4. Dezember  2003 / VN04-1

Missstände in der Schweinefabrik Vogt in Hagenbuch von der Zürcher Kantonspolizei mit gefälschtem Rapport gedeckt

Diese Schweinefabrik in Hagenbuch gehört Landwirt Josef Vogt. Er hat sie an seinen Bruder Erwin Vogt vermietet. Es ist eine üble Intensivschweinemast, gerade so wie in Ländern, die kein Tierschutzgesetz haben:

Wie Sardinenbüchsen vollgestopfte Mastbuchten - so verbringen diese sensiblen, intelligenten und spielfreudigen Tiere ihr ganzes Leben. Ein satanischer Umgang mit empfindsamen Lebewesen.

Die Schweine trennen von Natur aus Kot- und Liegeplatz und liegen nicht in ihren eigenen Kot. Hier werden Sie gezwungen dies zu tun: Das ganze Leben müssen sie am selben Platz koten, harnen, fressen, liegen und schlafen.

Die Tiere haben kaum Platz, sich zu drehen, ohne ständig an Argenossen zu stossen - ein lebenslängliches Dauergedränge.

Diese Schweine merken rein gar nichts davon, dass das Schweizer Volk schon vor 25 Jahren mit überwältigender Mehrheit ein eidgenössisches Tierschutzgesetz gutgeheissen hat, das gemäss Artikel 1 das Wohlbefinden der Tiere schützt. Gemäss Artikel 2 sind "Tiere so zu behandeln, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird. Wer mit Tieren umgeht, hat für deren Wohlbefinden zu sorgen", was durch eine Haltung von Schweinen entsprechend dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik ohne weiteres möglich wäre. Doch diese Zustände gehen nach einer beim Veterinäramt des Kantons Zürich - das der Grünen Regierungsrätin Verena Diener untersteht - unverändert weiter. Das mit dem Vollzug des Tierschutzgesetzes beauftragte Veterinäramt hat sich damit begnügt, die Anzeige einfach - ohne selbst etwas zu unternehmen - an die Kantonspolizei weiterzuleiten. Die Zürcher Kantonspolizei ist seit Jahren als äusserst tierschutzfeindlich bekannt und erklärt immer alle Missstände als gesetzeskonform - so auch in diesem Fall. Der VgT hat am 25. Oktober 2003 der Direktion für Justiz eine Beschwerde gegen diese skandalöse Rapportfälschung eingereicht. Das Verfahren ist noch hängig. Wir werden in den VgT-Nachrichten und auf www.vgt.ch weiter darübe berichten.

Nichteinmal die minimalen Vorschriften der Tierschutzverordnung des Bundesrates, welche den bedauernswerten Schweinen in ihrem extrem eintönigen Gefängnis eine Beschäftigungsmöglichkeit mit Storh oder ähnlichem zugesteht, hält Landwirt vogt ein - skrupellos, aus reiner Bequemlichkeit. Mit einer untauglichen Alibimassnahme - Hölzchen an der Wand - tut er so, als erfülle er die Beschäftigungsvorschrift. Wie die Aufnahme zeigt, sind die Hölzer alt und schwarz - ein Zeichen, dass sie von den Tieren kaum benagt werden:

Tielweise fehlen sogar diese Alibihölzchen:

Da die Tiere nur immer mit Suppe gefüttert werden, was kein artgerechtes Futter darstellt und den Tieren auch beim Fressen keine Beschäftigungsmöglichkeit bietet, wäre eine taugliche Beschäftigungsmöglichkeit mit Stroh doppelt wichtig. Doch die verantwortlichen, offensichtlich korrupten Zürcher Kantonspolizisten zeigen sich auf beiden Augen blind. Es sind ja nur Tiere!

Das Dulden einer derart katastrophalen Intensivhaltung, wo die Mastbuchten skrupellos wie Sardinenbüchsen vollgestopft werden und den Tieren die minimalste Erleichterung in Form von artgerechtem Futter (es wird hier weiterhin nur Suppe verfütter!) und Beschäftigung mit Stroh oder ähnlichem vorenthalten wird - letzteres aus purer Bequemlichkeit! - ist ein Hohn auf Demokratie und Rechtsstaat.


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