29. August 2005

Nicht im Kot liegen müssen!

In der Herbstsession geht die Revision des Tierschutzgesetzes in die Differenzbereinigung beim Ständerat. Der VgT hat heute der vorberatenden Kommission (WBK) folgenden Antrag gestellt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

von den von der Konferenz der schweizerischen Tierschutzorganistaionen unterstützten Vorschlägen des Schweizer Tierschutzes STS für die Revision des Tierschutzgesetzes sind nur ganz wenige aufgenommen worden. Bei der Haltung der landwirtschaftlichen Nutztiere ist leider überhaupt keinerlei Fortschritt auszumachen. Im Sinne einer absoluten Mindestvorgabe bitten wir Sie, Artikel 6 Absatz 1 wie folgt zu ergänzen:

Tiere dürfen nicht so gehalten werden, dass sie gezwungen sind, in ihren Kot zu liegen.

Es ist leider zu erwarten, dass der Bundesrat die KZ-artige Haltung von Schweinen und Rindern ohne eine solche konkrete Mindestvorgabe weiterhin erlauben wird.

Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT

Typische Beispiele, die mit diesem Antrag angesprochen sind:


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