14. Juli 2005 Ständige Menschenrechtsverletzungen durch das Schweizerische Bundesgericht - zwei neue Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Gleich zwei Verurteilungen gegen die Schweiz wegen Menschenrechtsverletzungen erliess der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den letzten Tagen. Das ist ansich nichts Aussergewöhnliches. Das Bemerkenswerte daran ist, wie die Schweizer Medien mit diesem Versagen des Bundesgerichtes - der höchsten schweizerischen Gerichtsinstanz, die über die Verfassung und die Menschenrechte wachen sollte - umgehen, nämlich eigentlich gar nicht. Was in einem demokratischen Rechtsstaat einen Skandal auslösen müsste, wurde in den Zeitungen als kleine Randnotiz vermerkt. Zum Umfang der Menschenrechtsverletzungen ist folgendes von Bedeutung: Die Infrastruktur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) wird von den Vertragsstaaten (darunter der Schweiz) derart schwach gehalten, dass der Gerichtshof nur in der Lage ist, knapp 5 % der eingehenden Beschwerden materiell zu behandeln. Der EGMR hilft sich in dieser Notlage mangels anderer Möglichkeiten, indem er das Vorprüfungsverfahren dazu missbraucht, die restlichen rund 95 % der Beschwerden willkürlich und meistens ohne Begründung als "unzulässig" abzuweisen - ein Vorgehen, das der Freiburger Rechtsprofessor Dr Franzu Riklin kurz und treffend als "verlogen" bezeichnet hat. Die (rechtsstaatlich-demokratische) Fassade bröckelt, die Nation bekommt Risse. |