4. September 2004

Zweiter Schächtprozess gegen VgT-Präsident Erwin Kessler vor dem Zürcher Obergericht:

Gegendarstellung von Rechtsanwalt Dr Capt zu den Presseberichten

Vorbemerkung:
Die folgenden Zeitungen brachten alle den gleichen Bericht des gleichen Journalisten, bloss mit abgeänderter Überschrift:
- Angst vor dem Antirassismus-Gesetz, Zürcher Oberländer
- Angst vor Rassismus-Strafnorm? Der Landbote
- Der Tierschützer und das Antirassismus-Gesetz, Neues Bülacher Tagblatt
- Tierschützer hält Gerichte auf Trab, Zürcher Unterländer
- Verteidiger fürchten Verurteilung, Zürichsee-Zeitung

In einer Gegendarrstellung dazu schrieb Rechtsanwalt Dr Capt:

Als Verteidiger des Tierschützers Dr Erwin Kessler ersuche ich Sie, zu Ihrem Artikel folgende Gegendarstellung zu veröffentlichen:

- Dr Erwin Kessler ist kein "fanatischer", sondern ein engagierter Tierschützer. Fanatisch sind diejenigen Personen, die aus religiösen Gründen Tiere zu Tode quälen.

- Die Problematik, dass nach der neusten Rechtsprechung des Bundesgerichtes auch Rechtsanwälte strafrechtlich verfolgt werden können, die nichts anderes als ihre Aufgabe wahrnehmen, betraf lediglich einen von diversen Anklagepunkten.

- Bei der dem Angeklagten vorgeworfenen Körperverletzung spritzte dieser nicht einem 70-jährigen Landwirt eine Ladung Reizgas ins Gesicht, sondern wehrte sich mittels eines Pfeffersprays gegen den Angriff des Landwirts.

- Der Unterzeichnende ist nicht der "Fürsprecher" von Dr Erwin Kessler, sondern dessen Verteidiger.

- Es ist bedauerlich, dass Ihre Zeitung über keine Gerichtsberichterstatter verfügt, welche wenigstens über minime juristische Kenntnisse verfügen.

Dr Louis A Capt, Rechtsanwalt , Verteidiger von Dr Erwin Kessler


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