12. Oktober 2017 - letztmals ergänzt im März 2019
Tierquälerei in der Arzpraxis von
Dr med Max Brönnimann
in Thun
Besonder tragisch: Ein praktizierender Arzt, der sich derart empathieunfähig zeigt.
Dieser arme Papagei vegetiert seit Jahrzehnten in der Hausarztpraxis Dr Max Brönnimann in Thun in einem kleinen Käfig dahin. Wie traurig, einsam und langweilig sein Leben doch sein muss, denn Papageien sind sehr soziale und bewegungsfreudige Tiere. Isolationshaft ist Folter für sie. Wir haben den Arzt kontaktiert und angefragt, ob er bereit wäre, dass Tier an einen schönen artgerechten Platz zu geben. Eine Antwort erhielten wir keine. Deshalb haben wir Anzeige erstattet, denn es ist verboten, Papageien einzeln zu halten. Wir hoffen, dass dadurch das arme Tier bald aus seiner misslichen Lage befreit wird. In der Praxis wird auch Psychotherapie angeboten. Vielleicht sollten der Arzt und sein Team diese besser selbst in Anspruch nehmen. Denn Herzenskälte und die Unfähgikeit Mitleid zu empfinden mit einem Lebewesen, welches unschuldig zu lebenslanger Isolationshaft verdammt wurde, ist ein gefährlicher Charaktermangel. Link zur Praxis: www.hausarzt-thun.ch/psychotherapie/
Am 4. Oktober 2017 reichte der VgT bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Tierquälerei gegen Brönnimann ein, mit einer Kopie an das Veterinäramt und dem Ersuchen um Sofortmassnahmen. Ein Entscheid der Staatsanwaltschaft iegt noch nicht vor.
Der Fall löste im Facebook grosse Diskussionen aus:
https://www.facebook.com/erwin.kessler.5/posts/2158907557460145?pnref=story
https://www.facebook.com/erwin.kessler.5/posts/2159166510767583?pnref=story
Die Massnahmen des Veterinäramtes wurden erst am 27. November 2017 bekannt. Offenbar hat jemand anders schon früher eine Meldung beim Veterinäramt gemacht, worauf dieses aktiv wurde.
Laut Veterinäramt zeigte sich Dr Brönnimann uneinsichtig. Er widersetzt sich den Tierschutzanordnungen des Veterinäramtes.
Das Veterinäramt hatte Brönnimann schon Ende 2011/anfangs 2012 aufgefordert, die Haltung seines Gaupapageis anzupassen. Dabei wurde ihm auch ein Gutachten von Dr med vet Jürg Völlm des Kompetenzzentrums für Wildtierhaltung zugestellte, welches die Mängel im Detail aufführte. Brönnimann ignorierte diese einfach.
Am 26. September 2017 kontrollierte das Veterinäramt die Papageihaltung erneut und forderte Brönnimann auf, konkret aufgezählte Soformassnahmen zu ergreifen. Ferner wurde er darauf hingewiesen, dass die Einzelhaltung eines Graupapageis nicht erlaubt ist. Brönnimann reagierte erneut nicht darauf. Deshalb verliess das Veterinäramt schliesslich eine formelle Verfügung, in welcher folgende Massnahmen verlangt werden:
Enttäuschend ist, dass eine Vergesellschaftung erst auf den 1. Oktober 2018 verlangt wird. Möglicherweise geht aber das Veterinäramt davon aus, dass es diese Zeit braucht, um den jahrzehntelang allein gehaltenen Papagei fachmännisch zu resozialisieren und auf die Vergesellschaftung vorzubereiten.
Weil Brönnimann in seiner Praxis keinen vorrschriftsgemässen, grösseren Käfig wollte, nahm er den Papagei zu sich nach hause, wo er noch einsamer war. Diese verantwortungslose Ortsveränderung ohne begleitende therapeutische Massnahmen überlebte der traumatisierte Papagei nicht. Er verweigerte die Nahrung und starb. Hierauf gab Brönnimann dem Veterinäramt und uns die Schuld, mit vielen zustimmenden dummen Kommentaren im Facebook und in Kommentaren bei Blick-online. Ein Leser (Tomas U. aus Ganterschwil), der sich einzig an einer einseitigen, tierschutzfeindlichen Meldung im Blick-am-Abend informierte beschimpfte Erwin Kessler als "gewissenloser Verbrecher" und kassierte deshalb einen Strafbefehl wegen übler Nacharede und einen Eintrag im Strafregister.
Ausführlicher Bericht dazu in den VgT-Nachrichten VN 18-1