18.M�rz 2003 Mythen-Center Schwyz: Rambo-Verhalten der Privatpolizei Skandal�ser Freispruch durch den Schwyzer Polit- und Justizfilz Zwei Angestellte der Sicherheitsfirma Schilter haben VgT-Aktivisten, die im Mythen-Center friedlich Gratisexemplare der Mythen-Post mit einem Artikel Pelzkr�gen an Winterjacken: Kundent�uschung beim Modehaus V�gele verteilten, gewaltt�tig festgehalten und bedroht. Einer der Aktivisten wurde rund eine Stunde im B�ro eingeschlossen und zwangsfotografiert, indem ihm einer de Angeklagten den Kopf an den Haaren nach hinten riss, w�hrend der andere fotografierte. Private Sicherheitsangestellte haben keine Polizeibefugnisse. Das Bezirksamt Schwyz erhob Anklage wegen N�tigung. Die amtliche Anklage lautete wie folgt:
Die Anklage gegen Andreas Schuler lautet analog. In einem fr�heren Verfahren wurden die beiden Angeklagten vom Vorwurf der Freiheitsberaubung sonderbarerweise frei gesprochen (www.vgt.ch/vn/0201/schilter.htm). Wie die Schwyzer Bev�lkerung vom "Boten der Urschweiz" einmal mehr auch �ber diesen Fall falsch und tendenzi�s informiert wurde: www.vgt.ch/news_bis2001/010528.htm. * Das Pl�doyer des Vertreters des Gesch�digten und Ankl�gers, VgT-Pr�sident Dr Erwin Kessler, am 12.3.03 vor dem Bezirksgericht: Der Gesch�digte verteilte zusammen mit ein paar Tierschutzfreunden im Mythen-Center die Gratis-Zeitung Mythen-Post, in welcher ein Beitrag mit dem Titel "Pelzkr�gen an Winterjacken: Kundent�uschung beim Modehaus V�gele" enthalten war. Dies wurde im Mythen-Center verteilt, weil das Modehaus V�gele dort eine Filiale hat. Bald darauf, um ca 16 Uhr, kam der Hauswart des Mythen-Centers auf den Gesch�digten zu und fragte ihn, was verteilt werde. Der Gesch�digte gab ihm ein Exemplar der Mythen-Post. Daraufhin erkl�rt der Hauswart, dass dies Privatgrund sei und ohne Bewilligung nichts verteilt werden d�rfe. Der Gesch�digte erkl�rte sich bereit, mit dem Verteilen aufzuh�ren und wegzugehen, wurde jedoch vom Hauswart gestoppt und nach dem Auftraggeber gefragt. Da der Gesch�digte die Auskunft verweigerte, rief der Hauswart per Funk Beat Schilter von der Sicherheitsfirma Schilter herbei. Dieser wollte die Personalien wissen, was der Gesch�digten jedoch verweigerte, solange sich der Schilter seinerseits nicht ausweise. Da dieser keinen Ausweis bei sich trug gingen beide zusammen zum B�rocontainer der Firma Schilter auf dem Parkdeck hinauf, der Gesch�digte in der selbstverst�ndlichen Erwartung, dass sich Schilter dort ausweisen werde und die Sache rasch erledigt werde. Es kam aber anders. Schilter konnte sich auch im B�ro nicht ausweisen, da er auch dort keinen Ausweis hatte; er hatte den Gesch�digten in anderer Absicht dorthin gelockt und drohte nun dem Gesch�digten, er werde ihn bis 20 Uhr festhalten, wenn er nicht sage, in wessen Auftrag er hier sei. Schliesslich rief er seinen Kollegen, den angeklagten Andreas Schuler, herbei. Dieser zeigte seinen Ausweis, worauf der Gesch�digte seinerseits seinen Ausweis gab. Schuler spannte nun ein Formular in die Schreibmaschine und fing nun ein eigentliches Verh�r mit dem Gesch�digten. Der Gesch�digte sagte ihm, dass er dazu kein Recht habe und dass er keine Fragen beantworte. Schuler versuchte, auf den Gesch�digten Druck auszu�ben, drohte mit der Polizei und sagte, der Gesch�digte k�nne mit seiner Zeit