20. März 2017
Aargauer Zeitung muss ehrverletzenden Rassismusvorwurf unterlassen
Mit Entscheid vom 31. März 2017 hat das Bezirksgericht Münchwilen eine Unterlassungsklage des VgT gegen die Aargauer Zeitung (AZ) gutgeheissen und der AZ unter Strafandrohung verboten, den folgenden Satz erneut wörtlich oder sinngemäss zu publizieren: "Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), wurde 1998 wegen mehrfacher Rassendiskriminierung verurteilt, weil er antisemitische Äusserungen gemacht hatte."
Die AZ hatte im Vorfeld der Veganmania 2016 in Aarau einen Artikel veröffentlicht, der diesen Satz enthielt. Die AZ akzeptiert dieses Urteil, womit das Verfahren abgeschlossen ist.
Die AZ muss die Gerichtskosten tragen und den Anwalt des VgT entschädigen.