24. Dezember 2017 / VN 18-2 - letztmals ergänzt am 1. Juni 2021
VgT-Bericht über eine "besonders
tierfreundliche" üble Migros-Schweinezucht in Frauenfeld
und ein juristisches Nachspiel
Hier geht's direkt zum juristischen Nachspiel
In der Dezemberausgabe 2017 (www.vgt.ch/vn/1704/html5/?pn=9) haben wir einmal mehr mit neuen Aufnahmen über den ganz normalen Wahnsinn in Schweizer Tierfabriken berichtet. Diese neuen Enthüllungen wurden wie immer von sämtlichen Mainstream-Medien (Tages-Anzeiger, CH-Medien etc) unterdrückt.; nur die Leser der VgT-Medien erfahren davon.
Eines dieser Beispiele war die Migros-Schweinezucht auf dem Hof von Michael Stüssi in Frauenfeld.
Anmerkung: "tierquälerisch" ist in diesem Bericht nicht strafrechtlich gemeint (denn der Bundesrat erlaubt praktisch alles, was sich die Tierausbeuter einfallen lassen um Arbeit zu sparen und den Gewinn zu maximieren), sondern im tierpsychologischen, verhaltensbiologischen und ethisch-moralischen Sinn.
Zu diesen Aufnahmen schrieben wir in VN 17-4:
Der Holocaust der Nutztiere geht unvermindert weiter.
Das stimmt nicht ganz, denn der Schweinefleisch-Konsum ist rückläufig und
immer mehr Menschen ernähren sich rein pflanzlich (vegan).
Das Einzige was wir gegen diese Massentierquälerei tun
können ist: immer wieder Beispiele zeigen. Damit möchten wir der naiven
Illusion vorbeugen, die Verhältnisse würden sich dank Tierschutzgesetz
allmählich bessern. Seit Jahrzehnten dokumentieren wir immer wieder neu
das ganz normale unsägliche Massen-Elend - nicht extreme Fälle oder
«schwarze Schafe». Wir zeigen den nach Schweizer Tierschutzstandard
erlaubten alltäglichen Wahnsinn.
Jeder kann ganz einfach seinen Beitrag leisten zur Verminderung dieses Massenverbrechens: vegane Ernährung, das heisst konsequenter Verzicht auf tierische Lebensmittel und Zutaten - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!
Abbildung oben: Mutterschwein - auf die Geburt ihrer Ferkel wartend. Sie würde gerne ein Strohnest für ihre Kinder bauen. Statt dessen ein bisschen Alibi-Strohspuren. Das Schwein muss auf dem harten Boden gebären. (Migros-Lieferant Stüssi, Eichhof, Frauenfeld, 2017).
Stüssi behauptete dazu: Diese Mutter habe Einstreu erhalten, aber sie habe es selber auf die Seite gescharrt. Das ist eine Standardausrede der Schweinezüchter, deren Tiere viel zu wenig Einstreu erhalten. Man betrachte die Aufnahme genau: ausserhalb des Käfigs, also für das Tier nicht erreichbar (in der rechte, unteren Ecke), hat es ein bisschen Sägemehl (oder Strohmehl) und ein paar Strohhalme. Das ist offensichtlich alles, was das arme Tiere "wegscharren" konnte beim verzweifelten Versuch, instinktiv ein Nest zu bauen für die Ferkel, die bald auf die Welt kommen.
In Tat und Wahrheit und gut erkennbar hat das Muttertier kein Stroh erhalten - nur ein bisschen Sägemehl und Strohmehl. Die geltenden Tierschutzvorschriften verlangen verbindlich klar und deutlich in Artikel 50 der Tierschutzverordnung): «Einige Tage vor dem Abferkeln ist ausreichend Langstroh oder anderes zum Nestbau geeignetes Material und während der Säugezeit ausreichend Einstreu in die Bucht zu geben.» Diese Vorschrift, welche das traurige Leben in den Tierfabriken etwas lindern könnte, bleibt wie sie das ganze Tierschutzgesetz weitgehend toter Buchstabe, indem die Vorschriften von den Veterinärämtern unter Anführung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) so verdreht werden, dass sie nur noch Alibi-Funktion haben: dem Buchstaben nach «fortschrittliches Tierschutzgesetz», im Vollzug toter Buchstabe - ein blosses Propagandamittel für die Tierausbeutungswirtschaft.
