24. September  2015

Anzeige des VgT hatte Wirkung:

Milch-Bauer gebüsst - aber wie üblich nur Trinkgeldbusse

Es ist immer wieder erstaunlich, auf was für absurde, tierquälerische Ideen Bauern kommen - so wie ein Viehändler in Tuttwil. Damit Kälber auf der Weide nicht in den Zaun rennen - so seine einfältige Begründung - hat er Kälber zu zweit mit Ketten zusammengebunden:

Der VgT reichte eine Strafanzeige wegen Tierquälerei ein. Nun erhielt er eine lächerliche Busse von 400 Franken (mit Verfahrenskosten kommt ihn die Sache auf 984 Fr). Aber - Hauptsache - die Kälber sind jetzt  nicht mehr zusammengebunden.

 

25. September 2015

Generalstaatsanwaltschaft
Zürcherstr 323
8510 Frauenfeld

 Hiermit erstatte ich

 Strafanzeige gegen Oberstaatsanwältin Sandra Streib
wegen

Amtsmissbrauch

 Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 4. Juni 2015 habe ich Ihnen eine Strafanzeige gegen Landwirt und Viehhändler Mxxx Rxxx, Tuttwil, eingereicht, weil dieser "vom 3. bis 4. Juni 2015 auf der Gatter-Weide vor dem Stall 4 Kälber je zu zweit mit Ketten zusammengebunden gehalten" hat. 

Nebst Fotos habe ich ausdrücklich folgende Zeugenbeweise angeboten:
"Erwin Kessler und Sonja Tonelli, beide Im Bühl 2, 9546 Tuttwil, als Zeugen".

Ohne Zeugeneinvernahme hat Staatsanwältin Sandra Streib die Schutzbehauptung des Täters übernommen, die Kälber seien nur 3 Stunden zusammengebunden gewesen. Als fatale Folge davon wurde der Angeschuldigte per Strafbefehl SUV_F.2015.739 nur wegen einer Tierschutzübertretung statt wegen Tierquälerei verurteilt.

Oberstaatsanwältin Sandra Streib hat damit dem Täter einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft, indem sie ihn rechtswidrig vor einer Verurteilung wegen Tierquälerei geschützt hat. Der Verzicht auf die Einvernahme von Belastungszeugen ist in diesem Fall ein derart offensichtlicher Verfahrensfehler, dass Vorsatz angenommen werden muss. Damit ist der Straftatbestand des Amtsmissbrauch erfüllt.

Mit freundlichen Grüssen

Dr Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken

Mehr als ein wirkungsloser Protest war das leider wie üblich nicht, denn Tierschutzorganisationen haben in der Schweiz kein Klage- und Beschwerderecht bei Tierquälerei und Tierschutz-Entscheiden.

 


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