16. März 2018, letztmals ergänzt am 20.. April 2018
Mastkaninchen aus grauenhaft
tierquälerischer Haltung
auf der Insel Reichenau gerettet
Wir sehen tagtäglich unendliches Leid, aber manche Fälle bringen auch uns an unsere psychische Belastungsgrenze. So ein Fall ist dieser hier: In der Nacht vom Freitag, den 9. März, wurden in Süddeutschland auf der Insel Reichenau zwei Mastkaninchen von mutigen Tierschützern befreit.
Es handelt sich um ein Weibchen und ein Männchen. Die Kaninchen verbrachten ihr ganzes Leben in einem kleinen Kastenstall, wo nie auch nur ein einziger Hoppelsprung möglich war:
Wegen der im kleinen Kastenabteil erzwungenen dauernden Bewegungslosigkeit haben sich die Muskeln an den Hinterläufen derart zurück gebildet, dass die Kaninchen nicht mehr laufen können.
Die Kaninchen sind jetzt in der Kleintierauffangstation des VgT in Sicherheit und guter Pflege. Nach ihrer Ankunft wurden sie genau untersucht. Seht euch die Ohren an. Von starkem Milbenbefall total verkrustet und tief hinunter bis ins Trommelfell vereitert:
Wir haben sofort unsere Tierärztin kontaktiert und Schmerzmittel gegeben. Als das Ohr in der Tierarztpraxis am nächsten Tag untersucht wurde, schrie das Kaninchen vor Schmerzen und geriet total in Panik. Deshalb wurden die Ohren dann unter Vollnarkose gereinigt, und das Kaninchen wurde auch gleich kastriert. Wir können nur erahnen, was für eine Pein dieses Kaninchen über lange Zeit hindurch erfahren musste. Es muss vor Ohrenschmerzen und Juckreiz fast wahnsinnig geworden sein und konnte sich nicht einmal kratzen, weil seine Hinterläufe zu schwach dazu waren. Derart schwere Erkrankungen entstehen nicht von heute auf morgen und könne unmöglich unbemerkt bleiben!
Nach Ankunft im Krankenabteil unserer Auffangstation:
Zum ersten Mal in ihrem Leben erfahren die beiden Kanichen in unserer Auffangstation nun liebevolle Zuwendung, die sie sichtlich geniessen. Wir werden sie gesund pflegen und ihnen helfen, wieder laufen zu lernen. Und sobald die 10-tägige Kastrationsquarantäne vorbei ist, werden sie endlich erfahren dürfen, was es heisst, nicht mehr einsam zu sein. Herzlich willkommen Melody und Balu! Die ehemalige Besitzerin ist völlig uneinsichtig. Die Tiere waren irgendwann für den Kochtopf gedacht, ein Tierarztbesuch deshalb nicht nötig.
Die Kaninchen gehörten Frau Wagner,
Niederzeller Stasse.
5,
D-78479
Reichenau
Sie will nicht verstehen, dass es Menschen gibt, die diesem Leid
nicht länger zuschauen konnten und die beiden Kaninchen befreiten. Ihre
Rechtfertigung: Die Kaninchen wären bald einmal geschlachtet werden.
Ein paar Tage nach Ankunft in der Auffangstation sind diese bedauernswerten Geschöpfen jetzt auf dem Weg der Besserung, es geht ihnen schon bedeutend besser. Das Schlimmste ist überstanden und Lebensfreude erwacht wieder.
Schreiben des VgT an das Veterinäramt Konstanz
Das Veterinäramt hat eine Stellungnahme verweigert und nicht dementiert,
dass diese katastrophale, tierquälerische und krankmachende
Kaninchenhaltung letztes Jahr ohne Beanstandungen abgenommen wurde.
Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Konstanz
Die Staatsanwaltschaft hat uns mit Schreiben vom 29. März 2018 den Eingang unserer Strafanzeige wegen Tierquälerei bestätigt und den Fall unter dem offiziellen Tatvorwurf "Sachbeschädigung" registriert. Sachbeschädigung! Tiere durch tierquälerische Haltung schwer krank zu machen ist in Deutschland offenbar "Sachbeschädigung". Wie viel wert ist ein Schlachtkaninchen? Vielleicht 30 Euro, oder 50? Dann wird wohl gar keine Strafuntersuchung durchgeführt, sondern wegen bloss geringfügiger "Sachbeschädigung" demnächst eingestellt. Was für eine kranke Gesellschaft!
25. März 2018: NIE WIEDER EINSAM!
Heute haben wir Melody und Balu - so heissen die zwei geretteten Kaninchen bei uns - vergesellschaftet. Es war unendlich berührend die grosse Freude der beiden zu sehen, endlich nicht mehr alleine zu sein. Wieder konnten sie ein grosses Stück an Lebensqualität gewinnen.
Es wird bestimmt noch einige Zeit dauern, bis sie die Schmerzen und die Qual, die Menschen ihnen angetan haben, vergessen können. Doch von nun an dürfen sie endlich leben, wie Kaninchen es sich wünschen. Weil beide immer noch Muskeln aufbauen müssen und die Verletzunggefahr dadurch gross ist, darf das Gehege zur Zeit noch nicht allzu geräumig sein. Doch Schritt für Schritt hoppeln die beiden nun gemeinsam in ein glückliches und artgerechtes Leben! Wir freuen uns von Herzen für sie.
Wir werden weiter berichten, wie es den zwei Geretteten geht. Sie haben wie alle Mastkaninchen Zuchtschäden, welche die Lebenszeit beschränken. Aber zur Zeit freuen sie sich ganz offensichtlich an der neuen Zweisamkeit und dem schönen Stall. Sobald sie sich genug erholt und an das neue Leben gewöhnt haben, erhalten sie Auslauf in ein Freigehege.
Staatsanwaltschaft führt pflichtwidrig keine Strafuntersuchung gegen die Kaninchenquälerin. Das Alter einer nicht bevormundeten, handlungsfähigen Person ist entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft kein Strafbefreiungsgrund. Tiere zählen offenbar auch in Deutschland nicht viel bei den Behörden: Bericht im Südkurier
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