doch besseres anfangen, als hier festgehalten zu werden. Dazwischen funkte Schilter immer wieder mit anderen Angestellten, die auf der Suche nach den anderen Tiersch�tzern waren und wies diese an, deren Personalien und den vermeintlichen Auftraggeber zu ermitteln. Er fragte den Gesch�digten nach den Personalien der anderen. Immer wieder meinte er, der Gesch�digte k�nne doch besseres mit seiner Zeit anfangen, als festgehalten zu werden, die Verwaltung des Mythen-Centers wolle die Personalien der Beteiligten und den Auftraggeber wissen, der Gesch�digte m�sse ihm nur diese Ausk�nfte geben, dann k�nne er gehen. Als er merkte, dass alles nichts n�tzte, ging er hinaus und kam nach ca. 10 Minuten mit einer Polaroidfotokamera wieder. Er sagte, er m�sse nun nur noch ein Bild vom Gesch�digten machen, dann k�nne er gehen. Der Gesch�digte sagte, er weigere sich, fotografiert zu werden und drehte sich in eine Ecke, worauf er von hinten fotografiert wurde. Danach ging Schilter hinaus und kam wenig sp�ter mit Verst�rkung in der Person des angeklagten Oliver Lauper, ebenfalls Angestellter der Firma Schilter, zur�ck. Beide drohten nun dem Gesch�digten, wenn er sich weiterhin weigere, m�ssten sie ihn zwingen. Als sich der Gesch�digte wieder zur Ecke drehte, begann Oliver Lauper den Gesch�digten mit Gewalt in Foto-Position zu zerren. Der Gesch�digte leistete passiven Widerstand, indem er sich, so gut es ging, immer wieder wegdrehte. Nun packte ihn Lauper an den Haaren und riss seinen Kopf hoch, worauf Schuler eine Aufnahme machte. Darauf muss ein schmerzverzerrtes Gesicht, geschlossene Augen und die Faust zu sehen sein, mit welcher der Kopf des Gesch�digten an den Haaren nach hinten gerissen wurde. Diese Feststellung ist wichtig, denn dieses Beweismittel wurde sp�ter bei einer Hausdurchsuchung noch rasch beseitigt; ich komme darauf zur�ck. Nach dem zwangsweisen Fotografieren erkl�rten die Angeklagten dem Gesch�digten, dass er das Mythen-Center nun sofort verlassen m�sse. Dies war um 17.15 Uhr. Der Gesch�digte war rund eine Stunde lang festgehalten worden. Die T�ter stritten bei der Einvernahme ab zu wissen, wo die gemachten Fotos und der Fotoapparat nachher hingekommen sind. Der angeklagte Oliver Lauper sagte bei seiner Einvernahme vor dem Verh�ramt am 7.7.99 (Ziffer 23) "Zuerst war etwas mit dem Film, so dass gar kein Foto herauskam, dh das Bild war nur schwarz." Dies ist offensichtlich gelogen, denn eine misslungene Foto ist niemals schwarz. Wenn bei einer Polaroidkamera die Foto zu fr�h herausgezogen wird, ist zwar nichts zu erkennen, aber das Bild ist nicht schwarz sondern weiss. Es gibt keine Kamerast�rung, bei welcher das Bild schwarz herauskommt. Falls das Gericht an dieser Tatsache zweifelt, beantrage ich dazu ein Fachgutachten, wie ich das vergeblich schon in der Untersuchung beantragt habe. Diese falsche Schutzbehauptung belegt, dass die gemachte Aufnahme versteckt wurde, weil sie die Gewaltanwendung gegen den Gesch�digten beweist. Ich beantragte deshalb eine Hausdurchsuchung bei der Firma Schilter. Diese wurde am 9. Juli 1999 durchgef�hrt. Dem Polizeirapport l�sst sich dazu folgendes entnehmen: Die Hausdurchsuchung begann beim Hauptsitz der Firma Schilter in Schwyz. Von dort aus wurden zwei Polizisten zum B�ro im Mythen-Center geschickt. Es werde in einer halben