Im Fall der Stroheinstreit geht die Rechtsverdrehung der Tierschutzvorschrift so: Die Vorschrift laute ja nur, es müsse Stroh gegeben werden, nicht es müsse Stroh haben. Das wird spitzfindig so interpretiert: Wenn das Mutterschwein die Einstreu frisst (eine beliebte Beschäftigung von Schweinen) oder wegscharrt, muss es zur Strafe auf dem nackten, harten Boden gebären. Selber schuld, dummes Schwein! So denkt die Agromafia. Deshalb ist es sinnlos, solche Missstände anzuzeigen. Die Staatsanwälte übernehmen stets blindlings das, was die Kantonstierärzte sagen bzw was halt übliche Praxis ist. Das für den Tierschutz zuständige das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat die Aufgabe, die Kantone beim Tierschutzvollzug zu beaufsichtigen und zu "koordinieren", nutzt diese Kompetenz aber nur dazu, den Tierschutz schweizweit zu verhindern und die schönklingenden Tierschutzvorschriften so zu verdrehen, dass sie in der Praxis keine Wirkung für das Wohlbefinden der Tiere haben. Dieser "koordinierte" Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes ist prakatisch. Weil es alles so machen ist niemand schuld. Solange Tierschutzorganisationen kein Klage- und Beschwerderecht haben, kann die Agromafia, einschliesslich die Veterinärämter, die Tierschutzvorschriften nach Belieben bis zur völligen Wirkungslosigkeit verdrehen, während gleichzeitig den Konsumenten gehirnwäschartig eingeimpft wird, wir hätten ein gutes Tierschutzgesetz und Schweizer Fleisch könne mit gutem Gewissen gegessen werden. Dies ständige Desinformation müssen die Steuerzahler zwangsweise mitfinanzieren, denn der Bund subventioniert diese verlogene Fleischwerbung zu 50 %.
Darum fordern wir ein Klage- und Beschwerderecht gegen die Missachtung des Tierschutzgesetzes. Dass das dringend nötig ist, hat der Tierschutzskandal Ulrich K., Hefenhofen TG, der Schweizer Öffentlichkeit exemplarisch vor Augen geführt. - weil es um Pferde ging; wären es Schweine und nicht Pferde gewesen, hätten sich die Medien erfahrungsgemäss nicht für den Fall interessiert. Siehe die VgT-Dokumentation Ulrich K..
Nun nochmals zur Aufnahme des Muttertieres in der sogenannten Abferkelbucht, wo sie die Geburt der Ferkel in den nächsten Tagen oder Stunden erwartet. Wegen der fehlenden, weil angeblich weggescharrten Einstreu gibt es auch keine Beschäftigungsmöglichkeit, obwohl Artikel 44 der Tierschutzverordnung lautet: «Schweine müssen sich jederzeit mit Stroh, Rauhfutter oder anderem gleichwertigem Material beschäftigen können.» Auch diese Vorschrift bleibt toter Buchstabe. Stüssi sagte, bei den Kontrollen seines Betriebes durch das Veterinäramt sei immer alles tierschutzkonform. Das glauben wir sofort.
