17. Dezember 2003, aktualisiert am 19. September 2005

Bei der Anwendung des Rassendiskiminierungsverbotes wird nicht mit gleichen Ellen gemessen, je nachdem Juden oder Nichtjuden betroffen sind:

Strafverfahren gegen das Schweizer Fernsehen wegen Leugnung des Völkermordes an den Armeniern eingestellt

Am 17. Dezember 2003 reichte VgT-Präsident Erwin Kessler, selber ein Opfer des politischen Missbrauchs des Antirassismus-Gesetzes, folgende Strafanzeige gegen den verantwortlichen Redatkionsleiter der Tagesschau des Schweizer Fernsehens, Heiner Hug:

In der Tagesschau vom 16. Dezember 2003 wurde dem Holocaust-Leugner Mehmet Saray Gelegenheit geboten, den Holocaust an den Armeniern öffentlich zu leugnen. Das Bundesgericht bezeichnet ein solches Verhalten von Journalisten und Redaktoren - auch wenn sie die gemachten Aussagen selber nicht gutheissen oder unterstützen - "Holocaustleugnern eine Plattform bieten und mit ihnen Kontakte pflegen" (siehe Schächtprozess Nr 2). Die Verantwortlichen der Tagesschau haben sich damit der Teilnahme am Leugnen eines Völkermordes im Sinne von Art 261bis StGB schuldig gemacht.

Am 19. September 2005 ging die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmattal ein.  Die Einstellung des Verfahrens wird fadenscheinig damit begründet, die Pressefreiheit sei höher zu gewichten, weil die Völkermordleugnung habe nur einen kleinen Teil der Berichterstattung ausgemacht habe - Argumente, welche auch auf die Berichterstattung in den VgT-News über den Prozess gegen den Revisionisten Jürgen Graf zutreffen.


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