4./7. Januar 2004

Strafanzeige gegen "Regenbogen"-Laden in Schwyz wegen Haifischknorpel

Ein VgT-Mitglied entdeckte, dass der Naturkostladen "Regenbogen" an der Strehlgasse 19 in Schwyz "Haifischknorpel" als Heilmittel anpreist. Laut der Verkäuferin seien Haifischknorpel ein "sehr gutes Heilmittel" und würden sogar von Ärzten "verschrieben".

Wir sind erschüttert, dass eine Verkäuferin in einem "Regenbogen"-Laden offenbar keine Ahnung von Tierschutz und von den für ihre Branche wichtigen Gesetze hat. Die Anpreisung von Haifischknorpel als Heilmittel verstösst gegen das Heilmittelgesetz und macht sich strafbar. Aber nicht nur das: Allein schon die grauenhaften Methoden der Hochseefischerei sollten Grund genug sein, dass dieses Produkt in einem Naturkostladen nicht angeboten wird.

Gegen die Verantwortlichen dieses "Regenbogen"-Ladens hat der VgT am 4. Januar beim Gesundheitsamt Strafanzeige erstattet.

Aufgrund einer voreiligen öffentlichen Stellungnahme des Kantonsarztes hat der VgT am 7. Januar beim Departement des Innern des Kantons Schwyz folgende Beschwerde erhoben:

 

Aufsichtsbeschwerde gegen Kantonsarzt und Gesundheitsamt

Antrag:

Die Anzeige des VgT vom 4. Januar 2004 an das Gesundheitsamt wegen illegaler Anpreisung von Haifischknorpel als Heilmittel im Regenbogen-Naturkostladen in Schwyz sei wegen Befangenheit einer anderen Amtsstelle zur Bearbeitung zu übergeben.

Begründung:

Am 4. Januar 2004 haben wir dem Gesundheitsamt per Email eine Anzeige gegen den Regenbogen-Naturkostladen eingereicht, weil einem Kunden Haifischknorpel als Heilmittel angepriesen worden ist. Dies verstösst gegen das Heilmittelgesetz. Der Kunde, der - verunsichert - beim VgT Rat holte, hat seine diesbezüglichen Beobachtung dem Gesundheitsamt in einem Brief vom 1.1.2004 mitgeteilt.

Gemäss einer Meldung in der Neuen Schwyzer Zeitung vom 6.1.2004 hat Kantonsarzt Christian Sacher folgende Stellungnahme dazu abgegeben:

1. Er habe von der Anzeige noch keine Kenntnis.

2. Er sei sicher, dass im angezeigten Naturkostladen nicht gegen das Heilmittelgesetz verstossen werde.

3. Das Gesundheitsamt "ermittelt ganz sicher nicht".

Mit dieser voreiligen Stellungnahme hat sich der Kantonsarzt, Leiter des Gesundheitsamtes, in ungebührlicher und präjudizierender Weise im voraus festgelegt. Unter diesen Umständen ist eine objektive, pflichtgemässe Behandlung der Anzeige durch das Gesundheitsamt offensichtlich nicht mehr gewährleistet.

Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident VgT

 

Im Beschwerdeentscheid vom 13. Janur 2004 geht Regierungsrat Hüppin auf das gerügte Fehlverhalten des Kantonsarztes - voreilige, unsachliche öffentliche - nicht ein. Das Gesundheitsamt sei für die Behandlung der Strafanzeige nicht zuständig und habe diese nur an die Strafbehörde weiterzuleiten.
Die Weiterleitung an die Strafbehörde habe ich tatsächlich beantragt, indessen ist es - was Regierungsrat Hüppi unterschlägt - Amtspflicht des Gesundheitsamtes, Verstösse gegen das Heilmittelgesetz zu überprüfen und unabhängig von allfälligen Strafverfahren die nötigen  verwaltungsrechtlichen Massnahmen zu verfügen. Es ist nicht damit getan, dass ein Fehlbarer allenfalls bestraft wird. Das Gesundheitsamt hat dafür zu sorgen, dass die Verletzung des Heilmittelgesetzes beseitigt wird. Und genau dies hat Kantonsarzt Sacher pflichtwidrig unterlassen, wie er mit seiner voreiligen und unsachlichen öffentlichen Verlautbarung zu erkennen gegeben hat. Anstatt seiner Aufsichtspflicht nachzukommen, ist Regierungsrat Hüppi mit bürokratischen Formalitäten ausgewichen.

Inzwischen konnte den Medien entnommen werden ("Haifischknorpel sorgt für heisse Köpfe", Bote der Urschweiz 9.1.2004, Höfner Volksblatt, March Anzeiger 12.1.2004), dass der Regenbogenladen die Haifisch-Knorpel aus dem Sortiment genommen habe - nicht wegen pflichgemässem Einschreiten durch Kantonsarzt Sacher, sondern trotz dessen pflichtwidrigem Nichtstun. Gut dass es den VgT gibt.


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