24. Februar 2020
Der für die Tiertragödie Ulrich Kesselring/Hefenhofen verantwortliche Thurgauer Regierungsrat Schönholzer ist gegen Transparenz der Verwaltung
von Erwin Kessler, Präsident VgT
Die Thurgauer Staatsanwaltschaft verschleppt die Strafuntersuchung gegen Ulrich Kesselring seit Jahren, hüllt sich in Schweigen über den Stand des Verfahrens und will offenbar die Regierungsratswahl am 15. März 2020 abwarten. Das ist nach meiner Rechtsauffassung amtsmissbräuchlich.
Auch das Veterinäramt hüllt sich trotz dem grossen öffentlichen Interesse an dem Fall in Schweigen. Darin unterscheidet sich der neue Kantonstierarzt nicht vom pensionierte Paul Witzig. Nicht verwunderlich, er wurde ja auch vom Versager-Duo Witzig/Schönholzer ausgesucht. Und der unfähige Schönredner Regierungsrat Walter Schönholzer (FDP) hat grösstes Interesse, dass Missstände und Fehlverhalten in Regierung und Verhalten geheim bleiben.
Am 19.2.2020 mailte ich folgende Anfrage an den (neuen) Kantonstierarzt Fuchs:
Sehr geehrter Herr Dr Fuchs, immer wieder werden mir Gerüchte zugetragen, Kesselring habe wieder Tiere. Könnte das sein? Ich nehme an dass das Tierhalteverbot immer noch gilt und es primär Aufgabe Ihres Amtes ist, dieses durchzusetzen und zu kontrollieren. Zur Zeit habe ich keinen Verdacht, dass das nicht genügend getan würde, so dass ich zur Zeit auch keinen Anlass habe, dort unter Inkaufnahme von Hausfriedensbruch selber zu rechieren. Ich wäre Ihnen für eine kurze Stellungnahme dankbar. Mit freundlichen Grüssen Erwin Kessler
Die bürokratisch-nichtssagende Antwort:
Sehr geehrter Herr Dr. Kessler. In obgenannter
Angelegenheit beziehe ich mich auf Ihre Anfrage vom 19. Februar 2020,
worin Sie um Auskunft ersuchen, ob auf dem Hof von Ulrich Kesselring
wieder Tiere gehalten werden. Aufgrund des Amtsgeheimnisses kann ich
mich zu konkreten Einzelfällen nicht äussern, wofür ich um
entsprechendes Verständnis bitte. Ich kann Ihnen was die
Einhaltung bzw. Durchsetzung von Tierhalteverboten angeht jedoch ganz
grundsätzlich mitteilen, dass diese durch unser Amt regelmässig
kontrolliert werden. Falls dabei Verstösse festgestellt werden, werden
die Tierhalteverbote notfalls mittels Ersatzvornahme vollstreckt.
Sollten Sie konkrete Hinweise darauf haben, dass gegen ein bestehendes
Tierhalteverbot verstossen wird, wären wir ihnen sehr verbunden, wenn
Sie uns dies mittels beiliegendem Formular "Tierschutzmeldung" melden
könnten, damit wir die erforderlichen Abklärungen tätigen und
gegebenenfalls die nötigen Massnahmen ergreifen können. Ich hoffe Ihnen
mit diesen Angaben gedient zu haben.
Freundliche Grüsse Veterinäramt Kantonstierarzt Dr. Thomas Fuchs
Es ist dringend nötig, dass das in der Thurgauer Volksabstimmung vom 19. Mai 2020 mit grossem Mehr - 80 % JA / 19 % NEIN - gegen den Willen der Regierung gutgeheissene Öffentlichkeitsgesetz endlich in Kraft gesetzt wird. Dann werden wir gegen solche Geheimnistuerei und das Verschleiern von Missständen in der Verwaltung die Gericht anrufen können.
Der grünliberale Regierungsratskandidat Ueli Fisch hatte sich erfolgreich für das von der Regierung erfolglos bekämpfte Öffentlichkeitsgesetz eingesetzt. Er politisiert offensichtlich näher beim Volk als die bisherigen Regierungsrät. Geben Sie ihm eine Chance, sich in der Regierung zu bewähren und mehr Ehrlichkeit, Gesetzestreue, weniger Filz und mehr Engagement für Umwelt- und Lanschafts- und Tierschutz in die Regierung zu bringen!
Auch ohne dieses Öffentlichkeitsgesetz wäre die Verwaltung verpflichtet, über Vorgänge von grossem öffentlichen Interesse zu informieren. Die Staatsverwaltung hat die Interessen der Öffentlichkeit, von der sie ja auch finanziert wird, wahrzunehmen, und nicht Eigeninteressen (Geheimniskrämerei, um Missstände zu verbergen) zu verfolgen.
Abbildung:
Regierungsrat Walter Schönholzer kommt von einer Medienkonferenz, an
welcher er das Initiativbegehren für ein Öffentlichkeitsgesetz bekämpft
hat. Nicht überraschend, dass dieser unfähige, unehrliche Schönredner
Regierungsrat Transparenz der Verwaltung scheut.