7. November 2003

Das Thurgauer Obergericht schützt in einem Willkürurteil die Verleumdung, Erwin Kessler habe Sympathie zu Holocaustleugner geäussert

Die in der neusten Ausgabe der VgT-Nachrichten berichteten jüdischen Verleumdungskampagnen gegen VgT-Präsident Erwin Kessler gehen weiter. Das Thurgauer Obergericht hat dazu soeben ein neues Kapitel dazu geschrieben, indem es eine neue Verleumdung des berüchtigten Antirassismus-Fanatiker Hans Stutz in der Juden-Zeitung "Tachles" (= "die Wahrheit"; auch "Prawda" heisst "die Wahrheit) schützte. Stutz, seit langem Strohmann für jüdische Interesse, behauptete, Erwin Kessler habe am 28. Mai 2003 vor dem Bezirksgericht Bülach seine "Sympathie für den Holocaustleugner Jürgen Graf" wiederholt. Diese Behauptung ist unwahr und wird durch das Gerichtsprotokoll widerlegt. Erwin Kessler hat keine Sympathie für Holocaustleugner und nie solche Sympathien geäussert. Erwin Kessler verlangte ein gerichtliches Verbot, diese Verleumdung zu wiederholen. In einem gestern zugestellten Urteil verneinte das Thurgauer Obergericht eine Persönlichkeitsverletzung durch die angefochtene Behauptung mit der willkürlichen Begründung, es komme nicht darauf an, ob Jürgen Graf ein Holocaustleugner sei oder (nur) ein Revisionist, der den Holocaust nicht leugne, sondern nur gewisse historische Einzelheiten anzweifle. Die inkriminierte Behauptung unterstelle Erwin Kessler keine Sympathie zu Holocaustleugnern, sondern nur zum Menschen Jürgen Graf.

Einmal mehr wurde mit fadenscheiniger, willkürlicher Unrechtsprechung jüdischen Interessen vor Recht und Gesetz den Vorrang gegeben und die Justiz dazu missbraucht, einem unbequemen Kritiker die Staatsmacht zu demonstrieren um ihn zu zermürben. "Der Staat kann alles", pflegte ein erfahrener, weisshaariger Rechtsanwalt jeweils zu sagen angesichts von himmelschreiendem staatlichem Unrecht. Wie recht er hat.

Das Thurgauer Obergericht verweigerte Erwin Kessler zudem das durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierte rechtliche Gehör, indem es ihm jede Möglichkeit nahm, sich zur Eingabe der Gegenpartei zu äussern. Diese wurde erst zusammen mit Urteil zugestellt. Mit dieser krassen Verletzung elementarer Verfahrensgarantien hat sich jetzt das Bundesgericht zu befassen. Wenn nötig wird Erwin Kessler den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen.

Das Bezirksgericht Bülach hat übrigens Erwin Kessler vom Vorwurf, er habe revisionistische Äusserungen Grafs weiterverbreitet, freigesprochen.


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