24. Dezember 2002

Ein weihn�chtlicher Beschluss des f�rstlichen Landgerichtes

Im Gerichtsverfahren gegen den verlogenen Liechtensteiner Franz Meier, Angestellter bei der Sicherheitsfirma Prowach (wir berichteten in den VgT-Nachrichten VN02-3 dar�ber), sollte der VgT 306 Franken Verfahrensgeb�hren zahlen. Der VgT-Pr�sident zahlte nicht und warf die Mahnungen in den Papierkorb. Nun kam heute zum Jahresabschluss folgende Mitteilung:

"Mit Beschluss des F�rstlichen Landgerichtes vom 20.12.2002 wurden die Verfahrenskosten im Betrage von CHF 306.-- f�r uneinbringlich erk�rt."

Damit muss VgT-Pr�sident Erwin Kessler wohl nicht mehr mit Verhaftung rechnen, wenn er wieder einmal - privat oder gesch�ftlich - das L�ndle besucht.


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