4. April 2019, aktualisiert am 18. Juli 2019
VgT gewinnt zwei Gerichtsverfahren gegen Tamedia
In zwei neuen Urteilen des Bezirksgerichts Münchwilen wurden frühere superprovisorische Lösch-Verfügung gegen die Tamedia AG bestätigt.
Gemäss dem ersten Urteil muss die folgende rechtswidrig persönlichkeitsverletzende Behauptung definitiv gelöscht bleiben: "Kessler selber wurde wegen Rassendiskriminierung verurteilt und stand etliche male vor Gericht."
Ähnliche Vorwürfe in einem anderen Tages-Anzeiger-Artikel- mussten in einem anderen Verfahren auch superprovisorisch gelöscht werden - jetzt ebenfalls im Hauptverfahren bestätigt: Das zweite Urteil
Beide Urteile können von der Tamedia AG noch an das Obergericht weitergezogen werden.