31. Oktober 2003,
aktualisiert am 18.3.05
Pferdehaltung von Kurt Riner in Zeihen,
Kanton AG
Kurt Riner bietet Reiferien für
Kinder an. Auf Anzeige des VgT hin wurde ein Strafverfahren wegen
Missachtung der Tierschutzvorschriften eröffnen. Gegen einen Strafbefehl des
Bezirksamtes Laufenburg erhob Riner Rekurs. Die Staatsanwaltschaft
beantragte dem Gericht, Riner sei gemäss Strafbefehl zu verurteilen. Am 24.
Februar 2005 kam es zur Verhandlung vor dem Bezirksgericht Laufenburg,
welche ohne Urteilseröffnung endete. Neben der Missachtung des
Tierschutzgesetzes war Riner auch wegen mehrfacher Missachtung des
Baugesetzes im Zusammenhang mit seinem Reitplatz angeklagt. Am 18. März 2005
wurde das Urteil nun schriftlich zugestellt:
Riner wurde wegen fahrlässiger Missachtung des
Tierschutzgesetzes und mehrfacher Widerhandlung gegen das Baugesetz mit 2
000 Franken gebüsst (bei Nichtbezahlung Umwandlung in 66 Tage Haft) und hat
ausserdem die Verfahrenskosten von Fr 1 263.- zu tragen. Er hat die
Möglichkeit, das Urteil beim Obergericht anzufechten.
Zuvor hatte der Fricktaler-Bote in einem
tendenziös-einseitigen Bericht behauptet, Riners Pferdestall entspräche den
Tierschutzvorschriften (siehe unten).
Wie es dazu kam:
Am 31.
Oktober 2003 veröffentlichte der VgT folgenden Bericht über Missstände auf
Betrieb Riner:
Gemäss der Zeitschrift Pericles-Pferdeinfo
vom November 2003 bietet Landwirt Kurt Riner, Oberzeiherstr 35, 5079 Zeihen, Kanton AG, Reitferien für Kinder an.
Auf dem 28 Hektaren grossen landwirtschaftlichen Hof befinden sich etwa 20
Pferde. Einige Tiere werden in einem etwas dunklen Stall in der tierquälerischen
Anbindehaltung gehalten, andere sind in Boxen und weiteren Anbindeständen
unergebracht.
In seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage des VgT vom
27. Oktober hat Riner die ihm vorgehaltene Anbindehaltung nicht bestritten.
Der VgT hat gegen Riner eine Anzeige
wegen verbotener Anbindehaltung von Pferden eingereicht. (Zur rechtlichen Beurteilung der
Anbindehaltung siehe das
Gutachten von Prof Niggli, Universität Freiburg und den Bericht
Anbindehaltung ist strafbar in der
Zeitschrift Pferde-Woche).
Am 18. November 2003 hat der VgT beim Gesundheitsdepartement
des Kantons Aargau folgende Aufsichtsbeschwerde gegen das Veterinäramt
eingereicht, weil es nichts gegen die angezeigte Anbindehaltung unternommen hat:
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Hasler,
am 27.10.03 haben wir dem Veterinäramt eine Anzeige gegen Landwirt Kurt Riner,
Zeihen, wegen tierquälerischer, verbotener Anbindehaltung von Pferden
eingereicht. Darin haben wir auf ein Gutachten von Prof Niggli, Universität
Freiburg, hingewiesen, welches ganz klar bestätigt, dass die Anbindehaltung von
Pferden nach gemäss Tierschutzgesetz verboten ist. Bisher ist von niemandem
behauptet worden, dieses Gutachten sei falsch. Im Gegenteil hat uns das
Bundesamt für Veterinärwesen schriftlich mitgeteilt, es sehe seine eigene
Auffassung durch dieses Gutachten bestätigt.
Am 11.11.03 erhielten wir vom Veterinäramt ein von Dr med vet Nicole Peyer
unterzeichnetes Schreiben, wonach aufgrund unserer Anzeige eine Kontrolle
durchgeführt und "kleine Mängel festgestellt" worden seien. Da eine verboten
Anbindehaltung kein kleiner Mangel ist, muss dies wohl so verstanden werden,
dass diese nicht beanstandet worden ist. Ein entsprechender Vorhalt ist vom
Veterinäramt nicht beantwortet worden, was wir als Bestätigung dieser
Interpretation verstehen.
Damit setzt sich das Veterinäramt über geltendes Tierschutzrecht hinweg und
Sabotiert dessen Vollzug. Wir ersuchen Sie, korrigierend einzugreifen,
andernfalls wohl der Bund aufsichtsrechtlich aktiv werden müssten.
Am 10. Dezember 2003 behauptete der
Fricktaler Bote, Riner habe keine
Anbindehaltung und auch keine gehabt. Dazu haben wir folgende
Gegendarstellung verlangt (am 18.12.2003
erschienen):
Unter dem Titel "Keine Anbindehaltung in Zeihen" wurde im
Fricktaler Bote vom 10.12.2003 behauptet, Landwirt Kurt Riner in Oberzeihen habe
seine Pferde nicht in Anbindehaltung gehalten. Tatsache ist dagegen, dass der
Pferdespezialist Hans Hunziker, Herausgeber der Zeitschrift "Pericles
Pferde-Info" die Anbindehaltung noch vor kurzem festgestellt hat. Ferner wird im
Fricktaler Bote sinngemäss behauptet, wir hätten Kurt Riner nicht genügend Zeit
gegeben, um zum Vorwurf der verbotenen Anbindehaltung von Pferden Stellung zu
nehmen. Das ist unwahr. Tatsache ist, dass wir mit Schreiben vom 27. Oktober
2003 Kurt Riner Gelegenheit gegeben haben Stellung zu nehmen und dass er darauf
mit Schreiben vom 29. Oktober 2003 geantwortet und die Anbindehaltung nicht
bestritten hat.
Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT
Das Veterinäramt behauptete, eine
Anbindehaltung habe bei der Kontrolle des Betriebes nicht festgestellt werden
können. Es wurde deshalb keine Anklage wegen verbotener Anbindehaltung erhoben.
Das Gericht durfte deshalb diesen Punkt nicht beurteilen.
Die Vertreterin des Veterinäramtes behauptete
zudem als Zeugin vor Gericht, die Anbindehaltung von Pferden sei nicht verboten.
Gegen diese unwahre, das Gericht und die Öffentlichkeit irreführende Behauptung
hat der VgT am 25. Februar 2005 beim Gesundheitsdepartement des Kantons Aargau
eine Disziplinarbeschwerde eingereicht.
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