28. Juni 2019, ergänzt am 4. Juli 2019

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Hitzewelle von Ende Juni 2019
mit Temperaturen am Schatten von weit über 30 Grad

Hitzestress in Kälberiglus

bei Landwirt und Gemeindepräsident Thomas Weber in Schwerzenbach ZH

Kein Einzelfall. Und warum nicht? Weil das Veterinäramt versagt. Dieser Fall beweist es!

Weber bewirtschaftet den Hof zusammen mit seiner Frau Vreni.

Aufnahmen vom 24. Juni 2019:

Kein Wasser!

Saure Milchresten statt Trinkwasser:

 

Am 25. Juni 2019, 10.30 Uhr, sandten wir dem Veterinäramt des Kantons Zürich per Email folgende dringende Meldung:

Am folgenden Tag wurde die Angelegenheit mit ein paar Sonnenschirmchen erledigt. Diese reichen bei weitem nicht aus, um ein Iglu abzudecken. Zudem ist der kleine Schatten im Tageslauf meistens daneben. Auch halten billige Sonnenschirme die Sonnenstrahlen nur teilweise ab und von der Seite her strömt ständig heisse Umgebungsluft unter den Sonnenschirm. Darum ist es unter Sonnenschirmen nicht kühl wie in richtigem Schatten - gut erklärt von meto.srf:  https://vimeo.com/348368271

Sonnenschirme am 27. Juni:

Im Tierschutzgesetz steht:

Art. 1 Zweck

Zweck dieses Gesetzes ist es, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen.

 Art. 4 Grundsätze

Wer mit Tieren umgeht, hat:

a.
ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen; und
b.
soweit es der Verwendungszweck zulässt, für ihr Wohlergehen zu sorgen.

 

Wohlergehen bedeutet mehr, als nur knapp einem Hitzschlag zu ergehen. Hier wird ganz offensichtlich das Tierschutzgesesetz missachtet und das Veterinäramt tut einmal mehr nichts.

Kühlen Schatten hätte es unter den grossen Bäumen im Hintergrund. Aber solange die Tiere nicht grad reihenweise an Hitzschlag sterben, sind die meisten Bauern zu faul, um auch etwas für das Wohlbefinden der Tiere zu tun - von übermässigen Subventionen verwöhnt und träge geworden, gewohnt, vom Staat reichlich Geld zu erhalten, ohne dafür etwas tun zu müssen. Ein mittelgrosser Betrieb kann in der Schweiz von den Subventionen leben, ohne auch noch etwas produzieren zu müssen.

Der Falll zeigt, dass das Zürcher Veterinäramt seine Aufgabe schon letztes Jahr nicht gemacht hat. Diesen Sommer brauchte es den VgT, bis dieser Landwirt auch nur (die völlig ungenügenden) Sonnenschirme aufstellte.

Nachdem der VgT diese tierquälerische Kälberhaltung öffentlich anprangerte, ging es dann plötzlich anders: Die Kälber wurden in grosse Kälberbuchten im offenen, durchlüfteten und schattigen Laufstall für die Kühe an den Schatten verlegt.

Aufnahmen vom 28. Juni, ca 15 Uhr:  Iglus leer

Stall mit grossen Kälberbuchten:

 

In einer schriftlichen Stellungnahme erklärte Weber, warum es zur Milchproduktion nicht möglich ist, die Kälber besser zu halten. Da sie sofort nach der Geburt von ihren Müttern getrennt werden müss, was die Kälber stresst und krankheitsanfällig macht, müssen sie aus hygienischen Gründen einzeln gehalten werden (in den kleinen Iglus). 

Das bestätigt einmal mehr, dass es kein anderes Mittel gegen das Massen-Elend der Nutztiere gibt als vegane Ernährung. Jeder Einzelne kann seinen persönlichen Beitrag dazu sofort leisten einfach durch Umstellung seiner Ernährung auf eine gesunde, kostengünstige, vollwertige vegane Ernährung mit viel Gemüse und Früchten.

In gleich unhaltbarer Weise waren die Kälber-Iglus von Thomas Weber auch im Sommer 2018 bei grosser Hitze ungeschützt der Sonne ausgesetzt:

Die Sonnenschirme waren zwar montiert, aber nicht aufgespannt! Die Tierschützer, welche die Aufnahmen gemacht haben, haben die Schirme aufgespannt, unsicher ob sie sich damit strafbar machen könnten (Anmerkung: klar nicht).

Die folgenden zwei Aufnahmen zeigen deutlich, dass Sonnenschirme keinen effizienten Schutz vor der Sonne bieten. Der kleine Schattenfleck wander mit der Sonne. Hier deutlich zu sehen, wie der Schatten ausserhalb der Iglus liegt und deshalb gar nichts nützt. Reine Alibimassnahme:

Wie auch in diesem Sommer leere Trinkeimer - und das bei grosser Sommerhitze!

Das Veterinäramt konnte schon letztes Jahr wie auch jetzt wieder keinen Verstoss gegen die Tierschutzvorschriften feststellen, obwohl die Vorgaben im Merkblatt "Kälber vor Hitzeschützen" des gleichen Veterinäramtes krass missachtet werden. Seit Jahrzehntes geht mit diesem Veterinäramt das gleiche Drama ab: Alibimassnahmen, Nichtstun gegen Tierquälerei, Verschleiern, Dementieren. Das Veterinäramt des Kantons Zürich ist ein Instrument der Agromafia mit dem einzigen Zweck, der Öffentlichkeit vorzugaukeln, es werde etwas getan zum Schutz der Tiere und zur Durchsetzung des "fortschrittlichen Schweizer Tierschutzgesetzes". In Wahrheit merken die Tiere nichts davon. Alles ist raffiniert auf Täuschung der Konsumenten ausgerichtet. Und Tierschutzorganisationen haben kein Klage- und Beschwerderecht - auch diese für jeden normalen Menschen unverständlich, aber Teil des raffinierten Systems, mit dem die Tierhalter vor dem Tierschutzgesetz geschützt werden anstatt die Tiere vor Tierquälerei.

Diese Blindheit des Veterinäramtes ist der Grund, warum solches Elend landauf landab zu sehen ist.

Wir fordern einmal mehr ein Klage- und Beschwerderecht für Tierschutzorganisationen, damit wir Beschwerde erheben können, wenn das VetAmt mit solchen Alibimassnahmen zufrieden ist und das Tierschutzgesetz nicht durchsetzt. Agromafia und Politfilz verhindern ein solches Verbandsklagerecht seit Jahrzehnten.

Es bleibt einmal mehr nur der Boykott tierischer Lebensmittel durch konsequenten Veganismus.

Wir fordern weiter: Subventionen nur noch für Bio-Obst- und Gemüse-Anbau - und für Lebenshöfe (Nutztierreservate).

 



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