24. Februar 2002

Sch�chten: Dutzende von Leserbriefschreibern mit dem Tod bedroht

Sehr geehrte Frau Bundesr�tin Metzler,

in der laufenden �ffentlichen Diskussion �ber das Sch�chten haben viele Leserbriefschreiber darauf hingewiesen, dass weder die Thora noch der Talmud das Bet�uben der Tiere verbietet (dazu finden sich viele Beispiele unter Pressestimmen zum Sch�chten). Diese Leserbriefschreiber m�ssen nach j�discher Glaubenslehre zum Tod verurteilt werden:

"Wenn ein Nichtjude sich mit der Gesetzeslehre befasst, so verdient er den Tod." (Der Babylonische Talmud, Traktat Synhedrin, Fol 95a)
[Gemeint ist die Lehre der j�dischen Glaubensgesetze.]

Nach Auffassung des schweizerischen Bundesrates und gewisser Rechtsprofessoren, allen voran der an der Universit�t Fribourg lehrende Prof Thomas Fleiner, sind Handlungen, die sich auf die j�dische Glaubenslehre st�tzen, auch dort von der Religionsfreiheit gesch�tzt ist, wo diese Handlungen bestialische Auswirkungen auf Dritte haben. Nach dieser Auffassung stellt Artikel 10 der Bundesverfassung, welcher die Todesstrafe verbietet, eine Diskriminierung der Juden dar. Beabsichtigt der Bundesrat, diese Diskriminierung dadurch zu beseitigen, dass eine Ausnahmebewilligung zur Aus�bung der Todesstrafen aus religi�sen Gr�nden eingef�hrt wird?

Sie k�nnen beruhigt sein, Frau Metzler. Der VgT wird dagegen nicht das Referendum ergreifen wie gegen die Aufhebung des Sch�chtverbotes. Der Grund ist ganz einfach: Der Vereinszweck des VgT ist gem�ss Statuten der Schutz der Nutztiere und der Konsumenten; der Schutz von Leserbriefschreibern vor der Todesstrafe f�llt nicht darunter.

Mit freundlichen Gr�ssen
Erwin Kessler

Postskriptum:
Weil ich Bundesr�tin Dreifuss eine �hnlich provokative Frage gestellt habe, um sie aus ihrer schrecklichen seelischen Blindheit aufzur�tteln, bin ich im sog Sch�chtprozess zu Gef�ngnis verurteilt worden. Ich muss deshalb annehmen, dass ich auch wegen obiger Frage an Sie unter dem Deckmantel der Antirassismusgesetzes wieder zu Gef�ngnis verurteilt werde, doch kann ich Ihnen versichern, dass mich dies nicht beeindruckt. Wegen Widerstandes gegen einen Unrechtsstaat ins Gef�ngnis zu kommen, ist eine grosse Ehre.


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