Stunde jemand einen Schl�ssel bringen, liess die Firma Schilter verlauten. Einer der beiden Polizisten ging jedoch nicht erst nach einer halben Stunde, sondern sofort dorthin und wartete in der N�he. Dabei beobachtete er, wie der Manager des Mythen-Centers, Markus Schuler, zum Schilter-B�ro lief. Als auch der zweite Polizist eingetroffen war, gingen beide zum B�ro und begegneten dem Mythen-Center-Manager Schuler, als sich dieser gerade mit einem Aktenordner, den er dort geholt hatte, entfernen wollte. Die Polizisten wiesen den Hausdurchsuchungsbefehl vor und fragten, was Schuler in diesem B�ro der Firma Schilter mache und erhielten zur Antwort, dass sie das nichts anginge. Auch wollte Schuler keine Auskunft dar�ber geben, was sich in dem Ordner befinde. W�rtlich heisst es im Polizeirapport: "Weil der Verdacht bestand, dass Schuler Markus durch das Wegbringen dieses Ordners genau das gesuchte Material verschwinden lassen wollte, forderte ich ihn auf, uns den Ordner betreffend dem Inhalt vorzuzeigen. Weil Schuler Markus wiederum der Ansicht war, dass uns dies �berhaupt nicht zu interessieren habe, wies ich ihn an, bei uns zu warten, um mit Frau Untersuchungsrichterin Haag telefonisch Verbindung aufnehmen zu k�nnen. Er meinte dazu, dass er jetzt noch den B�ro-Container abschliessen werde und es ihm nicht im Traum in den Sinn kommen w�rde, bei uns zu warten. Schon mit dem Ordner davonlaufend erg�nzte er diese Aussage damit, dass er anderes zu tun habe und nicht unser Lackaffe sei... Die Hausdurchsuchung in diesem Container nahmen wir gleichentags um ca 10.00 Uhr im Beisein von Schilter Theo und Frau Untersuchungsrichterin Haag vor... Zus�tzlich gab Schilter Theo an, dass sich im Pult noch ein Ordner mit den mittels Hausverbot belegten Leuten befinden sollte. Dieser war zu diesem Zeitpunkt aber nicht mehr auffindbar. Es muss davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um den von Schuler Markus mitgef�hrten Bundesordner handelt." Ende Zitat aus Polizeirapport Dem Polizeirapport l�sst sich weiter entnehmen, dass Mythen-Center-Manager Markus Schuler beim Entfernen dieses Ordners der Polizei gesagt hat, dieser sei nicht aus dem B�ro Schilter, sondern aus einem weissen Schr�nklein im Vorraum. Sp�ter stellte die Polizei fest, dass sich in diesem weissen Schr�nklein lediglich "Geschirr, Besteck, Kaffeepulver und Zucker befand". �ber den Inhalt des Ordners verweigerte Mythen-Center-Manager Markus Schuler sp�ter auch vor der Untersuchungsrichterin hartn�ckig jede Aussage, obwohl er auf seine Aussagepflicht als Zeuge hingewiesen wurde (Einvernahme vom 10.11.99, Seite 3). Das entscheidende Beweismittel - die Fotoaufnahme mit dem an den Haaren nach hinten gerissenen Kopf des Gesch�digten - wurden also unter den Augen der Polizei, die danach zu suchen hatte, beiseite geschafft! Das ist ein Skandal. Aber immerhin beweist dies indirekt, dass die fraglichen Aufnahmen existierten und keineswegs, wie die Angeklagten in der Einvernahme logen, misslungen waren. Insgesamt belegen die Umst�nde die Richtigkeit der Aussagen des Gesch�digten bei seiner Einvernahme durch die Untersuchungsrichterin. Im �brigen liegt nichts vor, was Zweifel an den Aussagen des Gesch�digten wecken k�nnte, vielmehr stehen dessen Aussagen auch im Einklang mit den Aussagen der �brigen Zeugen. Der