10. Oktober 2004, aktualisiert am 7. Mai 2008

Regula Escher wegen unwahrem, ehrverletzendem Leserbrief verurteilt

Regula Escher, Zürich, wurde am 5. Dezember 2005 vom Bezirksgericht Zürich wegen übler Nachrede gegen Erwin Kessler verurteilt. Escher hatte in einem Leserbrief an verschiedene Zeitungen die unwahre, ehrverletzende Behauptungen verbreitet, Erwin Kessler breche in Ställe ein und nehme dabei die Verletzung von Tieren inkauf. Nur der "Schweizer Bauer" veröffentlichte diesen diffamierenden Leserbrief. 

Escher konnte den Wahrheitsbeweis nicht erbringen. Bezüglich des impliziten Vorwurfs des Hausfriedensbruchy wurde sie freigesprochen (Teilfreispruch); das Gericht hielt ihr diesbezüglich Gutgläubigkeit zugute, obwohl Erwin Kessler nicht wegen Hausfriedensbruch verurteilt ist. Keine Gutgläubigkeit anerkannte das Gericht bezüglich der Behauptung der Sachbeschädigung und Verletzung von Tieren.

Regula Escher übt keinen Beruf aus, hat kein Vermögen und lebt von AHV und Sozialhilfe. Deshalb erhielt sie nur eine kleine Busse von 300 Franken. Allerdings muss sie auch Gerichts- und Anwaltskosten von über 5000 Franken tragen, Erwin Kessler eine Entschädigung von 750 Franken bezahlen und das Urteil auf eigene Kosten im "Schweizer Bauer" veröffentlichen.

Da Regula Escher von der Sozialhilfe lebt, hat sie Zeit zum Schreiben von Leserbriefen. Das tut sie häufig. Sie will sich für die Bauern einsetzen, wie sie vor Gericht sagte, weil es die Bauern brauche. Ob es auch gewerbsmässige Tierquäler braucht? Offenbar ist Regula Escher der Meinung, Landwirtschaft ohne Tierquälerei sei nicht möglich. So schrieb sie in einem anderen Leserbrief, die Kastration von Ferkeln ohne Narkose sei ein "kleiner Eingriff". Wörtlich schrieb sie im Bülacher Tagblatt vom 7.10.04: "Nach dem kleinen Eingriff geht das Tierlein zur Mutter, um zu trinken: es ist nicht schlecht zu wege."

Das betäubungslose Kastrieren wäre wohl kaum auf die Forderung der schweizerischen Tierärztegesellschaft und der Schweizer Tierschutzorganisationen hin im Tierschutzgesetz verboten worden, wenn wahr wäre, was Regula Escher darüber schreibt. Lange hat man auch bei menschlichen Babys vermutet, sie würden Schmerz weniger empfinden als Erwachsene; dies ist heute wissenschaftlich als Irrtum erkannt: "Die Schmerzen lassen sich messen", so Professor Hans Ulrich Bucher, Chefarzt der Neonatologie (Abteilung für Neugeborene) am Unispital in Zürich. "Sie bewirken höheren Blutdruck, schnelleren Herzschlag, veränderte Hirnströme und einen verstärkten Ausstoss von Adrenalin und Wachstumshormonen."

Auf der VgT-Website gibt es eine ausführliche Dokumentation zur Kastration: www.vgt.ch/dokumentationen/kastration.htm

Abbildung aus www.vgt.ch/dokumentationen/kastration.htm

Zum Leserbrief von Regula Escher meint die Vizepräsidentin des VgT:

Ohne Betäubung kastrieren?

Im Neuen Bülacher Tagblatt vom 7.10.04 erschien ein Leserbrief von Frau Regula Escher, Zürich. Sie kann es nicht akzeptieren, dass Ferkel vor der Kastration betäubt werden sollen. Sie kritisiert ein Heft einer Tierschutzorganisation, welches aufdeckt, dass in der Schweiz jedes Jahr 1,3 Mio. männliche Ferkel kastriert werden – ohne Betäubung. Das Heft hat einen Namen. Es sind die VgT-Nachrichten des Vereins gegen Tierfabriken. Dort wird unter anderem verurteilt und angeprangert, dass grösste Tierquälereien geschehen - Quälereien trotz Tierschutzgesetz, gedeckt durch Agrofilz und mafioses Verhalten von Veterinär-, Tierschutz- und Justizbeamten. Dass es eine Qual ist, kastriert zu werden, ohne Betäubung, ist jedem geistig-seelisch gesunden Menschen klar. Frau Escher scheint sehr mit den gewerbsmässigen Tierquälern verbunden zu sein. Sie behauptet, dass Schweinebabys von 0 -14 Tagen durch eine Narkose sterben könnten. Aber: "kagfreiland" praktiziert erfolgreich die Ebermast, wo es keine Kastration braucht. Der Bauer sei kein Tierquäler, meint Regula Escher, sondern ...... Ja was denn? Meine Meinung: Ein Bauer oder Bäuerin, oder jeder andere Mensch, der ein Tier ohne Betäubung aufschneidet, um ihm die Hoden abzuklemmen, IST ein Tierquäler.

Marlène Gamper, Vizepräsidentin VgT

 

Regula Escher kann ihre Feindseligkeiten gegen den VgT nicht lassen. Am 17. März 2008 reichte sie folgende lächerliche Klage ein:

1 . Es sei festzustellen, dass die Beklagte die Klägerin durch die Veröffentlichung von Unwahrheiten, namentlich des irreführenden Titels, der Bezichtigung sie übe keinen Beruf aus, habe kein Vermögen, lebe von der AHV und Armenunterstützung, am 10 . Oktober 2004 und aktualisiert am 25. Januar 2006, auf der Internetseite «www .vgt .ch» in ihrer Persönlichkeit mehrfach verletzt hat.

2. Des Weiteren sei der Beklagten zu verbieten, künftighin negative Kommentare und Unwahrheiten über die Klägerin in der Website oder in irgendeiner anderen Form zu veröffentlichen oder zu verbreiten.

3. Es wird verlangt, dass die Beklagte umgehend die Anschuldigungen auf der oben unter Ziffer 1 oder allfällig auch auf den der Beklagten im heutigen Zeitpunkt unbekannten Websites entfernt.

4. Es sei ferner festzustellen, dass die Beklagte, handelnd durch Herrn Dr. Erwin Kessler, in Viehställe widerrechtlich eindringt und diese Feststellung / Äusserung mit seinen eigens verfassten Schriften belegbar sind (Zeitung Nr. 3, November 2003 und Buch : «Tierfabriken in der Schweiz») .

5 . Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin wegen Persönlichkeitsverletzung Schadenersatz im Betrage von mindestens CHF 2'000 .00 zu erstatten.

Das Friedensrichteramt der Stadt Zürich erklärte mit Verfügung vom 6. Mai 2008 das Verfahren als erledigt, weil Escher der Vorladung keine Folge geleistet hat. Escher hat die Verfahrenskosten von 525 Franken zu bezahlen. Offenbar erhält sie genug Sozialhilfe, um immer wieder Gerichtskosten zu bezahlen, weil sie es nicht lassen kann, den VgT zu schikanieren.


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