Zur folgenden Aufnahme behauptet Stüssi, die Tiere hätten Zugang zu einem mit Stroh eingestreuten Bereich - eine unglaubwürdige Ausrede, denn die Tiere liegen hier im Deck und sind am ganzen Körper mit Kot verschmiert. Nun ist es aber wissenschaftlich belegt, dass Schweine nicht freiwillig in ihren Kot liegen, sondern Kot- und Liegeplatz strikte auseinanderhalten. Falls sie bei Stüssi tatsächlich freiwillig in den Kot liegen, bedeutet das, dass sie in dieser Tierfabrik hochgradig neurotisch verhaltensgestört wurden. Tiere so zu halten, dass sie derart psychisch krank werden, ist eine schwere Tierquälerei.
Migros hat zu diesen Aufnahmen wie folgt Stellung genommen: Eine Kontrolle habe ergeben, dass alles tierschutzkonform sei. Typisch Migros. So geht das immer, und es gibt immer noch Konsumenten, die Migros, Coop und Konsorten alles glauben, um ihr Gewissen zu beruhigen.
Kommt dazu: Das hier ist nicht irgendeine Schweinefabrik, sondern ist ein Migros-IP-Betrieb und wird vom Bund als "besonders tierfreundliche" subventioniert.
Migros Schweineproduzent Stüssi wegen versuchter Nötigung von VgT-Präsident Erwin Kessler verurteilt
Migros-Schweineproduzent Stüssi ist vom
Bezirksgericht Frauenfeld wegen versuchter Nötigung von VgT-Präsident Erwin Kessler verurteilt worden.
Das kam so:
Letztes Jahr machte VgT-Präsident
Erwin Kessler auf der öffentlich zugänglichen Frauenfelder Allmend Übungsflüge mit einer Drohne.
Dabei überflog er auch eine an die Allmend angrenzende Wiese, welche
zufällig und nicht erkennbar zum
Hof Stüssi gehört. Er war nachher schon am Zusammenräumen und
wollte wegfahren, als Stüssi kam und die auf dem Auto kurz zwischendeponierte
Drohne entwendete, um Erwin Kessler am Wegfahren zu hindern. Anstatt ihm
die Drohne in erlaubter Notwehr wegzunehmen was vermutlich zu einer
gewalttätign Eskalation, Verletzungen und möglicherweise zu einer Beschädigung der
geführt hätte, sagte Erwin Kessler einfach nur, er mache eine Strafanzeige, und fuhr
weg, denn er kannt ja den Dieb.
Gesagt, getan:. Am 27. Mai 2021 verurteilte ihn das Bezirksgericht Frauenfeld Stüssi wegen versuchter Nötigung - nicht auch wegen Sachentziehung, weil Stüssi die Drohne nachher der Polizei übergab, womit der Vorfall für das nachfolgende Gerichtsverfahren durch einen Polizeirapport belegt war.
Die übliche Manipulation der Leser durch
die Mainstream-Medien auch wieder in diesem Fall:
Wäre der Schweinezüchter freigesprochen worden, negativ für den VgT,
wäre das der Thurgauer Zeitung garantiert eine halbe Seite wert gewesen.
Aber weil Erwin Kessler das Verfahren gegen Stüssi gewann: kein
Buchstabe in der Thurgauer Zeitung/St Galler Tagblatt. Nur eine
manipuliere Online-News, welche die Sache verzerrt dargestellt wurde.
Dass der Hof Stüssi an die Allmend angrenzt und zwar genau da, wo
regelmässig Modellflieger ihr Hobby ausüben, weil die Allmend als
Naherholungsgebiet von Frauenfeld öffentlich zugänglich ist, wurde den
Lesern verschwiegen und der Eindruck erweckt, Erwin Kessler habe
wahrscheinlich den Hof Stüssi mit einer Drohne ausspionieren wollen und
dann vorgegeben, zufällig in der Nähe des Hofes nur Übungsflüge
durchgeführt zu haben. Erwin Kessler hat die Sache an der öffentlichen
Gerichtsverhandlung genau dargelegt und auch glaubhaft gesagt, dass wenn
er mit der Drohne hätte spionieren wollen, er dies nicht so offen und
auffällig gemacht hätte.