angeklagte Andreas Schuler sagte in der Einvernahme vom 7.7.99 vor dem Verh�ramt: "Auf der Foto war nichts zu erkennen. Ich weiss jedoch nicht mehr, ob es evtl zu hell oder zu dunkel oder einfach unscharf war." (Ende Zitat) Ich beantrage erneut, wie schon vergeblich in der Untersuchung, ein psychologisches Gutachten zur Frage, ob es denkbar ist, dass ein T�ter, der sich gedanklich intensiv mit einem Vorfall befasst hat und dazu kurz nach der Tat eine schriftliche Darstellung des Geschehens verfasste, sich ein halbes Jahr sp�ter nicht mehr erinnern mag, ob eine sehr wichtige, angeblich misslungene Foto zu hell oder zu dunkel oder zu unscharf gewesen ist, obwohl dies ein ziemlicher Frust gewesen sein muss und das Fotografieren eine zentrale Handlung beim Vorfall spielte. Kann ein normaler Mensch keine Ahnung mehr haben, warum die Foto unbrauchbar war, ob unscharf, schwarz oder weiss? Oder sind bei der Bewachungsfirma Schilter Menschen angestellt mit abnormen Ged�chnisst�rungen? Die T�ter haben offensichtlich untereinander abgesprochen, sich an rein gar nichts mehr erinnern zu k�nnen im Zusammenhang mit diesem gewaltsamen Fotografieren. Das beweist, dass sie sich �ber die Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens bewusst waren. Sie wussten in den Einvernahmen angeblich nicht mehr, woher sie die Kamera hatten und wohin sie sie nachher versorgten, wer fotografierte, wieviele Fotos gemacht wurden, wo die Fotos hingekommen sind und warum kein Ersatzfilm beschafft wurde, nachdem der Film nach wenigen, angeblich misslungenen Fotos schon leer gewesen sein soll. Das Beschaffen eines Filmes w�re im Mythen-Center leicht und rasch m�glich gewesen. W�hrend die T�ter �ber alles, was mit diesem Fotografieren zusammenh�ngt, angeblich nichts mehr wussten, konnten sie sich an alles andere angeblich noch genau und �bereinstimmend erinnern, was die abgesprochene Falschdarstellung belegt. Dies alles beweist, dass diese Fotos etwas zeigen, das die T�ter und ihr Gehilfe, der Mythen-Center-Manager Markus Schuler, unbedingt verheimlichen wollten. Und das kann nur das sein, was der Gesch�digte glaubw�rdig aussagte, dass er n�mlich beim Fotografieren mit brutaler Gewalt festgehalten wurde. Das zwangsweise Festhalten wird auch durch die Aussage von Hauswart Roman Wiget best�tigt (Einvernahmeprotokoll Seite 5 und 6). Danach haben die Freunde des Gesch�digten, welche die Angeklagten ebenfalls festzuhalten versuchten, einen Fluchtversuch unternommen, der jedoch wegen der automatischen T�re misslang, worauf die Fl�chtenden von den Schilter-Leuten eingeholt und ins B�ro zur�ckgebracht wurden. Auch wenn dieser Fluchtversuch nicht vom Gesch�digten im vorliegenden Verfahren, sondern von dessen Freunden unternommen wurde, beweist dieser von den Auskunftspersonen MC, MA und MS �bereinstimmend geschilderte und von Hauswart Roman Wiget best�tigte Fluchtversuch, dass die Schilter-Leute, einschliesslich der hier Angeklagten, ein zwangsweises Festhalten praktizierten und sich als Polizeibeamte aufspielten. Schon dass sie sich selber als Beamte, als Sicherheitsbeamte, bezeichnen, zeigt deren amtsanmassende Einstellung und Bereitschaft, sich wie Polizeibeamte aufzuspielen. Die Fl�chtenden wurden am Arm gepackt und zur�ckgef�hrt und erst losgelassen, als erkennbar war, dass sie sich der �bermacht