17. Dezember 2004

Erfolg des VgT:
Stadt Schaffhausen kündigt einem Kaninchenzüchter

Auf Ersuchen des VgT hat die Stadt Schaffhausen einem Kaninchenzüchter, der in einem von der Stadt gepachteten Schopf an der Kesselstrasse in Schaffhausen die folgende tierquälerische Kastenkaninchenhaltung betreibt, auf den 31. Dezember 2004 gekündigt.

Nur ganz wenig Tageslicht dringt durch Fassadenschlitze in den Schopf (oben). Im Schein einer Lampe werden die Kaninchen sichtbar: Die Tiere hocken ihr Lebenlang einzeln in kleinen Abteilen. Grausame Isolationshaft. Grausame Kastenhaltung.

 Dieser Kaninchenzüchter hat nicht auf Unterlagen  über artgerechte Kaninchenhaltung reagiert, die ihm der VgT zugestellt hat. Hierauf hat sich der VgT an die Liegenschaftenverwaltung gewandt, mit dem Ersuchen, städtische Liegenschaften nicht für tierquälerische "Freizeitvergnügen" zur Verfügung zu stellen.

Tierschutz ist ein öffentliches Anliegen mit Verfassungsrang. Mit dieser Kündigung hat die städtische Liegenschaftenverwaltung in verdankenswerter Weise Verantwortung wahrgenommen.


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