17. Dezember 2003,
aktualisiert am 19. September 2005 Bei der Anwendung des Rassendiskiminierungsverbotes wird nicht mit gleichen Ellen gemessen, je nachdem Juden oder Nichtjuden betroffen sind: Strafverfahren gegen das Schweizer Fernsehen wegen Leugnung des Völkermordes an den Armeniern eingestellt Am 17. Dezember 2003 reichte VgT-Präsident Erwin Kessler, selber ein Opfer des politischen Missbrauchs des Antirassismus-Gesetzes, folgende Strafanzeige gegen den verantwortlichen Redatkionsleiter der Tagesschau des Schweizer Fernsehens, Heiner Hug:
Am 19. September 2005 ging die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmattal ein. Die Einstellung des Verfahrens wird fadenscheinig damit begründet, die Pressefreiheit sei höher zu gewichten, weil die Völkermordleugnung habe nur einen kleinen Teil der Berichterstattung ausgemacht habe - Argumente, welche auch auf die Berichterstattung in den VgT-News über den Prozess gegen den Revisionisten Jürgen Graf zutreffen. |