten:

1. Der Weg zur Scheune und damit zum Schatten war zumindest zum Zeitpunkt unserer Kontrolle tatsächlich offen. Das Weidestück auf dem die Rinder sich am Nachmittag des 7. Juli 2015 befanden, von dem uns die Tierschützer alle zwei Stunden eine Foto schickten, ist aber ca. 250 Meter von der Scheune entfernt. Dies wurde dem Veterinäramt übrigens auch so mitgeteilt. Es gibt zwar einen Weg zur Scheune, den die Rinder theoretisch nutzen könnten. Die Scheune und der Schatten ist für die Tiere von der Weide her aber nicht sichtbar, weil ein Hügel dazwischen liegt. Rinder können sich nicht überlegen, dass sie auf diesem langen Weg einen für sie gar nicht sichtbaren Schopf mit ein wenig Schatten erreichen könnten.

 

Wie man hier gut erkennen kann, ist die gesamte Weide in Teilabschnitte unterteilt. Befinden sich die Rinder auf dem hintersten Teilabschnitt, müssten sie über 250m bis zum Schatten hinter der Scheune laufen. Die Scheune können sie von dieser Weide aus aber nicht mal sehen. Der Schatten, der das kleine Wäldchen bietet, ist durch einen Elektrozaun versperrt und für die Rinder unerreichbar.

2. Auch wenn die Tiere sich auf einem Weideabschnitt näher an der Scheune befinden, nützt ihnen das wenig. Der schmale Streifen Schatten des Schopfs bietet zu wenig Platz für alle Tiere! Den grössten Teil des Tages hat nicht die ganze Herde Platz im Schatten des Schopfes. Den bräuchten sie aber unbedingt zum Liegen und Wiederkäuen, wenn sie schon gezwungen werden, an der prallen Sonne zu weiden, damit sie nicht verhungern.

Überschlagsrechnung: Der Schopf ist 14 m lang und 8 m breit und die Traufhöhe beträgt ungefähr h = 4 m. Die Herde besteht aus 20 grossen Rindern. Im Hochsommer können sie wegen der Körperhitze nicht zusammengedrängt liegen. Nimmt man 3 m2 pro Tier Liegefläche, benötigt die Herde also mindestens 60 m2 Schatten. Bei einer Schopflänge von 14 m ist also eine Schattenbreite von 4.3 m erforderlich. Da der Schopfwand entlang aber überflüssigerweise ein Elektrodraht gespannt ist, können die Tiere nicht bis zur Schopfwand liegen. Es braucht deshalb einen um ca einen halben Meter breiteren Schatten, also b =  4.8 m. Daraus lässt sich der maximale Sonnenhöhenwinkel
alfa(altitude angle) berechnen, bei dem noch genug Schatten vorhanden ist (tan alfa = h/b). Also alfa = 39,8 Grad. Nun stellt sich noch die Frage, wie lange die Sonne anfangs Juli auf einer Meereshöhe von 800m (Appenzell, Herisau-Saum) flacher als 39,8 Grad scheint. Auf www.sonnenverlauf.de lässt sich dies leicht ermitteln: Am Morgen bis 10 Uhr, und am Nachmittag ab 17.15 h). Folgerung: Die Tiere haben nur morgens und abends genug Schatten, wenn sie ihn am wenigstens benötigen. Eine absolut klare Verletzung der Tierschutzvorschriften.

Wir erwarten nicht, dass die Veterinärbeamten trigonometrische und Sonnenwinkel-Berechnungen anstellen, denn das ist für sie überhaupt nicht nötig. Sie können die Weide jederzeit betreten und die Schattengrösse ganz einfach messen


3. Ausserdem hat es kaum anständige Liegeflächen um den Schopf herum: harter Boden, zT mit Steinen, verstampfte dreckige Flächen - zum Liegen für die Rinder ungeeignet. Kühe und Rinder suchen sich ihren Liegeplatz sorgfältig aus - nicht ohne Grund, denn ihre schweren Körper und die Knie- und Sprunggelenke schmerzen auf hartem, unebenem Boden Zum Ausruhen und Wiederkäuen können sich die Rinder also gar nicht an diesen Ort zurückziehen!

In der Sendung auf Tele Ostschweiz (tvo) wurde richtig gesagt, dass der Schattenplatz gross genug sein muss, damit alle Tiere "problemlos" Platz finden, das heisst sich nicht zusammendrängen müssen (sie würden sich sonst in der Sommerhitze noch gegenseitig aufheizen, bzw sich nicht abkühlen können). In der tvo-Reportage vom 7. Juli 2015 wurde - unter Mitwirkung von genau diesen Veterinärbeamten (AR), die sich in der Praxis ganz anders verhalten - richtig informiert, was unter einem Schattenplatz zu verstehen ist: Bäume, unter die sie im Schatten ins Gras liegen können und nicht nur ein Feldschopf ohne Vordach mit ungeeigneten Liegeflächen rund herum und einem viel zu kleinen Schattenwurf über den grössten Teil des Tageslaufes! In der Praxis haben sich diese Beamten im Fall Josef Frischknecht ganz anders verhalten, als im Bericht behauptet.

