24. April 2005
Verbotene
Anbindehaltung von Pferden: Verschiedene Kantonstierärzte und das Bundesamt für Veterinärwesen haben eine etwas unglückliche Formulierung in der Zusammenfassung des Gutachtens Niggli geradezu bösartig als Vorwand genommen weiterhin zu behaupten, die Anbindehaltung sei nicht verboten. Prof Niggli hat nun deshalb seine Schlussfolgerung präziser so formuliert:
Die für Juristen typische Formulierung (weil es im Einzelfall immer besondere Umstände haben kann, und die Rechtsprechung nicht nach einem Schwarz-Weiss-Schema erfolgt) besagt umgangssprachlich (wenn man das ganze Gutachten zu rate zieht)::
Das Gutachten im vollen Wortlaut hier. |