Sehr geehrte Damen und Herren,
von den von der Konferenz der schweizerischen
Tierschutzorganistaionen unterstützten Vorschlägen des Schweizer
Tierschutzes STS für die Revision des Tierschutzgesetzes sind nur ganz
wenige aufgenommen worden. Bei der Haltung der landwirtschaftlichen
Nutztiere ist leider überhaupt keinerlei Fortschritt auszumachen. Im
Sinne einer absoluten Mindestvorgabe bitten wir Sie, Artikel 6 Absatz 1
wie folgt zu ergänzen:
Tiere dürfen nicht so gehalten werden, dass sie
gezwungen sind, in ihren Kot zu liegen.
Es ist leider zu erwarten, dass der Bundesrat die
KZ-artige Haltung von Schweinen und Rindern ohne eine solche konkrete
Mindestvorgabe weiterhin erlauben wird.
Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT