24. April 2005

Verbotene Anbindehaltung von Pferden:
Eine Präzisierung zum Gutachten von Prof Niggli

Verschiedene Kantonstierärzte und das Bundesamt für Veterinärwesen haben eine etwas unglückliche Formulierung in der Zusammenfassung des Gutachtens Niggli geradezu bösartig als Vorwand genommen weiterhin zu behaupten, die Anbindehaltung sei nicht verboten. Prof Niggli hat nun deshalb seine Schlussfolgerung präziser so formuliert:

"Die Anbindehaltung von Pferden erscheint mindestens als vorschriftswidrige Tierhaltung. Wird Pferden in Anbindehaltung kein Auslauf gewährt, ist zudem eine Verurteilung wegen Tierquälerei zu prüfen."

Die für Juristen typische Formulierung (weil es im Einzelfall immer besondere Umstände haben kann, und die Rechtsprechung nicht nach einem Schwarz-Weiss-Schema erfolgt) besagt umgangssprachlich (wenn man das ganze Gutachten zu rate zieht)::

Anbindehaltung ist ganz klar verboten. Wenn das Pferd wenigstens Auslauf erhält, ist es "nur" eine vorschriftswidrige Tierhaltung (Uebertretung), ansonsten sogar Tierquälerei (Vergehen).

Das Gutachten im vollen Wortlaut hier.


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