der Schilter-Leute f�gten. Dies beweist den Willen und Vorsatz zur Freiheitsberaubung und N�tigung. Hauswart Wiget formulierte dies ganz klar und unzweideutig so: "Sie [die Angeklagten] hatten diese [die verfolgten Tiersch�tzer] eingekreist und schauten, dass alle da blieben." Kurz vor diesem missgl�ckten Fluchtversuch hat gem�ss Aussage des Zeugen MS (Einvernahmeprotokoll der Kantonspolizei Seite 3) einer der Schilter-Leute einen Kn�ppel hervorgezogen. Auch dies beweist deren Gewaltbereitschaft, wobei die Drohung mit Gewalt rechtlich gen�gt, um den Tatbestand der N�tigung zu erf�llen. Es ist nicht erforderlich, dass die N�tigung mit tats�chlicher physischer Gewalt erfolgt. Das Ziehen eines Kn�ppels durch die k�rperlich ohnehin schon deutlich �berlegenen T�ter war unmissverst�ndlich, wie �berhaupt deren Auftreten und Gehabe, als w�ren sie Polizeibeamte mit der Kompetenz zur Festnahme von Personen. Dazu kommt die tats�chlich angewendete physische Gewalt, das gegen die Gitterabschrankung-Pressen von Sylvia Laver und das Am-Arm-Packen von MA, um diese am Fliehen zu hindern (Einvernahme des Zeugen MS vom 13.7.99 Ziffer 20; Einvernahme von MA vom 13.7.99 Ziffern 12,15,18,29; Einvernahme von MC durch die Kapo vom 13.7.99, Ziffern 13,16,17,18,19,20,21,22). Der Angeklagte Oliver Lauper gab in seiner Einvernahme vor dem Verh�ramt am 7.7.99 (Ziffer 61) zu, eine der Frauen festgehalten zu haben (Ziffer 65). Dies ist ebenfalls als N�tigung zu beurteilen. Warum dies in der Anklageschrift nicht erw�hnt ist, geh�rt zu den vielen Ungereimtheiten dieses Verfahrens. Ich beantrage, dass die Sache zur Erg�nzung der Anklage an das Bezirksamt zur�ckgewiesen wird. Dazu kommt das Eingest�ndnis von Beat Schilter in seiner schriftlichen Eingabe an das Polizeikommando vom 1.2.99, Seite 2: "An den Armen festhalten mussten wir die Personen nur kurz, um die Flucht zu verhindern. Danach standen Sie neben uns." Dies widerholte er bei seiner Einvernahme vom 7.7.99, Ziffern 56,60,61). Das ist ein klares Gest�ndnis, dass die Gesch�digten gegen ihren Willen festgehalten wurden, und zwar gewaltsam, bis sie Widerstand und Flucht aufgaben. Warum Beat Schilter unter diesen Umst�nden nicht mitangeklagt worden ist, ist ein weiterer stossender Mangel dieses Verfahrens. Auch aus diesem Grund ist die Anklage zur Erg�nzung zur�ckzuweisen. Die Aussagen der Zeugen sind grunds�tzlich sinngem�ss, unter Ber�cksichtigung der Umst�nde auszulegen. Wenn der Zeuge MS aussagte, nach der erfolglosen Flucht sei er mit den ihn verfolgenden Schilter-Leuten "freiwillig" zum B�rocontainer zur�ckgekehrt, dann meinte er damit offensichtlich, dass er angesichts der Hoffnungslosigkeit der Situation auf gewaltsamen Widerstand verzichtet und es vorgezogen habe, sich zu f�gen. Er hat dies in seiner Einvernahme denn auch dahingehend pr�zisiert, dass die Gruppe es einfach aufgegeben habe zu fliehen (Einevernahmeprotokoll der Kantonspolizei vom 13.7.99 Ziffer 20). Von "freiwillig" im rechtlichen Sinne kann nicht die Rede sein. Das Gleiche gilt f�r den Gesch�digten Peter Beck, der sich gen�tigt f�hlte, mit dem Angeklagten zum B�rocontainer hinaufzugehen, um Gewalt zu vermeiden. Es w�rde jeder Vernunft und Lebenserfahrung widersprechen anzunehmen, er sei freiwillig eine Stunde lang im B�rocontainer geblieben, wohl wissend, dass