19. Januar 2005

Brief an die vorberatende Kommission der Revision des Tierschutzgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte,

der vom Ständerat in die Revision des Tierschutzgesetzes eingefügte Wirtschaftlichkeitsvorbehalt für Tierschutzvorschriften (Art 6 Abs 2) stellt ein Blankovollmacht für den traditionell tierschutzfeindlichen Bundesrat dar, das Tierschutzgesetz auf dem Verordnungsweg faktisch ausser Kraft zu setzen.

Die Unterordnung des Tierschutzes unter Profitinteressen hat der Bundesrat schon bisher praktiziert. Dementsprechend katastrophal steht es mit dem Tierschutz in der Schweiz, wie das beiliegende Dokument in einem Überblick zeigt. Detailliertere Informationen finden Sie auf www.vgt.ch

Wir bitten Sie, nicht Hand zu bieten zu dieser pauschalen Unterordnung des Nutztierschutzes unter Profitinteressen.

Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken VgT


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