17. Oktober 2002

Kommission für Lauterkeit in der Werbung:
Migros muss Werbeaussagen für M7-Fleisch-Garantie korrigieren

Die Migros muss mit in ihren Werbeaussagen für die 7-Punkte-Fleisch-Garantie zurückbuchstabieren: Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat der Beschwerde der Stiftung für Konsumentenschutz in weiten Teilen recht gegeben. So darf die Migros nicht mehr damit werben, dass die Tiere in diesem Programm Zugang zu frischen Trinkwasser haben, solange dies nicht auch für Kälber gilt. Selbstverständlichkeiten wie "Kein Antibiotika zur Leistungssteigerung oder Verbot der Verfütterung von Fleischmehl" darf in der Migros-Werbung auch nicht mehr hervorgehoben werden.

Verboten ist auch die Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Die Migros soll deshalb darauf verzichten, mit dem Verbot von Antibiotika zur Leistungssteigerung und dem Verbot von Fütterung von Fleischmehl zu werben - dies entspricht in der Schweiz den gesetzlichen Auflagen, mit denen nicht geworben werden darf.


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