12. Juli 2005 / 8. Dezember 2005

Beschwerde gegen "Kassensturz"-Sendung betreffend Schweinefleisch

Der VgT hat bei der Unabhängige Beschwerdeinstanz  für Radio und Fernsehen (UBI) Beschwerde gegen die "Kassensturz"-Sendung vom 26. April 2005 eingereicht.

Mit Entscheid vom 25. August 2005, zugestellt am 8. Dezember 2005, hat die UBI die Beschwerde abgelehnt, jedoch Mängel der kritisierten Sendung eingeräumt.

Begründung der Beschwerde des VgT:

Der In der Sendung vom 26. April 2005 verglich der Kassensturz die Schweinehaltung in der Schweiz und in Deutschland. Dominant im Zentrum der Sendung stand der Vergleich einer konventionellen deutschen Schweinefabrik (Vogler) mit einer Coop-Naturaplan-Schweinehaltung in der Schweiz.

Die Gesamt-Botschaft der Sendung war: In der Schweiz ist das Fleisch zwar teurer, dafür kommt es aus tierfreundlicher Haltung. In Deutschland dagegen kommt das Fleisch aus üblen Schweinefabriken.

Es geht nicht darum, ob die Sendung hätte besser gemacht werden können, es geht nicht einfach um Inhaltskontrolle, es geht vielmehr um die täuschende Gesamtbotschaft durch eine reisserisch-einseitige Gestaltung der Sendung und Unterschlagung wesentlicher Tatsachen, ohne die der Zuschauer sich kein objektives Urteil bilden kann, zustande kam.

Unterschlagen wurde - und das ist der erste Punkt vorliegender Beschwerde - , dass Coop und Migros neben Label- auch konventionelles Schweinefleisch anbieten. Wer in der Schweiz einkauft, ohne speziell auf Labelfleisch zu achten, erhält mit rund 50 %-iger Wahrscheinlichkeit* - das ist nicht wenig! - Fleisch, das unter Bedingungen produziert wurde wie bei Vogler in Deutschland, denn es wurde auch unterschlagen - das ist der zweite Punkt - , dass konventionelle Schweinehaltung in der Schweiz sich nicht wesentlich vom gezeigten deutschen Betrieb Vogler unterscheidet und die Tierschutzvorschriften in der Schweiz und in Deutschland ähnlich sind.

Es wurde der falsche Eindruck erweckt, in der Schweiz bei Migros oder Coop eingekauftes Schweinefleisch sei zwar teurer, komme aber aus tierfreundlicher Haltung.

* Gemäss einer Statistik des Bundesamtes für Landwirtschaft werden rund 50 % der Schweine in der Schweiz konventionell gehalten. Das Gesamtangebot an konventionellem Fleisch wird noch durch den Anteil an Import-Fleischwaren (insbesondere Schinken, Salami und andere Wurstwaren) erhöht.

Direktzahlungen, welche nicht für RAUS oder BTS, sondern unter dem Titel "ökologischer Leistungsnachweis" ausgerichtet werden, sind auf den Pflanzenbau ausgerichtet und nicht mit wesentlichen Auflagen für die Tierhaltung verbunden. Die Auflagen für die Schweinehaltung gehen nur in einem einzigen Punkt über die Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung hinaus: Vollspaltenböden sind verboten, mindestens 1/3 der Bodenfläche muss aus Festboden bestehen muss.

Die Gesamtbotschaft der beanstandeten Sendung ist nicht nur aus den oben genannten Gründen täuschend, sondern zusätzlich auch wegen der in der Sendung ebenfalls unterschlagenen Tatsache, dass sich viele RAUS- oder BTS-Schweinehaltungen kaum von konventionellen unterscheiden, weil die Vorschriften nicht eingehalten und Mängel toleriert werden, insbesondere auch bei Coop-Naturaplan (für Informationen dazu Suchwort "coop" in die Suchfunktion www.vgt.ch/#Suchen einsetzen). Diese Tatsache ist vom VgT seit Jahren immer wieder dokumentiert worden. insbesondere in den folgenden Ausgaben der Zeitschrift "VgT-Nachrichten":
VN05-2, Seite 6
VN05-1 Seite 23, 24 ff
VN04-3 Seite 20, 23 ff
VN03-2 Seite 9, 28, 30
VN02-2 Seite 29
VN02-1 Seite 1, 3
VN01-3 Seite 1, 3
VN01-2 Seite 10
VN00-4 Seite 8
VN00-2 Seite 1-3

Diese Fakten sind der Kassensturz-Redaktion aufgrund der Medien-Communiqués des VgT bekannt, wruden jedoch noch in keiner Sendung aufgezeigt, weil dort seit dem Weggang der Kassensturzpioniere Gaschet/Rätz systematisch alles unterschlagen wird, was der VgT aufdeckt (Missbrauch des Schweizer Fernsehens für persönliche politische Einstellungen der Redaktoren).

