25. Januar 2006, ergänzt im Juni 2011 und im November 2012           web-code:

Kaninchen auf dem St Margarethengut der Stadt Basel

Sieben Jahre lang musste der VgT gegen die herzlose Sturheit von Gutsbetriebsleiter Urs Rediger und die verantwortliche SP-Regierungsrätin Eva Herzog kämpfen.

 

Der Gutsbetrieb gehört der Stadt Basel und liegt im Naherholungsgebiet der Stadt, in der Nähe des Margarethen-Schwimmbades in Binningen.

Der VgT hat dem Pächter, Urs Rediger (St Margarethengut 5, 4102 Binningen, T 061 272 68 61) Unterlagen über artgerechte Kaninchenhaltung zugestellt; er interessierte sich nicht dafür. Hierauf hat der VgT die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Basel gebeten, gegen diese Zustände einzuschreiten. Diesem Ersuchen ist die Liegenschaftenverwaltung mit einem Schreiben an den Pächter nachgekommen. Rediger hat versprochen, den Kaninchenkasten bis Frühjahr 2006 stillzulegen.

Inzwischen sind weitere Missstände ans Licht gekommen:

Das St Margarethengut verfügt zwar über einen neuen, tierfreundlichen Kuhstall mit Auslauf:

Doch dieser neue Stall hindert Rediger leider nicht daran, auch im alten, dunklen Stall noch Kühe zu halten. Rediger hat die Liegeboxen herausgerissen, so dass die Kühe auf dem harten, dreckigen Boden im eigenen Mist liegen müssen:

Darauf angesprochen, hat die Liegenschaftenverwaltung (vertreten durch Ulrich Meister) bürokratisch-ablehenden reagiert und will nichts damit zu tun haben. Die Stadt hat aber etwas damit zu tun. Als Eigentümerin der Liegenschaft trägt sie Mitverantwortung. Das öffentliche Interesse würde gebieten, dass sich die Stadt für eine tierfreundliche, ökologische Bewirtschaftung ihrer Landwirtschaftsbetriebe einsetzt. Die Stadt Zürich macht das in vorbildlicher Weise. Es ist nicht einzusehen, welchen anderen Zweck Landwirtschaftsbetriebe im Eigentum der Stadt haben sollen.

Am 11. Januar 2006 hat sich der VgT der zuständigen Regierungsrätin Eva Herzog gebeten, ihre Beamten entsprechend wachzurütteln. Das hat sie nicht getan. Sie liess uns über ihre Bürokraten mitteilen:"Bei den vermeintlichen Kühen handelt es sich in Wirklichkeit um kleinere Rinder. Die Haltung dieser Rinder erfolgt auf offiziellen Liegematten."
Obe es sich um "kleinere Rinder" handelt, mag der Leser anhand obiger Aufnahmen selber beurteilten, es tut jedenfalls sowieso nichts zur Sache, und ob die einstreulosen Hartgummimatten, auf denen die Tiere in diesem dunklen, dreckigen Stall liegen müssen, "offiziell" sind oder nicht, interessiert auch nicht. Das einzige was interessiert, ist, ob auf einem Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Basel die Tiere tiergerecht gehalten werden, und das ist hier klar nicht der Fall.

Regierungsrätin Herzog könnte sich ein Beispiel an der Stadt Zürich nehmen, wo die städtischen Landwirtschaftsbetrieb auf natur- und tiergerechte Produktion umgestellt wurden im Rahmen eines  Gesamtkonzepts der Grünzonenplanung und der Bedürfnisse der städtischen Bevölkerung. Regierungsrätin Herzog geht den gegenteiligen Weg und betrachtet diesen städtischen Landwirtschaftsbetrieb offenbar als reine Tierproduktion, wo alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich strafrechtlich verboten ist, vorbei am öffentlichen Interessen, vorbei an Anstand und Respekt gegenüber Tieren und ohne jedes Verantwortungsgefühl für die Vorbildfunktion einer Stadt wie Basel im Bereich ihrer landwirtschaftlichen Liegenschaften. Wenn eine Regierungsrätin in Sachen Tierschutz auf den städtischen Liegenschaften nur noch damit argumentieren kann, der praktizierte üble Umgang mit den Tieren sei nicht ausdrücklich verboten, dann ist das ein Armutszeugnis sondergleichen. Kurz gesagt: Eine Schande.

Die verantwortliche Regierungsrätin Eva Herzog (SP):

  eva.herzog@bs.ch

Antstatt ihre politische Verantwortung wahrzunehmen, liess Regierungsrätin über ihre Bürokraten dem VgT verlogen androhen, die obige Veröffentlichung von Fotos aus dem Stall des St Margarethengutes sei ohne Erlaubnis des Pächters nicht zulässig. Dies ist klar nicht der Fall. Wie sowohl ein Rechtsgutachten des Freiburger Rechtsprofessors Franz Riklin wie die Gerichtspraxis belegen, verstösst es nicht gegen geltendes Recht, Tieraufnahmen aus Stallungen zu veröffentlichen, auch wenn diese ohne Einwilligung des Besitzers gemacht worden sind. Regierungsrätin Eva Herzog bezeichnet die üble Haltung von Kühen oder Rindern im alten, dunklen und dreckigen Stall ohne Auslauf ins Freie verlogen als "artgerecht" und versucht gleichzeitig mit verlogenenen rechtlichen Behauptungen die Veröffentlichung dieser Aufnahmen zu unterdrücken. Seit wann muss die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen von "artgerechter" Tierhaltung unterdrückt werden?

