5. Dezember 2018, aktualisiert am 8. September 2019


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Freispruch für VgT-Präsident Erwin Kessler:
Der Wildschweinkiller von Böttstein klagte erfolglos wegen Ehrverletzung


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Vom Wildschweinkiller überfahrenes Opfer

Am  23. März 2016 wurde Valenting Stocker aus Böttseint/AG wegen mehrfacher Tierquälerei zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er mit seinem Offroader vorsätzlich und grausam eine Rotte Wildschweine  in einem Acker überfahren hatte und tot oder schwer verletzt liegen liess - darunter eine schwer verletzte Mutter mit ihren Kleinen, die am nächsten Tag vom Wildhüter erlöst werden musste.

Am 1. April 2016 (kein Scherz) reichte Valentin Stockers Rechtsanwalt, Lukas Breunig, eine Strafanzeige wegen "übler Nachrede" gegen VgT-Präsident Erwin Kessler eingereicht. Begründung: Der VgT habe den Namen von Valentin Stocker veröffentlicht und ihn in den VgT-Medien als "Wildschweinmörder von Böttstein" bezeichnet. Dazu: Interview mit Erwin Kessler in Radio Argovia vom 18. Mai 2016.

Am 28. Mai 2019 wurde Erwin freigesprochen. Nun liegt auch die schriftliche Begründung des Freispruchs vor. Darin heisst es:

 

Mehr Infos zum Wildschweinkiller:

Medienberichte und Facebook-Zensur

Enttäuschendes Gerichtsurteil gegen den Wildschweinmörder Valentin Stocker