28. Oktober 2002

Rufmordkampagne gegen Erwin Kessler gerichtlich gestoppt:

Richterliches Verbot und Strafbefehl gegen Urs Felchlin

Urs Felchlin, Zürich, hat unwahr und perfid behauptet, Erwin Kessler sei ein "verurteilter Holocaustleugner".

Das Bezirksgericht Münchwilen hat Felchlin unter Androhung einer Strafe verboten, diese Verleumdung zu wiederholen. Einen haltlosen Rekurs gegen dieses Verbot hat Felchlin am 2. September beim Thurgauer Obergericht zurückgezogen, womit das Verbot nun rechtskräftig ist. Felchlin muss 1250 Franken Gerichtskosten und 1450 Franken Parteientschädigung an den VgT bezahlen.

Parallel dazu ist Felchlin vom Bezirksgericht Zürich der üblen Nachrede schuldig befunden und mit 750 Franken gebüsst worden. Dazu kommen 928 Franken Gerichtskosten und eine Entschädigung von 1000 Franken an Erwin Kessler. Obwohl Felchlin auch vor Gericht uneinsichtig und rechthaberisch auftrat, hat er diese Verurteilung nicht angefochten; diese ist nun rechtskräftig.

Beide Verfahren kosteten Felchlin insgesamt 5378 Franken und einen Strafregistereintrag. Es bleibt nur zu hoffen, dass Felchlin, dessen Ideal angeblich der Kampf gegen Diskriminerung ist, künftig selber nicht mehr andere derart kaltblütig mit öffentlichen Diffamierungen diskriminiert.


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