Der baselländische Kantonstierarzt hat dem St Margarethengut einen Persilschein ausgestellt: "Nichts zu beanstanden." Dieser tierverachtende Bürokrat ist nicht fähig zwischen "tiergerecht" und "den minimalistischen Vorschriften der Tierschutzverordnung genügend" unterscheiden. Er ist nicht fähig, über Zentimeter hinaus zu denken und zu fühlen.

Erst im Dezember 2006 begann sich bei der Entourage von Regierungsrätin Herzog ein Umdenken abzuzeichnen:

"Der Kantonstierarzt hat dem Pächter bestätigt, dass die Tierhaltung in keiner Weise zu beanstanden ist. Die Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung für die Rindvieh- und Kaninchenhaltung sind eingehalten und der Pächter bestrebt, den Tieren ein optimales Haltungsumfeld anzubieten. Obwohl aufgrund dieses positiven Befunds kein Handlungsbedarf bestand, haben wir zusätzlich noch einige Massnahmen eingeleitet. Die bestehenden Matten im Rinderstall, die den Vorschriften absolut genügen, werden durch neue Matten ersetzt. Es wurde ein neuer Kaninchenstall angeschafft und im nächsten Jahr wird der Pächter zusammen mit dem Tierschutz beider Basel ein neues Aussengehege gestalten."

Im Februar 2007 erhielt der VgT von der Liegenschaftenverwaltung der Stadt Basel den Bescheid, die Tierhaltung sei nun saniert. Ein Augenschein des VgT ergab, dass im Rinderstall neue Gummimatten ausgelegt und der Kaninchenkasten lediglich durch einen neuen, etwas grösseren ersetzt worden ist.

Unter den Tierschutzorganisationen der Schweiz besteht ein Konsens, dass Kastenhaltung tierquälerisch ist und dringend zu verbieten ist. Doch der Bundesrat erlaubt diese Tierquälerei weiterhin im Interesse der Tierversuchsindustrie, welche an einer möglichst billigen Haltung der Versuchstiere auf engstem Raum interessiert ist: www.vgt.ch/news2006/Eingabe_an_BR_Deiss.pdf, Dieser Mangel der Tierschutzverordnung wird von Kaninchenzüchtern ausgenützt, um ihre "Lieblinge" ebenso tierquälerisch zu halten. Das Bundesamt für Veterinärwesen weist aber in seinen Richtlinien darauf hin, dass es für eine artgerechte Kaninchenhaltung mehr braucht als eine Kastenhaltung, nämlich eine Gruppenhaltung in einem sachgerecht strukturierten Laufstall.

All das interessiert die Basler Bürokraten aber offenbar genau so wenig wie die ausführlichen Informationen des VgT über artgerechte Kaninchenhaltung (www.vgt.ch/doc/kaninchen) und die Empfehlungen des Bundesamtes für Veterinärwesen: "So nicht. Tierschutzgesetz missachtet!" Informationsblatt des Bundesamtes für Veterinärwesen

Der neue tierquälerische Kaninchenkasten auf dem St Margarethengut der Stadt Basel. Die unfähigen Bürokraten, an welche Regierungsrätin Herzog die Beschwerde des VgT delegiert hat, sind auch noch stolz auf diese Fehllösung:

Dass Regierungsrätin Herzog die Sanierung der Tierhaltung auf dem St Margarethen-Gut an unfähige Bürokraten delegiert hat, die den VgT zudem erst NACH deren verfehlten Massnahmen kontaktierten haben, zeigt einmal mehr, dass sie Ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren niedrigste Priorität einräumt. Solche Politiker, die sich durch Unmenschlichkeit gegenüber Wehrlosen auszeichnen, sollten nicht in Regierungsämter gewählt werden.

In den VgT-Nachrichten VN 11-2 vom Juni 2011, welche unter anderem in den Kantonen BL und BS in alle Haushaltungen verteilt wurden, erschien auf Seite 19 ein Bericht über die aktuelle Situation der Käfigkaninchen auf dem St Margarethen-Gut:  VN11-2

Hierauf erschien im Blick am Abend, Ausgabe Basel, vom 21. Juni 2011 folgender Bericht:

VgT kritisiert tierquälerische Kaninchenhaltung auf dem St Margarethenhof

Im Jahr 2012 erhielten die Kaninchen dann endlich einen Auslauf:

Sieben Jahre lang musste der VgT gegen die Sturheit des Bebriebsleiters und der verantwortlichen SP-Regierungsrätin Eva Herzog und ihrer Bürokraten kämpfen, bis endlich eine anständige Kaninchenhaltung realisiert wurde, wenn denn schon Kaninchen gehalten werden sollen.

VgT-Dokumentation über Kanichen


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