23. Juli
2004 Niederlage für Covance vor dem Oberlandesgericht Im Gerichtsverfahren des multinationalen Tierversuchskonzerns Covance gegen verschiedene deutsche Tierschutzvereine fand am 21. Juli 2004 die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm statt und endete mit einer Niederlage für Covance. Das Gericht entschied, dass die Verbreitung von Informationen auch wenn diese rechtswidrig erlangt wurden, zulässig sei, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Aufdeckung von Missständen bestehe. Das Kriterium, dass dies nur gelte, wenn es sich bei den erlangten Informationen um Informationen über Gesetzesverstöße handele, ließ das Gericht nicht gelten. Die Verbreitung des Filmmaterials, das innerhalb von Covance angefertigt worden sei, sei somit zulässig. Die Filmaufnahmen zeigen, wie roh und brutal mit den Tieren bei Covance umgegangen wird. Dieses Urteil ist eine entscheidende Niederlage für Covance, die seit Ende letzten Jahres weltweit mit allen Mitteln versucht haben, die Verbreitung des Filmmaterials zu verhindern. So wurde das Video von unzähligen Internet-Providern und verschiedene Organisationen und Einzelpersonen erhielten gerichtliche Zensur-Verfügungen. Mit dem Urteil wurde dem Journalisten F... und einer Münsteraner Tierrechtlerin das öffentliche Zeigen und Verbreiten von Teilen des Videomaterials erlaubt. |