VN 03-2 / 2. August 2002, aktualisiert am 25. September  2002

Im Kanton Luzern nagelte ein Landwirt lebende Krähen an einen Pfahl

Trinkgeld-Busse 400 Franken

Landwirt Ruedi Stofer in Knutwil/LU nagelte Krähen lebend an einen Pfahl. Aufmerksame Mitglieder des VgT und des TBI deckten die Sache auf: Auf einem Spaziergang sahen sie in einem Acker den Pfahl mit angenagelten Krähen. Zuerst dachten sie an geschmacklos angenagelte tote Krähen. Als sie sich jedoch dem Pfahl näherten, um zu fotografieren, begannen die Krähen zu flattern.

Die Tierschützer lösten die mit Agraffen angenagelten Krähen vom Pfahl, nahmen sie nach Hause zur Pflege und liessen sie nachher frei - und machten bei der Polizei eine Strafanzeige. Gemäss Tierschutzgesetz wird Tierquälerei mit Busse oder Gefängnis bestraft. Laut einer heute eingegangenen Strafverfügung des Amtstatthalteramtes Sursee ist Landwirt Stofer mit vierhundert Franken gebüsst worden. Für diese tierverachtende Trinkgeldbusse ist Amtsstatthalter Othmar Kost verantwortlich.

Stofer behauptet, er habe die Krähen geschossen und nicht bemerkt, dass sie nicht tot seien. Und diese fadenscheinige, völlig unglaubwürdige Ausrede hat Amststatthalter Ohtmar Kost einfach angenommen, ohne die Anzeiger, welche die Vögel befreiten, pflegten und dann freiliessen, nach den Verletzungen zu befragen. Diese hätten ihm sagen können, dass die vom Pfahl befreite Krähe nämlich gar nicht verletzt war und nach kurzer Erholungszeit, noch am selben Abend, in Freiheit entlassen werden konnte und davon flog!

Da nun aber Stofer gegenüber den Medien behauptet, er habe die Krähen geschossen, hat er das Jagdschutzgesetz missachtet. Der VgT hat deshalb am 6. August 2002 deine neue Strafanzeige eingereicht, um den Herr Amtsstatthalter zum Nachdenken über seinen Fehlentscheid mit der Trinkgeldbusse zu bringen. Solche Bürokraten zum Nachdenken zu bringen, ist aber - wie sich dann wieder einmal zeigte - ein hoffnungsloses Unterfangen; sie konzentrieren sich stets ganz darauf, faule Ausreden und Rechtfertigungen zu erfinden.

6. August 2002

An das Amtsstatthalteramt Sursee
Postfach
6210 Sursee

Hiermit erstatte ich Anzeige gegen Landwirt Ruedi Stofer, Bad Knutwil, 6213 Knutwil wegen Verstoss gegen das kantonale Gesetz über die Jagd (Jagdschutzgesetz).

Anträge:
1. Es sei abzuklären, wo der Angezeigte die Krähen "geschossen" hat und ob es sich um eine erlaubte Selbsthilfemassnahme gehandelt hat. Andernfalls sei der Angezeigte angemessen zu bestrafen.
2. Dem Unterzeichnenden Anzeigeerstatter sei der Schlussentscheid mitzuteilen.

Begründung:

Mit Strafverf�gung vom 21.6.2002 ist der Angezeigte wegen Tierquälerei gebüsst worden. Gemäss Luzerner Zeitung vom 3. August 2002 hat die Frau des Angezeigten ausgesagt, der Angezeigte habe die Krähen geschossen, aber nicht bemerkt, dass diese noch lebten.

Zum Abschiessen frei lebender Tiere sind grundsätzlich nur Jäger befugt. Gemäss §48 des kantonalen Jagdschutzgesetzes und §37 der Jagdschutzverordnung sind Grundbesitzer in sehr engem Rahmen befugt, in einer Umgebung bis zu 100 m um die bewohnte Gebäulichkeiten Vögel abzuschiessen.

Der Acker, auf welchem der Angezeigte die Krähen an Pfähle genagelt hat, liegt mehrere hundert Meter vom Hof entfernt (siehe den beiliegenden Planausschnitt). Daraus, dass er angeblich nicht bemerkt haben will, dass die Vögel beim Annageln noch lebten, ergibt sich, dass er diese unmittelbar dort geschossen und angenagelt haben muss. Hätte er die Vögel anderswo geschossen und dann zum Acker hin transportiert, dort den Pfahl eingeschlagen und anschliessend die Vögel angenagelt, ist es undenkbar, dass er nicht bemerkt hätte, dass die Krähen noch lebten; die gerettete Krähe konnte nach kurzer Erholung noch am selben Abend unverletzt in die Freiheit entlassen werden und flog davon!
Damit ist klar, dass der Angezeigte die Krähen unter Verletzung des kantonalen Jagdschutzgesetzes (§148 Abs 1) und der Jagdschutzverordnung (§37 Absatz 5) geschossen, also gewildert hat.

Zudem hat der Angezeigt offensichtlich auch §48 Abs 3 des Jagdschutzgesetzes missachtet, wonach in Selbsthilfe erlegte Tiere der Jagdgesellschaft herauszugeben sind.

Es kann nicht angehen, dass Landwirte mit geladenen Gewehren in der Landschaft herumknallen, Vögel anschiessen und nicht bemerken, dass diese gar nicht tot sind. Um von solchen Machenschaften abzuschrecken, ist der Angezeigte so zu bestrafen, dass eine abschreckende Wirkung erzielt wird, um so mehr als in den Medien über diesen Fall berichtet wurde und die ausgesprochene Bagatell-Busse geradezu zur Nachahmung solcher Tierquälereien mit lebenden Vogelscheuchen einlädt.

Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken VgT

Der Entscheid von Amtsstatthalter Othmar Kost vom 3. September 2002:

Die Strafuntersuchung gegen Ruedi Stofer wegen Widerhandlung gegen das Jagdgesetz wird eingestellt. Begründung: Stofer habe die Krähen innerhalb eines Umkreises von 100 m um seinen Hof erlegt.

"Erlegt" ist gut! Die vom Pfahl befreite und nach kurzer Pflege am nächsten Tag wieder in die Freiheit entlassene Krähe soll "erlegt" worden seint. Was müssen das für korrupte und/oder unfähige Beamte sein, welche unter solchen Umständen eine derart fadenscheinige Schutzbehauptung eines ruchlosen Tierquälers, er habe nicht bemerkt, dass die (unverletzt!!!) Krähe noch lebe, als er sie auf den Acker trug und an den Pfahl nagelte, unbesehen annehmen und eine Trinkgeldbusse aussprechen bzw eine ein Strafverfahren einfach einstellen!

Die notorisch tierschutzfeindliche und verlogene Luzerner Zeitung verschleierte diese korrupten Zustände gezielt mit einem halbwahr-einseitigen Bericht.

Stofer ist übrigens Migros-Schweinezüchter und Biobauer. Dass es unter den Biobauern solche Tierquäler hat, kann nicht mehr überraschen, seit die Geschäftsführung der Bio-Suisse öffentlich das grausame betäubungslose Schächten befürwortet und in der Vernehmlassung zur Revision des Tierschutzgesetzes die Abschaffung der heute geltenden Betäubungspflicht beim Schlachten für das rituelle Schlachten (Schächten) unterstützt hat (www.vgt.ch/news2002/020308.htm).


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