11. November  2015, mit Nachtrag vom 25. Januar 2016 betreffend Freispruch von Erwin Kessler

Erwin Kessler wiederholte die Pelzaktion gegen Mode Weber, die letztes Jahr von der Polizei gewaltsam abgebrochen wurde - erneut Polizeiwillkür - Staatsanwalt gibt Kessler recht

Im Dezember 2014 wurde VgT-Präsident Erwin Kessler von der Stapo St Gallen rechtswidrig und gewaltsam daran gehindert, Flugblätter gegen Pelzkleider (vor allem Winterjacken mit Pelzkragen) beim Modegeschäft Weber in St Gallen zu verteilen. Grosser Bericht mit Foto- und Videoaufnahmen der gewaltsamen Verhaftung

2015 wiederholte Erwin Kessler die 2014 verhinderte Flyer-Aktion vor "Mode Weber", St Leonhardstr 8, in St Gallen.

Die Stadt St Gallen hatte von der geplanten neuen Demo erfahren und beharrte auf ihrer verfassungs- und bundesgerichtswidrigen Meinung, diese Einmann-Demo sei bewilligungspflichtig und die Stadt könne Erwin Kessler vorschreiben, wo er in den Strassen St Gallens Flugblätter verteilen dürfe und wo nicht.

Brisant: Die Stadt St Gallen und die Staatsanwaltschaft verschleppen die hängigen Verwaltungs- bzw Strafverfahren gegen das rechtswidrige Einschreiten der Stapo, mit der Konsequenz, dass die verfassungswidrige Rechtsauffassung der Stapo immer noch nicht offiziell korrigiert ist - obwohl diese eigentlich aufgrund der Bundesgerichtspraxis so klar ist, dass es gar nichts zu klären gibt. Erwin Kessler ist jedenfalls nicht bereit, auf die Wahrnehmung der Kundgebungsfreiheit zu verzichten - jahrelang, während der Hängigkeit der verschleppten Verfahren. Deshalb wiederholt er nun die letztes Jahr gewaltsam verhinderte Ein-Mann-Flyer-Aktion. Wieder veruschte die Stapo Erwin Kessler wegzuweisen und verzeigte ihn erneut wegen Widerstand gegen Polizeianweisung und unbewilligtem Verteilen von Flugblättern. Am 25. Januar 2016 traf der Freispruch von Erwin Kessler ein: Einmann-Kundgebungen sind nicht bewilligungspflichtig! Bericht dazu im Tagblatt: "Keine Busse gegen Kessler."  Damit ist auch klargestellt, was Erwin Kessler von anfang an gesagt hat: die brutale Verhaftung im Dezember 2014 war ein rechtswidriger Polizei-Übergriff. Wohl deshalb wird das Verfahren gegen die fehlbaren Stadtpolizisten vom Stadtrat verschleppt! Doch solange die Polizeiverordnung nicht geändert und dem Bundesrecht angepasst wird bleibt die Unsicherheit, dass Erwin Kessler bei seiner Tierschutzarbeit in der Stadt St Gallen wieder gewaltsam verhaftet werden könnte.

Die Stapo St Gallen - ein verlogenes Pack - behauptet (siehe den  Bericht im St Galler Tagblatt), im Dezember 2014 hätten Fussgänger wegen Erwin Kessler auf die Strasse ausweichen müssen.  Foto- und Video-Aufnahmen (veröffentlicht sind nur ein paar wenige - in den hängigen Gerichtsverfahren wurden umfangreiche Foto- und Videoaufnahmen eingereicht) und mehrere Zeugen beweisen, dass auch damals die Einmann-Demo keine solchen Verkehrsstörungen verursacht hat. Verkehrsstörungen, welche die öffentliche Sicherheit hätten gefährden können, hat einzig und allein die Stapo selber mit ihrem Grossaufgebot, Kastenwagen und gewaltsamer Verhaftung von Erwin Kessler verursacht.
Wenn eine einzelne, friedlich dort stehende Person die öffentliche Sicherheit gefährden kann, wie die Stapo verlogen behauptet, dann müsste dieses Trottoir sofort für den Fussgängerverkehr gesperrt werden, denn jeder andere Passant - insbesondere solche mit Kinderwagen oder Arm-in-Arm-Gehende und plaudernd stillstehende - stören die anderen Passanten nicht weniger.

So hat Erwin Kessler laut Stapo St Gallen im Dezember 2014 die öffentliche Sicherheit gefährdet (Aufnahme VgT, die das Gegenteil beweist):


Medienspiegel:

Mode Weber platzt der (Pelz-)Kragen, St Galler Tagblatt und Thurgauer Zeitung, 13. November 2015

Pelz-Flugblattaktion bei Mode Weber diesmal ohne Zwischenfall, St Galler Tagblatt, 16. November 2015.
Kommentar: "Nicht bewilligungsfähige Aktion" obwohl keine Zwischenfälle und Polizei nicht eingreifen musste. Wie passt das zusammen?

Erdrückende Beweise für Polizeiübergriffe, St Galler Tagblatt, 18. November 2015

Pelzdemo bei Mode Weber: "Keine Busse gegen Kessler.", St Galler Tagblatt und Thurgauer Zeitung 26. Januar 2016

 "Keine Busse gegen Kessler.", St Galler Tagblatt und Thurgauer Zeitung 26. Januar 2016

 

Es sind vier Verfahren hängig (siehe den ausführlichen Bericht):

1. Strafverfahren gegen die verantwortlichen Beamten wegen Amtsmissbrauch, Nötigung und Freiheitsberaubung.

2. Verwaltungsverfahren gegen die Stadt St Gallen zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verhinderung dieser Ein-Mann-Flugblattaktion und Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit.

3. Verwaltungsverfahren gegen die Stadt St Gallen mit dem Begehren, die bundesrechtswidrige städtische Polizeiverordnung sei bezüglich Kundgebungen zu ändern und dem geltenden Bundesrecht anzupassen. Die Stadt Wil hatte eine diesbezüglich gleichlautende Polizeiverordnung, weshalb Erwin Kessler wegen einer Flugblattaktion vor der Mode-Weber-Filiale in Wil von der Polizei verzeigt wurde (ohne Verhinderung der Flugblattaktion), worauf aber das zuständige Untersuchungsamt kein Strafverfahren eröffnet hat mit der korrekten Begründung, dass das Verteilen von Flugblättern durch eine Einzelperson gemäss Bundesrecht nicht bewilligungspflichtig ist. Die Stadt St Gallen ist wie erwähnt anderer Meinung und sogar der Auffassung, dass eine unbewilligte Ein-Mann-Flyer-Aktion mit gewaltsamer Verhaftung verhindert werden dürfe. Man wird sehen, ob sie dieses Jahr bei der Wiederholung dieser Aktion immer noch dieser Meinung ist, wie sie es in den hängigen Verfahren behauptet.

Alle diese Verfahren werden zielstrebig und rechtswidrig verschleppt.

4. Strafverfahren gegen Erwin Kessler wegen angeblicher Übertretung der städtischen Kundgebungsvorschriften, Nichtbefolgung von Polizeianweisungen (Abbrechen der Flugblattverteilung) und angeblicher Beleidigung der Polizei im Internet (Bezeichnung der gewalttätigen Stapo als GeStapo). 

 


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