23. November 2017 - aktualisiert am 22. März 2018
Verurteilung wegen "likes" im Facebook
Einmal mehr Verurteilungen wegen der unwahren Behauptung, der VgT täusche die Leser mit Bildern aus dem Ausland
(EK) So funktioniert Rufmord. Einer erfindet ein Gerücht und andere plappern es sorglos-rechtswidrig nach. Die Sorge kommt dann allerdings im Nachhinein - in Form einer Verurteilung wegen Ehrverletzung. Wir veröffentlichen solche Verurteilungen aus zwei Gründen. Erstens um der Öffentlichkeit zu beweisen, dass solche Behauptungen unwahr sind. Zweitens um zu warnen, solche Verleumdungen nachzuplappern und weiterzuverbreiten.
Einmal mehr kam es deshalb wieder zu Verurteilungen. Rechtskräftiger Strafbefehl (stellt eine strafrechtliche Verurteilung dar mit Eintragung im Strafregister) gegen Martin Schöpfer, wohnhaft in Schüpfheim/LU, wegen übler Nachrede gegen den VgT, weil er im Facebook die folgenden unwahren, ehrverletzenden Behauptungen von Jannick Lustenberger, 6166 Hasle/LU, gelikt hatte:
"Der VgT lügt schon sei vielen Jahren (...)" und "Ihr seid unverschämt, bringt Bilder die nicht aus der Schweiz sind und Haltungssysteme die bei uns schon lange verboten sind!!! Mit solchen Sachen täuscht ihr die Leute."
Die Staatsanwaltschaft erliess auch gegen Jannick Lustenberger einen Strafbefehl. Da dieser dagegen Rekurs erhoben hat, musste die Staatsanwaltschaft Anklage beim Gericht erheben. Am 20. März 2017 folgte das Bezirksgericht Willisau der Anklage der Staatsanwaltschaft und verurteilte ihn wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe bedingt bei einer Probezeit von 2 Jahren. Dazu muss er die Verfahrenskosten von rund 2000.- Fr (entspricht zufällig einem Monatslohn des Beschuldigten) bezahlen. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass er den Wahrheitsbeweis für seine ehrverletzenden Behauptungen nicht erbringen konnte. Jannick Lustenberge ist Junglandwirt auf dem Hof seines Vaters in Hasle/LU. So tritt er im Facebook auf:
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Interessant an diesem Fall ist, dass Schöpfer "nur" wegen zwei Likes, ohne eigene Kommentare, verurteilt wurde. Begründung der Staatsanwaltschaft: "Indem Sie bei beiden Kommentaren den 'gefällt mir'-Button angeklickt haben, befürworteten Sie die undifferenzierte und ehrverletzenden Kommentare und machten sich diese damit zu eigen. Die Kommentare wurden auf Facebook weiterverbreitet und somit einer Vielzahl von Personen zugänglich gemacht. Sie haben sich dadurch zu verantworten wegen übler Nachrede."
Es gibt immer noch Facebook-Benützer und Journalisten, es könne doch nicht sein, dass jemand nur wegen Klicken auf den "gefällt mir"-Button verurteilt werde. Sie irren sich gewaltig. Das geltende Recht gilt auch im Facebook. Die social media sind keine rechtsfreien Räume. Verantwortungsloses, fahrlässiges und sorgloses Verhalten kann auch im Facebook Konsequenzen haben.