Am Schluss der beanstandeten Sendung wurde eine Kastenstandhaltung von Mutterschweinen in Deutschland gezeigt, wo nicht einmal die EU-Normen eingehalten würden - so der Moderator. Ein solcher Betrieb ist entgegen der Behauptung von Kassensturzmoderator Ueli Schmezer in Deutschland nicht gesetzeskonform. Möglich, dass er von den Behörden trotzdem toleriert wird. Aber auch darin unterscheiden sich die Zustände in Deutschland nicht von denen in der Schweiz. Auch hierzulande tolerieren die Veterinärämter der meisten Kantone gesetzwidrige, tierquälerische Schweinefabriken, wie in den Zeitschriften des VgT (VgT-Nachrichten VN und ACUSA-News) seit Jahren dokumentiert wird
VN05-2 Seite 20
VN05-1 Seite 20, 33
VN04-3 Seite 3, 13, 18, 19
VN04-2 Seite 3, 18 ff
VN04-1 Seite 20 ff
VN03-3 Seite 3 ff, 28 ff, 40
VN03-2 Seite 25, 27
VN03-1 Seite 4 ff, 14 ff
VN02-3 Seite 21-22, 27
VN02-1 Seite 5, 10, 13, 17 ff
ACUSA-News décembre 2002, Seite 16 ff
VN01-3 Seite 5 ff, 24-25
VN01-2 Seite 6, 11, 13, 16, 19 ff, 26, 28
VN01-1 Seite 26-28
ACUSA-News novembre 2000, Seite 4-21
VN00-4 Seite 1-9, 16-17
VN00-3 Seite 1-5, 8-14

Auch diese Tatsachen wurde in der beanstandeten Sendung unterschlagen, und zwar wissentlich; die Kassensturzredaktion ist vom VgT seit Jahren laufend informiert worden, und diese Informationen sind jederzeit unter www.vgt.ch abrufbar. Die Sendungen des Kassensturz sind diesbezüglich insgesamt einseitig und irreführend und die Einseitigkeit der vorliegend beanstandeten Sendung vom 26.4.05 wurde - über die letzten paar Jahre gesehen - nicht durch andere Sendungen ausgeglichen. Die in der Schweiz herrschenden, in den "VgT-Nachrichten" laufend dokumentierten Missstände (siehe www.vgt.ch/vn/index.htm), die sich kaum von jenen in Deutschland unterscheiden, werden vom Kassensturz  systematisch unterschlagen. Auch in anderen Sendegefässen des Schweizer Fernsehens wurden die tatsächlichen Zustände in der Schweinehaltung in der Schweiz, wie sie vom VgT in unzähligen Fällen dokumentiert wurden, nie gezeigt.

Schliesslich wurde in der beanstandeten Sendung auch noch behauptet, Schweizer Hühner hätten "zumindest einen Wintergarten" - eine klare Falschinformation; das ist in der Schweiz genauso wenig vorgeschrieben wie in Deutschland. Über die katastrophalen Zustände in der sogenannten Bodenhaltung in der Schweiz (siehe www.vgt.ch\dokumentationen\huehner.htm) hat der Kassensturz noch nie berichtet.

Beschwerdeantwort des Kassensturz:

In der Beschwerdeantwort behauptete der Redaktionsleiter des Kassensturzes, Wolfgang Wettstein, im Gegensatz zu Deutschland seien in der Schweiz Vollspaltenböden verboten. Auch das ist nicht wahr. Schweinemast auf Vollspaltenböden sind gemäss Tabelle 12 der Tierschutzverordnung ausdrücklich erlaubt und die meisten Mastschweine - in konventioneller Intensivhaltung vegetieren auf Vollspaltenböden dahin. Ein Verbot ist nicht in Sicht.

Zitate aus dem Entscheid der UBI:

"Nach zwei Statements von Schweizer Konsumenten, die in Deutschland einkaufen, werden in den folgenden Sequenzen Bilder aus einem deutschen Gutsbetrieb mit konventioneller Schweinehaltung und einem schweizerischen Betrieb, welcher für Naturaplan  produziert gezeigt."

"Sowohl bezüglich Preis wie auch Art der Schweinehaltung nimmt der Kassensturz konventionelle Betriebe als Referenz für Deutschland und Labelprogramme für die Schweiz. Die in der Schweiz ebenfalls bestehende konventionelle Schweinehaltung wird gar nicht thematisiert."

"Dem Beschwerdeführer [VgT] ist zuzustimmen, dass der Informationsgehalt des Beitrags wesentlich höher ausgefallen wäre, wenn der Kassensturz in seinem Ländervergleich auch die konventionelle Schweinehaltung in der Schweiz berücksichtigt hätte. Das Publikum hätte so direkte Vergleiche für Schweinefleisch aus jeweiligen Haltungsarten anstellen können. Es hätte durch entsprechend aussagekräftigere Vergleiche ein differenzierteres Bild von der Situation in beiden Ländern und den diesbezüglichen Unterschieden gewonnen. "

"Obwohl im beanstandeten Beitrag die konventionelle Schweinehaltung in der Schweiz nicht explizit erwähnt wird, kann davon ausgegangen werden, dass sich das Publikum eines kritischen Konsumentenmagazins über deren Existenz im Klaren ist."

Anmerkung des VgT: So, so. Interessant. Und woher soll das Publikum dieses Konsumentenmagazins informiert sein, wenn dieses Konsumentenmagazin, die konventionelle Schweinehaltung in der Schweiz nie wirklichkeitsgetreu darstellt und seit Jahren alle diesbezüglichen Informationen, welche der VgT wie keine andere Organisation breit zur Verfügung stellt, systematisch unterdrückt?

"Der Kassensturz hat zwar den Ländervergleich stark vereinfacht wiedergegeben, indem er - für die Zuschauer aber erkennbar - mit problematischen Vergleichen argumentiert hat, was für ein kritisches Konsuementenmagazin überraschen mag."

"Die im Beitrag festgestellten Unvollkommenheiten begründen deshalb noch keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots."


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