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Oktober 2004, aktualisiert am 7. Mai 2008
Regula Escher wegen unwahrem, ehrverletzendem
Leserbrief verurteilt
Regula Escher, Zürich, wurde
am 5. Dezember 2005 vom Bezirksgericht Zürich wegen übler Nachrede gegen
Erwin Kessler verurteilt. Escher hatte in einem Leserbrief an verschiedene
Zeitungen die unwahre, ehrverletzende Behauptungen verbreitet, Erwin Kessler
breche in Ställe ein und nehme dabei die Verletzung von Tieren inkauf. Nur der
"Schweizer Bauer" veröffentlichte diesen diffamierenden
Leserbrief.
Escher konnte den Wahrheitsbeweis nicht erbringen.
Bezüglich des impliziten Vorwurfs des Hausfriedensbruchy wurde sie
freigesprochen (Teilfreispruch); das Gericht hielt ihr diesbezüglich
Gutgläubigkeit zugute, obwohl Erwin Kessler nicht wegen Hausfriedensbruch
verurteilt ist. Keine Gutgläubigkeit anerkannte das Gericht bezüglich der
Behauptung der Sachbeschädigung und Verletzung von Tieren.
Regula Escher übt keinen Beruf aus, hat kein Vermögen und
lebt von AHV und Sozialhilfe. Deshalb
erhielt sie nur eine kleine Busse von 300 Franken. Allerdings muss sie auch
Gerichts- und Anwaltskosten von über 5000 Franken tragen, Erwin Kessler eine Entschädigung von
750 Franken bezahlen und das Urteil auf eigene Kosten im "Schweizer Bauer"
veröffentlichen.
Da Regula Escher von der Sozialhilfe lebt, hat sie Zeit
zum Schreiben von Leserbriefen. Das tut sie häufig. Sie will sich für die
Bauern einsetzen, wie sie vor Gericht sagte, weil es die Bauern brauche. Ob
es auch gewerbsmässige Tierquäler braucht? Offenbar ist Regula Escher der
Meinung, Landwirtschaft ohne Tierquälerei sei nicht möglich. So schrieb sie
in einem anderen Leserbrief, die Kastration von Ferkeln ohne Narkose sei ein "kleiner Eingriff". Wörtlich schrieb sie im
Bülacher Tagblatt vom 7.10.04: "Nach dem kleinen Eingriff geht das Tierlein
zur Mutter, um zu trinken: es ist nicht schlecht zu wege."
Das betäubungslose Kastrieren wäre wohl kaum auf die
Forderung der schweizerischen Tierärztegesellschaft und der Schweizer
Tierschutzorganisationen hin im Tierschutzgesetz verboten worden, wenn wahr
wäre, was Regula Escher darüber schreibt. Lange hat man auch bei
menschlichen Babys vermutet, sie würden Schmerz weniger empfinden als
Erwachsene; dies ist heute wissenschaftlich als Irrtum erkannt: "Die
Schmerzen lassen sich messen", so Professor Hans Ulrich Bucher, Chefarzt der
Neonatologie (Abteilung für Neugeborene) am Unispital in Zürich. "Sie
bewirken höheren Blutdruck, schnelleren Herzschlag, veränderte Hirnströme
und einen verstärkten Ausstoss von Adrenalin und Wachstumshormonen."
Auf der VgT-Website gibt es eine ausführliche
Dokumentation zur Kastration:
www.vgt.ch/dokumentationen/kastration.htm
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Abbildung aus
www.vgt.ch/dokumentationen/kastration.htm
Zum Leserbrief von Regula Escher meint die Vizepräsidentin des VgT:
Ohne Betäubung kastrieren?
Im Neuen Bülacher Tagblatt vom 7.10.04 erschien ein Leserbrief von Frau
Regula Escher, Zürich. Sie kann es nicht akzeptieren, dass Ferkel vor der
Kastration betäubt werden sollen. Sie kritisiert ein Heft einer
Tierschutzorganisation, welches aufdeckt, dass in der Schweiz jedes Jahr 1,3
Mio. männliche Ferkel kastriert werden – ohne Betäubung. Das Heft hat einen
Namen. Es sind die VgT-Nachrichten des Vereins gegen Tierfabriken. Dort wird
unter anderem verurteilt und angeprangert, dass grösste Tierquälereien
geschehen - Quälereien trotz Tierschutzgesetz, gedeckt durch Agrofilz und
mafioses Verhalten von Veterinär-, Tierschutz- und Justizbeamten. Dass es
eine Qual ist, kastriert zu werden, ohne Betäubung, ist jedem
geistig-seelisch gesunden Menschen klar. Frau Escher scheint sehr mit den
gewerbsmässigen Tierquälern verbunden zu sein. Sie behauptet, dass
Schweinebabys von 0 -14 Tagen durch eine Narkose sterben könnten. Aber:
"kagfreiland" praktiziert erfolgreich die Ebermast, wo es keine Kastration
braucht. Der Bauer sei kein Tierquäler, meint Regula Escher, sondern ......
Ja was denn? Meine Meinung: Ein Bauer oder Bäuerin, oder jeder andere
Mensch, der ein Tier ohne Betäubung aufschneidet, um ihm die Hoden
abzuklemmen, IST ein Tierquäler.
Marlène Gamper, Vizepräsidentin VgT
Regula Escher kann
ihre Feindseligkeiten gegen den VgT nicht lassen. Am 17. März 2008
reichte sie folgende lächerliche Klage ein:
1 . Es sei festzustellen, dass die Beklagte die
Klägerin durch die Veröffentlichung von Unwahrheiten, namentlich des
irreführenden Titels, der Bezichtigung sie übe keinen Beruf aus,
habe kein Vermögen, lebe von der AHV und Armenunterstützung, am 10 .
Oktober 2004 und aktualisiert am 25. Januar 2006, auf der
Internetseite «www .vgt .ch» in ihrer Persönlichkeit mehrfach
verletzt hat.
2. Des Weiteren sei der Beklagten zu verbieten,
künftighin negative Kommentare und Unwahrheiten über die Klägerin in
der Website oder in irgendeiner anderen Form zu veröffentlichen oder
zu verbreiten.
3. Es wird verlangt, dass die Beklagte umgehend die
Anschuldigungen auf der oben unter Ziffer 1 oder allfällig auch auf
den der Beklagten im heutigen Zeitpunkt unbekannten Websites
entfernt.
4. Es sei ferner festzustellen, dass die Beklagte,
handelnd durch Herrn Dr. Erwin Kessler, in Viehställe widerrechtlich
eindringt und diese Feststellung / Äusserung mit seinen eigens
verfassten Schriften belegbar sind (Zeitung Nr. 3, November 2003 und
Buch : «Tierfabriken in der Schweiz») .
5 . Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin
wegen Persönlichkeitsverletzung Schadenersatz im Betrage von
mindestens CHF 2'000 .00 zu erstatten.
Das Friedensrichteramt
der Stadt Zürich erklärte mit Verfügung vom 6. Mai 2008 das Verfahren
als erledigt, weil Escher der Vorladung keine Folge geleistet hat.
Escher hat die Verfahrenskosten von 525 Franken zu bezahlen. Offenbar
erhält sie genug Sozialhilfe, um immer wieder Gerichtskosten zu
bezahlen, weil sie es nicht lassen kann, den VgT zu schikanieren.
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