12. Oktobe 2017

Strafbefehl gegen Bruno Gross, Wolhusen BE

Er hatte behauptet, was der VgT in seiner Zeitschrift schreibe, entspreche "mit Sicherheit nicht der Wahrheit".  Nun ist er per Strafbefehl wegen übler Nachrede gegen den VgT verurteilt worden, rechtskräftig. Im gleichen Strafbefehl ist er auch noch wegen Beschimpfung von Juso-Mitgliedern verurteilt worden.  Insgesamt kostet ihn das 900 Fr bar, einen Eintrag im Strafregister und eine bedingte Geldstrafe mit Probezeit von 2 Jahren.

Immer wieder glauben gewisse Typen, im Facebook könnten sie ungestraft andere beschimpfen und verleumden. Kürzlich gab es schon eine ähnliche Verurteilung:  Hans Portmann, Wohlen bei Bern. Er hatte behauptet, der VgT täusche die Leser mit Bildern aus dem Ausland.


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