30. Juni 2020

Markus Huser, Münchwilen, verurteilt:
Er bezeichnete die VgT-Nachrichten als "Lügenblatt" und "Terrorzeitung"

Solche Unwahrheiten gegen den VgT werden mangels sachlicher Argumente immer wieder verbreitet. Offenbar hat es sich in diesen Kreisen noch nicht herumgesprochen, dass sowas eine Verurteilung wegen Ehrverletzung, verbunden mit einem Strafregistereintrag und Verfahrenskosten, nach sich zieht. So auch in diesem Fall. Die Verurteilung ist rechtskräftig