4. Oktober 2002 /VN 03-2

Unf�higer Direktor der Landwirtschaftsschule Plantahof

Im Streitgespr�ch auf Radio Grischa �ber den VgT-Radiospot behauptete der Direktor der Landwirtschaftsschule Plantahof hartn�ckig und wiederholt, 52 Prozent aller Nutztiere in der Schweiz w�rden regelm�ssig Auslauf erhalten nach dem Bundesprogramm RAUS (= Regelm�ssiger Auslauf). Diese Behauptung ist falsch, weil dieser Schuldirektor offensichtlich nicht in er Lage ist, simple statistische Grafiken zu lesen. Im Agrarbericht des Bundesamtes f�r Landwirtschaft, auf den er sich bezog, ist diese Zahl gar nicht enthalten, sondern nur die Aufteilung der RAUS-Direktzahlungen nach Tierarten. Wir haben uns beim Bundesamt f�r Landwirtschaft nach dem Beteiligungsanteil am RAUS-Programm erkundigt: 52 Prozent der Rindviehgattung - nicht aller Nutztiere! - sind am RAUS-Programm beteiligt, und die betrifft vor allem Milchk�he, was f�r die Fleischproduktion, um die es im Streitgespr�ch ging, wenig aussagt. Gegessen wird vor allem das billige Schweinefleisch, und von den Schweinen erh�lt nur ein kleiner Teil Auslauf. Die Behauptung, in Restaurants im Kanton Graub�nden w�rde zu einem grossen Teil Label-Fleisch serviert, auch ohne spezielle Deklaration, ist eindeutig FALSCH. Labelfleisch, das im Kanton GR produziert wird, fliesst in die speziellen Verkaufskan�le (M7, CoopNaturaplan) und wird nicht in den Restaurants verkauft; diese beziehen vielmehr - wie im Spot richtig gesagt wird - billiges, konventionelles Tierqu�lerfleisch aus dem Unterland oder Ausland, das die KonsumentenInnen im Laden nicht mehr kaufen, weil sie Bio- und andere Labelprodukte vorziehen.

Im Streitgespr�ch auf Radio Grischa bluffte der Plantahof-Direktor weiter mit der Besch�ftigungsvorschrift f�r Schweine und wollte damit belegen, dass die Schweiz einen fortschrittlichen Tierschutz habe. Diese Besch�ftigungsvorschrift ist eine der wenigen Tierschutzvorschriften f�r Schweine, welche das bedauernswerte Schicksal in der Intensivhaltung etwas erleichtern k�nnte. Aber genau diese Vorschrift wird in den allermeisten Schweinehaltungen nicht befolgt, indem sich gar nichts zur Besch�ftigung findet, oder dann nur untaugliche Alibimassnahmen, die den Tieren gar nichts bringen, wie leere Strohraufen oder so engmaschige Strohraufengitter, dass die Tiere gar nicht an das Stroh herankommen, oder verklemmte Rohre mit Nagew�rfeln, ferner auch langweilige Ketten oder alte Nageh�lzer, f�r die sich die Schweine nicht interssieren. Wisscnschaftlich erwiesen ist das beste Besch�ftigungsmaterial t�glich frisches Stroh in ausreichenden Mengen, so dass dieses nicht sogleich aufgefressen ist. Nur sehr wenige Schweine in der Schweiz kommen in den Genuss einer solchen Besch�ftigungsm�glichkeit. Das Tierschutzgesetz bleibt toter Buchstabe. Und ausgerechnet der Kanton GR, der jetzt mit dieser Besch�ftigungsm�glichkeit blufft, hat letztes Jahr in der Vernehmlassung zur Revision des Tierschutzgesetzes die Vorschrift zur Gew�hrung von Besch�ftigung und Bewegungsfreiheit bek�mpft!!! Im Kanton GR verhindert ein Beh�rden- und Agrofilz einen wirksamen Tierschutz und die demokratisch-rechtstaatliche Umsetzung des vom Volk mit grossem Mehr gutgeheissenen Tierschutzgesetzes. Landwirtschaftsschuldirektor K�chler hat sich als staatlich besoldete Exponent dieses mafiosen Politfilzes profiliert.


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