Der Kantonstierarzt des Kantons Appenzell Ausserrhoden und sein Stellvertreter haben die vorschriftswidrige Tierquälerei dieses Rinderhalters offensichtlich wider besseres Wissen gedeckt. Der Verdacht auf Korruption liegt nahe.

Typisch sind die haltlosen Aussagen des stellvertretenden Kantonstierarztes gegenüber VgT-Präsident Dr Erwin Kessler: Der Schattenwurf genüge nur nach dem Mittag während einer Stunde nicht (unwahr, und selbst wenn es so wäre, dass der Schatten gerade bei der grössten Hitze eine Stunde lang nicht genügt,  wären eben die Tierschutzvorschriften verletzt) und die Kühe würden ja freiwillig an die Sonne gehen zum Fressen. Freiwillig? Was für völlig unfähige oder korrupte (oder gibt es noch eine andere Erklärung?) Typen sind im Kanton Appenzell als Veterinärbeamte angestellt? Von Freiwillig kann keine Rede sein, da die Tiere ja dazu gezwungen werden! Wie korrupt oder unfähig dürfen Veterinärbeamte sein, bis sie zur Rechenschaft gezogen werden?

Jedem normal denkenden und fühlenden Menschen ist klar, dass auch Tiere gerne vor der Sonne Schutz suchen. Das Veterinäramt hingegen gibt sich mit fadenscheinigen Ausreden des Bauern zufrieden, obwohl Tierschützer sie immer wieder darauf aufmerksam machten, dass etwas nicht stimmen konnte.  

Die nachlässige Einstellung des Veterinäramtes in Herisau ist auch an folgendem Beispiel zu sehen, welches sich während dem gleichen Zeitraum ereignete.

 

Das obere Bild wurde am 4. Juli 2015 von einer Tierschützerin aufgenommen. Die Schweine befinden sich ebenfalls im Saum in Herisau, in einem kleinen abgelegenen Stall. Das Veterinäramt Herisau wurde gleichentags informiert und war gemäss den Infos eines Anwohners auch kurz darauf bei dem Schweinehalter, um eine Kontrolle durchzuführen. Auch hier wäre ein sofortiges Einschreiten nötig gewesen. Am 10. Juli 2015 war die Situation jedoch noch immer gleich, wie die Bilder, welche wir diesmal selbst aufnahmen. leider bestätigen. Die Schweine leiden weiterhin im eigenen Dreck.

 

Die Tiere bleiben leider die Ärmsten in unserer Gesellschaft, wenn sogar die Behörden, die für ihren Schutz einstehen müssten, sich lieber auf die Seite der Bauern stellen. Gegen Dr. Sascha Quaile und Dr. Tobias Obwegeser erstatten wir nun Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch. Nicht in der Illusion, dass eine solche Strafanzeige im Kanton Appenzell eine Chance hätte (ein Klagerecht, mit dem wir das Verfahren verfolgen und mit Stellungnahmen beeinflussen können, haben Tierschutzorganisationen in der Schweiz nicht - der Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes ist sehr raffiniert eingerichtet). Aber wenn diese Strafanzeige wie üblich im Sand verläuft, wird damit wieder einmal sichtbar werden, mit welchen staatlichen Machenschaften die Umsetzung des angeblich "strengen Tierschutzes" (Werbung der Tierausbeuter-Mafia) verhindert wird. Wir werden zu gegebener Zeit ausführlich darüber informieren (in unserer Zeitschrift und auf unserer Website www.VgT.ch). 

*

Im Januar 2016 erliess die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden eine Nichtanhandnahmeverfügung, wonach gegen den vom VgT angezeigten Bio-Bauer und die ihn deckenden Veterinärbeamten keine Strafuntersuchung eröffnet werde. Begründung: Der Fall sei zwar "grenzwertig", aber das Veterinäramt habe sich richtig verhalten. Zu diesem Schluss kam die Staatsanwaltschaft einzig gestützt auf die Aussagen der angezeigten Veterinärbeamten. Zeugen (Nachbarschaft) wurden keine einvernommen und die vom VgT in der Anzeige gemachten Schattenberechnungen wurden nicht beachtet. Bei einer Kontrolle des Veterinäramtes seien die Rinder im Schatten gestanden - ohne Angabe der Tageszeit! Solche Sprüche genügen der Staatsanwaltschaft, wenn der Staat Staatsbeamte decken will.



News-Verzeichnis

Startseite VgT