28. Juni 2005, VN 07-2 Juli 2007

Kasten-Kaninchenhaltung
von Meinrad Margelist in Baltschieder VS

Der VgT hat Meinrad Margelist Unterlagen über artgerechte Kaninchenhaltung zugestellt und ihn aufgeklärt, dass die Kastenhaltung von Kaninchen eine Tierquälerei ist. Er hat darauf nicht reagiert. Besonders grausam ist die von ihm betriebene Einzelhaltung (soziale Isolation fällt unter den Begriff Folter).

Wie viele Kaninchenleichen ruhe wohl in seinem fetten Bauch? - Meinrad Margelist himself:

 

Adresse: Meinrad Margelist-Kalbermatten, 3937 Baltschieder VS, Tel 027 946 41 19

Nachdem die Ausgabe VN05-3 vom Oktober 2005 der VgT-Nachrichten, in welcher auf Seite 13 über diesen Fall berichtet wurde, im Wallis gestreut wurde, brachte der Walliser Bote  am 28. Oktober ein ganzseitiges Dementi mit dem Titel "Zu Unrecht angeprangert". Ohne Fragezeichen. Der VgT erhielt keine Gelegenheit, vorher dazu Stellung zu nehmen. Die Redaktion des Walliser Bote - selbstverständlich alles Fachleute auf dem Gebiet des Tierschutzes - weiss ganz genau, wer in dieser tierschützerischen Auseinandersetzung die richtige Auffassung vertritt und dass es der VgT ist, der falsch liegt. Wir gratulieren, liebe Walliser-Bote-Redaktion, zu dieser Fachkompetenz! Oder könnte es sein, dass hier weniger Fachkompetenz, als vielmehr Lokalfilz den Ausschlag gab?

Gegendarstellung zum Bericht im Walliser Bote:

Kaninchenquälerei

Der Bericht im Walliser Bote erweckt den Eindruck, der VgT habe behauptet, das Kaninchengefängnis von Meinrad Margelist erfülle die Mindestabmessungen der Tierschutzverordnung nicht. Dies ist unzutreffend. Der Bundesrat erlaubt mit Rücksicht auf die Interessen der Tierversuchsindustrie immer noch die tierquälerische Haltung von Versuchs-Kaninchen in engen Käfigen und Kästen, sogar in grausamer Einzelhaltung. Da die Tierschutzverordnung für alle Tierhalter gilt, nutzen dies einzelne Kaninchenzüchter aus, um ihre "Lieblinge" ebenso tierquälerisch zu halten. Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim und ethisch in Ordnung. Wir werfen Meinrad Margelist keine Verletzung der Tierschutzverordnung vor, sondern die Missachtung der heutigen naturwissenschaftlichen und tierpsychologischen Erkenntnisses über die artspezifischen Bedürfnisse der Kaninchen: ein Leben in sozialer Gemeinschaft (Rudel), Möglichkeiten zum Spielen, Rennen, Hoppeln und Graben. Elementare Forderungen. Wer diese missachtet, muss öffentlich angeprangert werden. Anders kann den unschuldigen Opfern nicht geholfen werden, weil Tierschutzorganisationen kein Klagerecht haben und der staatliche Tierschutz nichts taugt. Ein nach objektiv-wissenschaftlichen Kriterien vorliegender Tierquälerei-Tatbestand kann nicht durch eine staatliche Verordnung - welche sich nicht an wissenschaftlichen Kriterien, sondern an den wirtschaftlichen Interessen der Pharma-Industrie orientiert - wegdefiniert werden. Wie Kaninchen artgerecht gehalten werden können, zeigt der VgT auf seiner Internet-Website (www.vgt.ch/kaninchen.htm).
Dr Erwin Kessler, VgT

Wir werden diese Gegendarstellung, falls sie vom Walliser Boten nicht veröffentlicht wird, mit der nächsten Ausgabe der VN im Wallis verbreiten.


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