19. Juli 2002

Kälber-Hütten an der prallen Sonne

Immer wieder ist zu sehen, wie Landwirte ihre Kälber-Hütten (Iglus) vor dem Stall auch bei Hochsommerhitze vor dem Stall an der prallen Sonne stehen haben, womöglich noch auf einem Betonboden. Auf diese Weise werden die Tiere einem unnötig hohen Hitzestress ausgesetzt: Halten sie sich im kleinen Auslauf vor dem Iglu auf, sind sie voll an der Sonne, ziehen sie sich in die Hütte zurück, sind sie zwar am Schatten, jedoch im Hitzestau der Hütte, welche den an schönen Tagen meistens herrschende leichten Wind abhalten.

Das Tierschutzgesetz schützt ausdrücklich das Wohlbefinden der Tiere (Artikel 1) und greift nicht erst, wenn die Tiere unter unzweckmässigen Haltungsbedingungen krank werden oder sichtbare körperliche Anzeichen von Leiden zeigen. Es ist reine Bequemlichkeit, wenn Kälber-Hütten auch im Hochsommer an der prallen Sonne belassen werden, anstatt in den Schatten (von Bäumen) gestellt werden.

Der VgT ruft die Bevölkerung auf, gegen solche Tierhalter Anzeige beim kantonalen Veterinäramt oder beim kantonalen Tierschutzbeauftragten zu erstatten, mit einer Kopie an den VgT. Solche Anzeigen unterliegen keiner Formvorschrift; jederman kann dies durch eine einfache Mitteilung an die Behörde machen (nicht annoym). Anzugeben ist die Adresse des Tierhalters oder eine genau Ortsbeschreibung. Vorteilhaft sind zusätzlich Fotoaufnahmen.

 Verein gegen Tierabriken Schweiz VgT, 9546 Tuttwil, Email Email, Fax 052 378 23 62


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