26. Juni 2003
Erwin Kessler verlangt gerichtlich die Richtigstellung eines verlogenen Berichtes in der jüdischen Zeitung "Tachles"
"Tachles" = "Wahrheit"; die verlogene staatliche Zeitung der alten Sowjetunion hiess "Prawda", was ebenfalls "Wahrheit" heisst. Auffallend, dass es die verlogensten Blätter nötig haben, sich "Wahrheit" zu nennen.
Erwin Kessler, Präsident des VgT, ist wegen seiner Kritik am
grausamen Schächten (Schlachten ohne Betäubung) seit Jahren linksextremen und
jüdischen Rufmordkampagnen ausgesetzt (neulich auch wieder in der WoZ).
In einem Artikel im jüdischen Wochenmagazin "Tachles" vom 6.6.2003 behauptete
Stutz, Erwin Kessler hätte am 28. Mai 2003 vor dem Bezirksgericht Bülach seine
"Sympathie für den Holocaust-Leugner Jürgen Graf" wiederholt. Dies ist unwahr
und wird durch das Gerichtsprotokoll widerlegt. Erwin Kessler hat am 25. Juni
2003 dem Bezirksgericht Münchwilen eine Persönlichkeitsschutzklage mit Gesuch um
ein vorsorgliches Verbot eingereicht. Darin verlangt er, es sei Hans Stutz
vorsorglich zu verbieten, Erwin Kessler weiterhin in irgend einer Form
Sympathien zu Holocaustleugnern vorzuwerfen.
In seiner Gerichtseingabe schreibt VgT-Präsident Erwin
Kessler:
"Wer den Holocaust leugnet, ist entweder ein Psychopath oder will die Nazis
reinwaschen - eine dritte Möglichkeit kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.
Zudem ist das Leugnen des Holocausts ein Delikt. Der Gesuchsbeklagte stellt mich
mit der inkriminierten Behauptung ideologisch ins Lager deliktischer
Psychopathen oder Nazi-Freunde. Das ist massiv ehrverletzend. Ich habe weder zu
Psychopathen noch zu Nazi-Freunden irgendwelche Sympathie, sondern
ausschliesslich Verachtung übrig.
Mit der inkriminierten Behauptung wird beim unbefangenen Leser der Eindruck
erweckt, ich würde mit dem Leugnen des Holocausts sympathisieren. Dies ist
absolut unzutreffend. So etwas habe ich nie geäussert oder auch nur gedacht und
schon gar nicht am 28. Mai 2003 vor dem Bezirksgericht Bülach "wiederholt". Die
verlangte vorsorgliche Massnahme rechtfertig sich umso mehr, als Stutz die
inkriminierte Behauptung mit Sicherheit nicht beweisen kann - weil sie unwahr
ist - und anhand der Gerichtsakten als unwahr erwiesen ist. Stutz ist bekannt
als Antirassismusneurotiker, der überall Antisemitismus wittert und -
offensichtlich weil er davon zu wenig findet - hemmungslos solchen konstruiert,
damit ihm - dessen journalistische Tätigkeit ganz auf diesem Thema aufbaut - die
Arbeit nicht ausgeht. Er verfolgt jeden Prozess, in welchem jüdische Interessen
berührt sind, und berichtet darüber, vorzugsweise in der linksextremen und
jüdischen (WoZ, Klartext, Tachles), gelegentlich aber auch in den grossen
Zeitungen wie dem Tages-Anzeiger. Es muss angenommen werden, dass Stutz den
Fortgang des 2. Schächtprozesses in Bülach mit weiteren Veröffentlichungen im
gleichen Stil begleiten wird. Es besteht deshalb die konkrete Gefahr, dass er
die verleumderische Behauptung wiederholen wird. Mit dem vorliegend beantragten
vorsorglichen Verbot soll sichergestellt werden, dass diese massiv
ehrverletzende, unwahre Behauptung bis zur Erledigung des Hauptverfahrens nicht
wiederholt wird, da sonst der mir rechtlich zustehende Persönlichkeitsschutz
wegen der erfahrungsgemäss langen Dauer des Hauptverfahrens illusorisch würde.
Die vorsorgliche Massnahme rechtfertigt sich auch im Interesse einer
funktionierenden Justiz, deren Unabhängigkeit durch solche Vorverurteilungen in
der Presse leiden kann."