Als Verteidiger des Tierschützers Dr Erwin Kessler
ersuche ich Sie, zu Ihrem Artikel folgende Gegendarstellung zu
veröffentlichen:
- Dr Erwin Kessler ist kein "fanatischer", sondern
ein engagierter Tierschützer. Fanatisch sind diejenigen Personen, die aus
religiösen Gründen Tiere zu Tode quälen.
- Die Problematik, dass nach der neusten
Rechtsprechung des Bundesgerichtes auch Rechtsanwälte strafrechtlich
verfolgt werden können, die nichts anderes als ihre Aufgabe wahrnehmen,
betraf lediglich einen von diversen Anklagepunkten.
- Bei der dem Angeklagten vorgeworfenen
Körperverletzung spritzte dieser nicht einem 70-jährigen Landwirt eine
Ladung Reizgas ins Gesicht, sondern wehrte sich mittels eines
Pfeffersprays gegen den Angriff des Landwirts.
- Der Unterzeichnende ist nicht der "Fürsprecher"
von Dr Erwin Kessler, sondern dessen Verteidiger.
- Es ist bedauerlich, dass Ihre Zeitung über keine
Gerichtsberichterstatter verfügt, welche wenigstens über minime
juristische Kenntnisse verfügen.
Dr Louis A Capt, Rechtsanwalt , Verteidiger von Dr
Erwin Kessler