ihn seine Freunde suchten und sich Sorgen um ihn machten. Die Gesch�digten und ihre Begleiter sagten aus - jeder in seiner Ausdrucksweise aber inhaltlich �bereinstimmend -, dass sie eingesch�chtert wurden, sich bedroht f�hlten und Angst hatten und dass es wiederholt zu T�tlichkeiten gekommen sei, bis sie gen�gend eingesch�chtert waren. Insgesamt haben die Angeklagten durch ihr befehlendes und drohendes Auftreten in Uniform, durch ihre T�tlichkeiten und durch die unmissverst�ndliche Signalisierung von Gewaltbereitschaft (Kn�ppel-Ziehen, Verfolgung und Verhinderung einer Flucht) einsch�chternd und n�tigend auf die Betroffenen eingewirkt. Die Firma Schilter bezeichnet ihre Angestellten, darunter gestrandete M�chtegern-Polizisten, arrogant als "Beamte". Angestellte einer privaten Bewachungsfirma haben jedoch keine polizeilichen Befugnisse. Bei Bedarf haben sie vielmehr die Polizei zu avisieren. Das gewaltsame Vorgehen gegen friedliche Tiersch�tzer wirft die Frage auf: Wer sch�tzt uns vor der Privatpolizei? Die in der Anklageschrift des Bezirksamtes beantragte Trinkgeldbusse von 500 Franken ist nicht geeignet, ein klares Signal gegen solches Rambo-Verhalten der Privatpolizei zu setzen. Der Gesch�digten wurde unrechtm�ssig festgenommen, �ber eine Stunde festgehalten und mit Gewalt gen�tigt, sich fotografieren zu lassen. Das erf�llt den Tatbestand der Freiheitsberaubung gem�ss Artikel 183 Strafgesetzbuch, wonach mit Zuchthaus bis zu f�nf Jahren oder mit Gef�ngnis bestraft wird, wer jemanden unrechtm�ssig festnimmt oder gefangen h�lt oder jemandem in anderer Weise unrechtm�ssig die Freiheit entzieht. Es ist unverst�ndlich, dass die T�ter von der Anklage der Freiheitsberaubung freigesprochen wurden und sich jetzt nur noch eine Trinkgeldbusse wegen N�tigung in Aussicht steht. Das private Bewachungsunternehmen Schilter beteiligte sich vor ein paar Jahren am politischen Inserate-Boykott gegen die Mythen-Post, weil diese es wagt, immer wieder kritisch �ber Missst�nde zu berichten. Die gewaltsame Verhinderung der Verbreitung der Mythen-Post im Mythen-Center d�rfte deshalb nicht nur Ausdruck polizeilicher Amtsanmassung �bereifriger, schlecht geschulter privater Wachtm�nner sein, sondern auch einer niedertr�chtigen Gesinnung gegen den Herausgegeber der Mythen-Post und die Tiersch�tzer, welche diese verteilten, entspringen, was strafversch�rfend zu werten ist. Ich musste in diesem Kanton schon einmal Opfer von gewaltt�tigen Wildwestmethoden vertreten und bezweifle, dass dies endlich aufh�ren wird, wenn solche Ausschreitungen in diesem Kanton weiterhin mit wohlwollender Milde oder �berhaupt nicht bestraft werden. Ich beantrage deshalb eine abschreckende Gef�ngnisstrafe. Da die Angeklagten nicht gest�ndig sind, kommt die Gew�hrung des bedingten Strafvollzuges nicht in Frage. Dr Erwin Kessler, Pr�sident VgT * Am 12. M�rz 2003 sprach das Bezirksgericht Schwyz beide Angeklagten frei. Sie erhalten je 2000 Franken Verfahrensentsch�digung. Die Urteilsbegr�ndung steht noch aus. Die f�r dieses politische Skandalurteil verantwortlichen Richter: Peter Linggi, Freitag, Reichlin, Mettler. Der skandal�se Freispruch kommt nicht �berraschend. Der Vertreter des Gesch�digten, Dr Erwin Kessler, schildert seinen Eindruck vor Gericht wie folgt:
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