5. Juli 2002

Gerichtserfolg:

Der Jude Marco Bloch darf VgT-Pr�sident Erwin Kessler keine F�kalsprache-Post mehr senden

Seit Jahren schickt der Basler Jude Marco Bloch, ehemaliger Leiter der Ausstellung "Swiss Miniatur", �ble Beschimpfungen in F�kalsprache an VgT-Pr�sident Erwin Kessler. Letztes Jahr wurde er deswegen vom Basler Strafgericht verurteilt - allerdings nur zu einer skandal�sen Trinkgeldbusse. Diese hat ihn offensichtlich ermuntert, mit seinem Treiben weiterzufahren, in den Formulierungen zwar vorsichtiger, aber nichtsdesto-trotz f�r Erwin Kessler ekelerregend, waren doch schon die Briefumschl�ge schmierig-widerlich. Erwin Kessler untersagte ihm deshalb die weitere Zustellung von Post, was Bloch ignorierte. Darauf hat Erwin Kessler vor dem Bezirksgericht M�nchwilen ein richterliches Verbot verlangt. Blochs Anwalt verlangte Abweisung der Klage, doch Erwin Kessler erhielt recht. Mit dem heute eingetroffenen Urteil wurde Bloch nun richterlich untersagt, Erwin Kessler weitere Post oder Faxe zuzustellen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbotes wurde Bloch Haft oder Busse angedroht. Bloch muss ausserdem Fr 500.- Gerichtskosten und Fr 807.- Entsch�digung f�r den Anwalt von Erwin Kessler bezahlen. Zudem hat er seine eigenen Anwaltskosten zu tragen.

In der Urteilsbegr�ndung heisst es unter anderem:

"Obwohl die neueren Schreiben des Gesuchsgegners [Bloch] weniger herabw�rdigend formuliert sind als beispielsweise dasjenige vom 16. Juni 1996, enthalten auch diese Beschimpfungen wie beispielsweise den Vorwurf, der Gesuchsteller [Erwin Kessler] bezahle seine eigenen Bussen mit Vereinsgeldern, sei ein ekelhafter Heuchler, sei geistig verbl�det usw. Wenn auch zumindest die im Recht liegenden Schreiben des Gesuchstellers an den Gesuchsgegner nicht sehr zahlreich sind, so ist wegen des in ihrer Gesamtheit sehr problematischen Inhalts trotzdem davon auszugehen, dass sie eine �berm�ssige Beeintr�chtigung des Besitzes des Gesuchstellers darstellen."


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