VN 03-2 / 2. August 2002, aktualisiert am
25. September 2002
Im Kanton Luzern nagelte ein Landwirt lebende Krähen an einen Pfahl Trinkgeld-Busse 400 Franken Landwirt Ruedi Stofer in Knutwil/LU nagelte Krähen lebend an einen Pfahl. Aufmerksame Mitglieder des VgT und des TBI deckten die Sache auf: Auf einem Spaziergang sahen sie in einem Acker den Pfahl mit angenagelten Krähen. Zuerst dachten sie an geschmacklos angenagelte tote Krähen. Als sie sich jedoch dem Pfahl näherten, um zu fotografieren, begannen die Krähen zu flattern. Die Tierschützer lösten die mit Agraffen angenagelten Krähen vom Pfahl, nahmen sie nach Hause zur Pflege und liessen sie nachher frei - und machten bei der Polizei eine Strafanzeige. Gemäss Tierschutzgesetz wird Tierquälerei mit Busse oder Gefängnis bestraft. Laut einer heute eingegangenen Strafverfügung des Amtstatthalteramtes Sursee ist Landwirt Stofer mit vierhundert Franken gebüsst worden. Für diese tierverachtende Trinkgeldbusse ist Amtsstatthalter Othmar Kost verantwortlich. Stofer behauptet, er habe die Krähen geschossen und nicht bemerkt, dass sie nicht tot seien. Und diese fadenscheinige, völlig unglaubwürdige Ausrede hat Amststatthalter Ohtmar Kost einfach angenommen, ohne die Anzeiger, welche die Vögel befreiten, pflegten und dann freiliessen, nach den Verletzungen zu befragen. Diese hätten ihm sagen können, dass die vom Pfahl befreite Krähe nämlich gar nicht verletzt war und nach kurzer Erholungszeit, noch am selben Abend, in Freiheit entlassen werden konnte und davon flog! Da nun aber Stofer gegenüber den Medien behauptet, er habe die Krähen geschossen, hat er das Jagdschutzgesetz missachtet. Der VgT hat deshalb am 6. August 2002 deine neue Strafanzeige eingereicht, um den Herr Amtsstatthalter zum Nachdenken über seinen Fehlentscheid mit der Trinkgeldbusse zu bringen. Solche Bürokraten zum Nachdenken zu bringen, ist aber - wie sich dann wieder einmal zeigte - ein hoffnungsloses Unterfangen; sie konzentrieren sich stets ganz darauf, faule Ausreden und Rechtfertigungen zu erfinden.
Der Entscheid von Amtsstatthalter Othmar Kost vom 3. September 2002: Die Strafuntersuchung gegen Ruedi Stofer wegen Widerhandlung gegen das Jagdgesetz wird eingestellt. Begründung: Stofer habe die Krähen innerhalb eines Umkreises von 100 m um seinen Hof erlegt. "Erlegt" ist gut! Die vom Pfahl befreite und nach kurzer Pflege am nächsten Tag wieder in die Freiheit entlassene Krähe soll "erlegt" worden seint. Was müssen das für korrupte und/oder unfähige Beamte sein, welche unter solchen Umständen eine derart fadenscheinige Schutzbehauptung eines ruchlosen Tierquälers, er habe nicht bemerkt, dass die (unverletzt!!!) Krähe noch lebe, als er sie auf den Acker trug und an den Pfahl nagelte, unbesehen annehmen und eine Trinkgeldbusse aussprechen bzw eine ein Strafverfahren einfach einstellen! Die notorisch tierschutzfeindliche und verlogene Luzerner Zeitung verschleierte diese korrupten Zustände gezielt mit einem halbwahr-einseitigen Bericht. Stofer ist übrigens Migros-Schweinezüchter und Biobauer. Dass es unter den Biobauern solche Tierquäler hat, kann nicht mehr überraschen, seit die Geschäftsführung der Bio-Suisse öffentlich das grausame betäubungslose Schächten befürwortet und in der Vernehmlassung zur Revision des Tierschutzgesetzes die Abschaffung der heute geltenden Betäubungspflicht beim Schlachten für das rituelle Schlachten (Schächten) unterstützt hat (www.vgt.ch/news2002/020308.htm).
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